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   OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14   

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https://dejure.org/2015,74803
OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14 (https://dejure.org/2015,74803)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.2015 - 24 U 181/14 (https://dejure.org/2015,74803)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. September 2015 - 24 U 181/14 (https://dejure.org/2015,74803)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.10.1977 - II ZR 141/76

    Pflichten des Schleppzugführers und des Anhangschiffers beim Aufpacken eines

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Sogar eine von Amts wegen erfolgte unzulässige Parteivernehmung unterliegt der Disposition der Parteien (BGH, Urteil vom 06.10.1977 - II ZR 141/76, juris Rn. 10).

    Losgelöst davon erfasst die durch das - bereits erwähnte - rügelose Verhandeln am 22.08.2014 gemäß § 295 Abs. 1 ZPO eingetretene Heilung auch einen solchen möglichen Fehler (BGH, Urteil vom 06.10.1977 - II ZR 141/76 - juris R. 10).

  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 82/08

    Entstehen eines Maklerprovisionsanspruchs bei generellem Interesse des

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Der Vermittlungsmakler soll seine Provision durch Verhandeln mit beiden Seiten und durch Einwirken auf den potentiellen Vertragsgegner des Auftraggebers, das die Abschlussbereitschaft herbeiführt, verdienen (BGH, Urteil vom 04.06.2009 - III ZR 82/08, juris Rn. 8).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Ausreichend ist aber, wenn der Kunde den wirtschaftlichen Erfolg erreicht, den er nach dem Inhalt des Maklerauftrags erreichen wollte (BGH, Urteil vom 07.05.1998 - III ZR 18/97).
  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99

    Wegfall der Vorleistungspflicht; Maklerprovision bei Verwandtschaft des Maklers

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Der Provisionsanspruch ist auch nicht wegen persönlicher Verflechtung des Klägers mit den Verkäufern - seinen Eltern - ausgeschlossen, da ein solcher Ausschluss nicht bei - vorliegend unstreitig gegebener - Kenntnis des Auftraggebers angenommen werden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 22 U 75/99, juris Rn. 51).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Angesichts dessen kommt auch die von Beklagtenseite gerügte Verletzung des - ebenfalls disponiblen - Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 65, 1) nicht in Betracht.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Soweit die Beklagte die vom Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung angreift, gilt folgendes: Die Beweisaufnahme erster Instanz ist einer Überprüfung durch das Berufungsgericht nur insoweit zugänglich, als gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründet sind und diese deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, NJW 2004, 1876, Rn. 8 f. - juris - OLG Köln, Urteil vom 16.12.2008, 3 U 12/08, Rn. 30 - juris).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Seine Würdigung muss aber vollständig und widerspruchsfrei sein und darf nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (BGH, NJW 1987, 1557, Rn. 12 - juris).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Dann galt die Beurkundungspflicht jedoch nicht (vgl. Palandt/Grüneberg, 74. Aufl., 2015, § 311b Rn 32; BGH NJW 2000, 951).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80

    Makler ohne Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Das - bei Annahme eines Maklervertrages - gemäß § 34c GewO bestehende Erfordernis einer Gewerbeerlaubnis, über die der Kläger nicht verfügte, steht einem wirksamen Vertragsschluss nicht entgegen (BGH, Urteil vom 23.10.1980 - IVa ZR 33/80, juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 234/84

    Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Anders als in der von Beklagtenseite zur Untermauerung ihres Vorbringens angeführten BGH-Entscheidung (Urteil vom 25.06.1984, Az. IVa ZR 234/84) ist nicht ersichtlich, dass der Kläger das Vertrauen seiner Eltern missbraucht haben könnte.
  • OLG Köln, 16.12.2008 - 3 U 12/08

    Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft an einer Eigentümergrundschuld nach

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