Rechtsprechung
OLG Köln, 29.04.2022 - 6 U 243/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97 Abs. 2 ; UrhG § 69a Abs. 3
Anspruch auf Zahlung von Lizenzschadensersatz; Nach dem Urheberrecht schutzfähige Programmierleistung; Höhe eines Lizenzschadens - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Java-Script-Rechner
Kurzfassungen/Presse (7)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Java-Scripte können urheberrechtlich geschützt sein
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
3.100 Euro Lizenzschadensersatz aus §§ 97 Abs. 2, 69a UrhG UrhG für Verwendung von verschiedenen Rechnern zur Umrechnung von Einheiten auf Website
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Zum Urheberrechtsschutz von Online-Rechnern mit kurzen Quellcodes
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zum Urheberrechtsschutz von Online-Rechnern mit kurzen Quellcodes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Schutz für Java-Script Programmierungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Java-Scripte sind als Computerprogramme urheberrechtlich geschützt
- wbs.legal (Kurzinformation)
Java-Script - Wann sind Programme urheberrechtlich geschützt?
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.11.2018 - 14 O 175/16
- OLG Köln, 29.04.2022 - 6 U 243/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2022, 361
- MMR 2022, 1080
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12
Beuys-Aktion - Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst: …
Auszug aus OLG Köln, 29.04.2022 - 6 U 243/18
Nach der Rechtsprechung des BGH (I ZR 28/12 - Beuys-Aktion) müsse für eine urheberrechtlich geschützte Bearbeitung eine wesentliche Veränderung des Werkes vorliegen, da in einer nur unwesentlichen Veränderung nicht mehr als eine Vervielfältigung gesehen werden könne. - BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83
Inkasso-Programm
Auszug aus OLG Köln, 29.04.2022 - 6 U 243/18
§ 69a UrhG gewährt damit Schutz nach den Grundsätzen der sog. kleinen Münze; eine besondere Schöpfungs- bzw. Gestaltungshöhe ist - wie sich aus dem Verbot qualitativer Kriterien ergibt - gerade nicht erforderlich (abweichend von der früheren Rechtsprechung des BGH [z.B. GRUR 1985, 1041 - Inkasso-Programm]).