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   OLG Köln, 29.10.2010 - I-2 Wx 161/10   

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https://dejure.org/2010,12567
OLG Köln, 29.10.2010 - I-2 Wx 161/10 (https://dejure.org/2010,12567)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2010 - I-2 Wx 161/10 (https://dejure.org/2010,12567)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - I-2 Wx 161/10 (https://dejure.org/2010,12567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen erbrechtlichen Vorbescheid im Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen erbrechtlichen Vorbescheid im Verfahren nach dem FamFG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 49
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 27.04.2010 - 4 W 37/10

    Nachlassverfahren: Anfechtbarkeit von Mitteilungen des Nachlassgerichts über den

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10
    Entgegen der vom OLG Zweibrücken, ZEV 2010, 476 vertretenen Ansicht besteht nach Auffassung des Senats kein Anlass, in Fällen der vorliegenden Art das Institut des Vorbescheides aufrecht zu erhalten.

    Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, da der Senat mit der vorliegenden Entscheidung von derjenigen des OLG Zweibrücken, ZEV 2010, 476, abweicht.

  • OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 16/03

    Missbräuchliche Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10
    Somit stellt zwar die Entscheidung über den Antrag selbst noch nicht den endgültigen Verfahrensabschluss dar, sondern die darin getroffene Entscheidung bedarf zunächst noch der Umsetzung durch eine tatsächliche Handlung; hier der Eröffnung nebst Unterrichtung der gesetzlichen und gewillkürten Erben (vgl. zur Unanfechtbarkeit dieser lediglich tatsächlich wirkenden Handlungen ohne eigenen Entscheidungsinhalt Senat , NJW-RR 2004, 1014).
  • BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 2273 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10
    Die Regelung des § 349 Abs. 1 FamFG ist auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange und des Persönlichkeitsrechts des überlebenden Testators verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, NJW 1994, 2535 zu der gleichlautenden Vorschrift des § 2273 BGB a.F.).
  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10
    Zu eröffnen sind demnach auch Verfügungen, welche der Erblasser nur für den Fall getroffen hat, dass er der Längstlebende der gemeinschaftlich Testierenden sein sollte (vgl. BGHZ 91, 105; Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2273 Rn. 5f.).
  • OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11

    Zulässigkeit der Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige

    Dies gilt nach Auffassung des Senats unabhängig davon, wie die Entscheidung des Rechtspflegers formuliert ist, ob also etwa ein "Antrag" (die Verrichtungen des Nachlassgerichts nach den §§ 348, 349 FamFG sind Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf Beschränkung der Bekanntgabe auf bestimmte Teile der Verfügungen abgelehnt - für eine Beschränkung der Anfechtbarkeit auf eine solche Entscheidung hat sich das OLG Köln (FGPrax 2011, 49) ausgesprochen - oder wie hier entgegen dem erklärten Willen des überlebenden Ehegatten eine vollständige Bekanntgabe angekündigt oder angeordnet wird.
  • OLG Schleswig, 23.11.2012 - 3 Wx 74/12

    Nachlasssache: Voraussetzung für eine selbständige Anfechtbarkeit der

    In einer Eröffnung auch der in einer gemeinschaftlichen Verfügung getroffenen Anordnungen des Längstlebenden kann ein schwerer Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht liegen, das auch das Recht auf Geheimhaltung des eigenen Testaments umfasst (OLG Köln, FGPrax 2011, 49; OLG Zweibrücken, FGPrax 2010, 245, 245 f; Bumiller/Harders in dies., FamFG, 10. Aufl. 2011, § 348 Rn. 23; Keidel/Zimmermann, 17. Aufl. 2011, § 348 Rn. 79, § 349 Rn. 29).

    Der Tod des Erstversterbenden macht sie für diesen nur gegenstandslos, doch sind auch gegenstandslose Verfügungen - wie alle anderen unwirksamen Verfügungen auch - grundsätzlich zu eröffnen (BGHZ 91, 105, bei juris Tz. 12; OLG Köln, FGPrax 2011, 49, 50; Bumiller/Harders, § 349 Rn. 4; Keidel/Zimmermann, § 349 Rn. 12; Staudinger/Kanzleiter, Bearb. 2006, § 2273 Rn. 6).

  • AG Fürth/Odenwald, 25.03.2022 - 1 C 362/20

    Erfüllung des titulierten Anspruchs auf ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Zwar kann der Auskunftsanspruch nicht bei jeder Unvollständigkeit des notariellen Nachlassverzeichnisses als unerfüllt angesehen werden (OLG Saarbrücken ZEV 2011, 313; OLG Düsseldorf ErbR 2019, 772).

    Zu Nachforschungen ins Blaue hinein ist er nicht verpflichtet (BGH NJW 2020, 2187 = ZEV 2020, 625 Rn 8; NJW 2019, 231 = ZEV 2019, 81 Rn 32; OLG Saarbrücken ZEV 2011, 313; OLG Koblenz, NJW 2014, 1972 = ZEV 2014, 308; OLG Hamm ZEV 2020, 295; ZEV 2021, 576).

  • OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 21 W 124/20

    Beschränkung der Benachrichtigungspflicht bei Verfügung von Todes wegen (hier:

    Jedoch ist dies von dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 11.10.2010 (3 Wx 224/10, veröffentlicht in NJW-RR 2011, 229) sowie von dem Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 29.10.2010 (2 Wx 161/10, veröffentlicht in FGPrax 2011, 49) in Zweifel gezogen worden, so dass eine Klärung durch das Rechtsbeschwerdegericht veranlasst erscheint.
  • OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11

    Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament

    Der verfahrensfehlerhafte Erlass eines Vorbescheids führt entgegen dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29.10.2010 (FGPrax 2011, 49 ff) aber nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels.
  • AG Halle/Saale, 19.01.2012 - 40 VI 128/12

    Nachlassverfahren: Anspruch auf Einziehung eines Eröffnungsprotokolls nebst

    Soweit vor dem Inkrafttreten des FamFG eine Möglichkeit bestanden hat, Rechtsbehelfe einzulegen gegen die an sich sehr empfehlenswerte - nach Art eines Vorbescheides entwickelte - Ankündigung, ein Schriftstück zu eröffnen, ist diese entfallen, da nunmehr nur noch Endentscheidungen anfechtbar sind (s. OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2010 - I-2 Wx 161/10, 2 Wx 161/10 unter Nr. 13, zitiert nach juris vom 19.1.2012; Bumiller/Harders, FamFG, neunte Auflage, § 348 Rn. 23 unter Hinweis auf § 58 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 FamFG).
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