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OLG Köln, 20.12.2002 - 4 WF 153/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit für ein Scheidungsbegehren bei Fehlen eines gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts beider Ehegatten; Zur Schutzwürdigkeit des Interesses von Parteien an der Geheimhaltung der derzeitigen Anschrift im Zivilprozess; Kein besonderer Gerichtsstand für den zu ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 606; ZSHG § 1
Veränderung des Aufenthaltsortes eines Ehegatten als Zeugenschutzmaßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl, 29.10.2002 - 35 F 313/02
- OLG Köln, 20.12.2002 - 4 WF 153/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1124
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 31.03.1998 - 16 UF 238/97
Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 4 WF 153/02
Bei dieser Auslegung des § 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO läßt der Senat sich auch von der Erwägung leiten, daß die Regelungen des § 606 ZPO dem scheidungswilligen Ehegatten grundsätzlich in jedem Fall die Einleitung des Scheidungsverfahrens vor einem deutschen Gericht ermöglichen sollen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1085, 1086 m. weit. Nachw.) und das schutzwürdige Interesse beider Parteien an der Geheimhaltung ihrer derzeitigen Anschrift auch im Zivilprozeß angemessen Berücksichtigung finden muß.