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   OLG Köln, 20.11.2017 - I-2 Wx 247/17   

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https://dejure.org/2017,54062
OLG Köln, 20.11.2017 - I-2 Wx 247/17 (https://dejure.org/2017,54062)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.2017 - I-2 Wx 247/17 (https://dejure.org/2017,54062)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 2017 - I-2 Wx 247/17 (https://dejure.org/2017,54062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Bestellung eines Kontrollbetreuers über einen sich in einer Seniorenresidenz in Polen aufhaltenden Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Bestellung eines Kontrollbetreuers über einen sich in einer Seniorenresidenz in Polen aufhaltenden Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungssachen bei gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 194
  • FGPrax 2018, 81
  • FamRZ 2018, 462
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort wird grundsätzlich schon dann begründet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Aufenthalt an diesem Ort auf eine längere Zeitdauer angelegt ist und der neue Aufenthaltsort künftig der Daseinsmittelpunkt anstelle des bisherigen sein soll (BGH FamRZ 1981, 135; OLG Köln [10. Zivilsenat], FamRZ 1996, 846; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Unter den Umständen des Einzelfalls kann auch die zwangsweise Verbringung des Betroffenen in eine Einrichtung, wie z.B. ein psychiatrisches Krankenhaus, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn er nach seinen konkreten Lebensumständen über keine realistische Rückkehrmöglichkeit und damit keinen anderen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 1996, 946 für ein Scheidungsverfahren; OLG Köln [16. Zivilsenat] NJW-RR 2007, 517 für ein Unterbringungsverfahren; OLG München BtPrax 2007, 29 für ein Betreuungsverfahren; OLG München, FGPrax 2006, 213 für ein Unterbringungsverfahren; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1833 für Betreuungsverfahren; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
  • OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 212/14

    Übernahme der Betreuung durch das ortsnahe Gericht

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Entsprechend bestimmt § 273 FamFG ausdrücklich, dass ein wichtiger Grund vorliegt, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen dauernd geändert hat (vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2010, 214; OLG Köln FGPrax 2014, 283; OLG Stuttgart FGPrax 2011, 326).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2011 - 8 AR 7/11

    Betreuungssache: Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach einem Wechsel des

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Entsprechend bestimmt § 273 FamFG ausdrücklich, dass ein wichtiger Grund vorliegt, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen dauernd geändert hat (vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2010, 214; OLG Köln FGPrax 2014, 283; OLG Stuttgart FGPrax 2011, 326).
  • OLG Köln, 09.06.2006 - 16 Wx 104/06

    Betreuervergütung: Heimunterbringung bei Unterbringung des Betreuten in einem

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Unter den Umständen des Einzelfalls kann auch die zwangsweise Verbringung des Betroffenen in eine Einrichtung, wie z.B. ein psychiatrisches Krankenhaus, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn er nach seinen konkreten Lebensumständen über keine realistische Rückkehrmöglichkeit und damit keinen anderen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 1996, 946 für ein Scheidungsverfahren; OLG Köln [16. Zivilsenat] NJW-RR 2007, 517 für ein Unterbringungsverfahren; OLG München BtPrax 2007, 29 für ein Betreuungsverfahren; OLG München, FGPrax 2006, 213 für ein Unterbringungsverfahren; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1833 für Betreuungsverfahren; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2013 - 9 AR 11/13

    Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Nachlassgericht

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Dabei kommt einem Verweisungsbeschluss grundsätzlich auch dann Bindungswirkung zu, wenn er sachlich unrichtig ist oder auf Verfahrensmängeln beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 1354; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 5 Rn. 45; jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.03.2010 - 15 Sdb 1/10

    Zur Abgabe einer Betreuungssache

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Entsprechend bestimmt § 273 FamFG ausdrücklich, dass ein wichtiger Grund vorliegt, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen dauernd geändert hat (vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2010, 214; OLG Köln FGPrax 2014, 283; OLG Stuttgart FGPrax 2011, 326).
  • OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07

    Betreuervergütung: Abrechnung auf Basis des reduzierten Stundenansatzes bei

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Unter den Umständen des Einzelfalls kann auch die zwangsweise Verbringung des Betroffenen in eine Einrichtung, wie z.B. ein psychiatrisches Krankenhaus, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn er nach seinen konkreten Lebensumständen über keine realistische Rückkehrmöglichkeit und damit keinen anderen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 1996, 946 für ein Scheidungsverfahren; OLG Köln [16. Zivilsenat] NJW-RR 2007, 517 für ein Unterbringungsverfahren; OLG München BtPrax 2007, 29 für ein Betreuungsverfahren; OLG München, FGPrax 2006, 213 für ein Unterbringungsverfahren; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1833 für Betreuungsverfahren; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
  • OLG Köln, 09.11.1995 - 10 UF 78/95

    Scheidung nach deutschem Recht für ausländischen Flüchtling - IPR,

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Unter den Umständen des Einzelfalls kann auch die zwangsweise Verbringung des Betroffenen in eine Einrichtung, wie z.B. ein psychiatrisches Krankenhaus, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn er nach seinen konkreten Lebensumständen über keine realistische Rückkehrmöglichkeit und damit keinen anderen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 1996, 946 für ein Scheidungsverfahren; OLG Köln [16. Zivilsenat] NJW-RR 2007, 517 für ein Unterbringungsverfahren; OLG München BtPrax 2007, 29 für ein Betreuungsverfahren; OLG München, FGPrax 2006, 213 für ein Unterbringungsverfahren; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1833 für Betreuungsverfahren; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
  • OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06

    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei zwangsweiser Unterbringung

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17
    Unter den Umständen des Einzelfalls kann auch die zwangsweise Verbringung des Betroffenen in eine Einrichtung, wie z.B. ein psychiatrisches Krankenhaus, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn er nach seinen konkreten Lebensumständen über keine realistische Rückkehrmöglichkeit und damit keinen anderen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 1996, 946 für ein Scheidungsverfahren; OLG Köln [16. Zivilsenat] NJW-RR 2007, 517 für ein Unterbringungsverfahren; OLG München BtPrax 2007, 29 für ein Betreuungsverfahren; OLG München, FGPrax 2006, 213 für ein Unterbringungsverfahren; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1833 für Betreuungsverfahren; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 3 Sa 1/10

    Bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • OLG Frankfurt, 17.02.2023 - 20 UH 1/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des

    Der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort wird grundsätzlich schon dann begründet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Aufenthalt an diesem Ort auf eine längere Zeitdauer angelegt ist und der neue Aufenthaltsort künftig der Daseinsmittelpunkt anstelle des bisherigen sein soll (vgl. OLG Köln FGPrax 2018, 81; FGPrax 2014, 283, je zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Schmidt-Recla, FamFG, 3. Aufl., § 272 Rz. 9, 11; Sternal/Giers, a.a.O., § 272 Rz. 3).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2021 - 10 UF 74/21

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte im Sorgerechtsverfahren

    Der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort wird vielmehr grundsätzlich schon dann begründet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Aufenthalt an diesem Ort auf eine längere Zeitdauer angelegt ist und künftig der neue anstelle des bisherigen Aufenthaltsorts Daseinsmittelpunkt sein soll (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - IVb ZB 586/80 -, BGHZ 78, 293-305, Rn. 8; OLG Dresden, Beschluss vom 13. März 2014 - 21 WF 30/14 -, Rn. 5, juris; Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 152 FamFG, Rn. 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 03. Februar 1993 - XII ZB 93/90 -, Rn. 21, juris; OLG Köln, Beschluss vom 20. November 2017 - I-2 Wx 247/17 -, Rn. 11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 15. März 2012 - I-21 AR 1/12 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 1 AR 22/23
    Hat, etwa nach Verlust der früheren Wohnung, der Betroffene keinen anderen Daseinsmittelpunkt als den Ort der freiheitsentziehenden Unterbringung, so liegt dort der Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen und damit sein gewöhnlicher Aufenthalt (Senat a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 20.11.2017, 2 Wx 247/17, zitiert nach juris; OLG München a. a. O.; Jürgens/Kretz a. a. O.).
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