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   OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13   

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OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13 (https://dejure.org/2014,700)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2014 - 11 U 166/13 (https://dejure.org/2014,700)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - 11 U 166/13 (https://dejure.org/2014,700)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines zwischen dem Versicherungsnehmer in der Gebäudeversicherung und dem Schädiger geschlossenen Vergleichs gegenüber Forderungen des Gebäudeversicherers

  • versicherung-recht.de

    § 407 BGB

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 86; BGB § 407
    Der Schädiger verliert den Schutz des § 407 BGB nur bei positiver Kenntnis und nicht bereits bei fahrlässiger Unkenntnis von der Leistung des Gebäudeversicherers (mit Anmerkung von Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 86; BGB § 407
    Wirksamkeit eines zwischen dem Versicherungsnehmer in der Gebäudeversicherung und dem Schädiger geschlossenen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich zwischen Schädiger und Versicherungsnehmer kann Versicherung bei Inanspruchnahme entgegen gehalten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63

    Klage einer Teilfahrzeug-Versicherung auf Ersatz eines regulierten Schadens -

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13
    Diese Vorschrift gilt auch in dem Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 86 VVG (BGH Urteil vom 7.2.1966 - II ZR 279/63, VersR 1966, 330; KG VersR 2002, 1541 = NVersZ 2002, 457 m.w.N.).

    Denn der Schuldner verliert den Schutz des § 407 BGB nicht schon bei fahrlässiger Unkenntnis, sondern nur bei positiver Kenntnis des Forderungsüberganges, der bei § 86 VVG aber erst mit der Zahlung des Versicherers eintritt (BGH VersR 1966, 330 und KG a.a.O.).

    Mögliche Anhaltspunkte für eine Zahlung begründen allein auch keine weitere Erkundigungspflicht des Schädigers (BGH VersR 1966, 330).

  • BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 163/12

    Einrede des nicht erfüllten Vertrags bei endgültiger Ablehnung der

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13
    Der grundsätzlich zutreffende Hinweis der Berufung, nach der Rechtsprechung genüge für einen Beweisantritt der Vortrag von Tatsachen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (etwa BGH NJW 2009, 2137; NJW-RR 2013, 1458 Rn. 30), verfängt hier aber nicht, weil es für die Anwendung des § 407 BGB entscheidend gerade darauf ankommt, dass und wann der Beklagte gesicherte Kenntnis von den Zahlungen erhalten hat.
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13
    Der grundsätzlich zutreffende Hinweis der Berufung, nach der Rechtsprechung genüge für einen Beweisantritt der Vortrag von Tatsachen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (etwa BGH NJW 2009, 2137; NJW-RR 2013, 1458 Rn. 30), verfängt hier aber nicht, weil es für die Anwendung des § 407 BGB entscheidend gerade darauf ankommt, dass und wann der Beklagte gesicherte Kenntnis von den Zahlungen erhalten hat.
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 227/06

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem OEG

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13
    Anders als beim sozialversicherungsrechtlichen Regress nach § 116 SGB X (dazu BGH NJW 2008, 1162 Rn. 8) genügt nicht die Kenntnis des Schädigers davon, dass der Geschädigte versichert ist und dass mit einer Leistungspflicht ernsthaft zu rechnen ist.
  • KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99

    Aufgabe eines Schadensersatzanspruchs durch Abschluss eines Vergleichs zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13
    Diese Vorschrift gilt auch in dem Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 86 VVG (BGH Urteil vom 7.2.1966 - II ZR 279/63, VersR 1966, 330; KG VersR 2002, 1541 = NVersZ 2002, 457 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15

    Bindungswirkung eines Obmann-Gutachtens im Verhältnis von Versicherungsnehmer und

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG Celle vom 25.02.2014 (Az.: 11 U 166/13) entgegen.
  • LG Dortmund, 13.08.2018 - 21 O 281/17
    Dies gilt sogar dann wenn - gerade zu § 86 VVG einschränkend ( OLG Köln 11 U 166/13) - generell eine Ausweitung des Anwendungsbereiches 407 BGB befürwortet wird.
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