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   OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18   

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OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18 (https://dejure.org/2019,2318)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2019 - 19 U 131/18 (https://dejure.org/2019,2318)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 19 U 131/18 (https://dejure.org/2019,2318)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17

    Namensschutz einer politischen Partei

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
    Da sich das Vorbringen der Beklagten in dem vorliegenden Rechtsstreit mit den Ausführungen in dem einstweiligen Verfügungsverfahren vollständig decke, werde auf die Ausführungen der Kammer vom 03.03.2017 sowie den zurückweisenden Beschluss des Senats vom 11.10.2017 - 19 U 77/17 - Bezug genommen.

    Dieser ist bereits Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens sowie des in dem dortigen Berufungsverfahren ergangenen Hinweisbeschlusses des Senats vom 28.08.2017 - 19 U 77/17 - gewesen.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten erweist sich das Urteil des Landgerichts damit jedenfalls im Ergebnis als richtig, auch wenn es sich mit den vorgenannten Rechtsfragen nicht im Einzelnen, sondern lediglich durch eine Bezugnahme auf den die Berufung in dem einstweiligen Verfügungsverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 11.10.2017 - 19 U 77/17 - befasst hat.

  • LG Köln, 26.06.2018 - 31 O 84/17

    Untersagungsanspruch einer Partei "B" hinsichtlich Führung und Verwendung der

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.06.2018 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 O 84/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 26.06.2018, Az. 31 O 84/17 die Klage abzuweisen.

  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
    In diesem Fall ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 986 Abs. 1 BGB auch möglich, sich auf die Priorität des Namensrechtes des Dritten zu berufen (BGH, I ZR 178/91, Urteil vom 18.03.1993, LS 2 - "Decker" - zitiert nach juris).
  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 581/80

    Namensschutz politischer Parteien

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
    Entsprechendes gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 PartG für Kurzbezeichnungen (vgl. zum Ganzen BGH, Urt. v. 28.01.1981 - IVb ZR 581/80, BGHZ 79, 265 = NJW 1981, 914, juris Rn. 21 ff.).
  • LG Köln, 04.04.2017 - 31 O 44/17

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung auf

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
    Die Klägerin erwirkte daraufhin gegen die Beklagte am 08.02.2017 vor dem Landgericht Köln (Az.: 31 O 44/17) eine einstweilige Verfügung, in der der Beklagten antragsgemäß die Führung der Kurzbezeichnung "A" untersagt wurde (Anlage 6, Bl. 56-58 GA).
  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55

    Firma eines Gaststättenunternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
    Ob daher die seit 2006 existierende Partei C unter dem Grundsatz der Priorität namensrechtliche Ansprüche gegen die Verfügungsklägerin geltend machen kann, ist daher worauf das Landgericht zu Recht hinweist für sich genommen unerheblich (vgl. BGH, I ZR 95/55 - Urteil vom 14. Mai 1957 - I ZR 94/55 - zitiert nach juris - Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2000 - 20 U 61/99

    Combit; Verwechselungsgefahr zweier Marken; Verteidigung mit einer allein zu

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
    Allerdings eröffnet diese Rechtsprechung einem Verletzer nicht die Möglichkeit, sich mit einer Lizenz an einem noch älteren Zeichen zu verteidigen, die er allein zu Zwecken der Rechtsverteidigung genommen hat (OLG Düsseldorf, 20 U 61/99, Urteil vom 14.03.2000, Rn. 45 ff.; Martinek in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 12 BGB Rn. 62).
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