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   OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21   

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https://dejure.org/2021,5574
OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 (https://dejure.org/2021,5574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 (https://dejure.org/2021,5574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 2 Ws 27/21 (https://dejure.org/2021,5574)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    a) Auch wenn dem Vorsitzenden bei seiner Entscheidung darüber, ob einem Akteneinsichtsbegehren § 406e Abs. 2 Satz 2 StPO entgegensteht, ein weiter Ermessensspielraum zusteht (BGH NJW 2005, 1519; OLG Schleswig StraFo 2016, 157), ist der Senat nicht auf eine Prüfung der angefochtenen Entscheidung auf Ermessensfehler beschränkt.
  • OLG Braunschweig, 03.12.2015 - 1 Ws 309/15

    Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Vielmehr ist auch dann eine Betrachtung der Umstände des Einzelfalls geboten (BGH NStZ 2016, 367; KG a.a.O.; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16

    Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Vielmehr ist auch dann eine Betrachtung der Umstände des Einzelfalls geboten (BGH NStZ 2016, 367; KG a.a.O.; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
  • KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18

    Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Die angefochtene Entscheidung unterliegt der einfachen Beschwerde (§ 304 StPO), § 305 Satz 1 StPO findet keine Anwendung (BGHSt 39, 112; KG NStZ 2016, 438; 2019, 110; OLG Hamburg NStZ 2015, 105).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Die angefochtene Entscheidung unterliegt der einfachen Beschwerde (§ 304 StPO), § 305 Satz 1 StPO findet keine Anwendung (BGHSt 39, 112; KG NStZ 2016, 438; 2019, 110; OLG Hamburg NStZ 2015, 105).
  • OLG Hamburg, 21.03.2016 - 1 Ws 40/16

    Strafverfahren wegen Totschlags: Gefährdung des Untersuchungszwecks durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21
    Entgegen der vom Oberlandesgericht Hamburg (a.a.O.; StraFo 2016, 210) vertretenen Auffassung ist aber auch in Verfahrenskonstellationen, in der der Aussage des Verletzten für die Wahrheitsfindung besondere Bedeutung zukommt - namentlich wenn allein seine Aussage gegen die des Beschuldigten steht (oder sich dieser - wie vorliegend - nicht zur Sache einlässt) - nicht generell davon auszugehen, dass eine Beeinflussung der Aussage durch die Gewährung von Akteneinsicht zu besorgen ist.
  • OLG Köln, 14.02.2024 - 2 Ws 70/24
    Vielmehr kann auch in solchen Fällen dem Vertreter des Zeugen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles Akteneinsicht gewährt werden (vgl. hierzu SenE v. 10.03.2022, 2 Ws 41/22; so auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.02.2021, 2 Ws 27/21; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 18.01.2021, 1 Ws 4/21, und Beschl. v. 21.07.2020, 1 Ws 116/20; OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.07.2020, 1 Ws 81/20; KG Berlin, Beschl. v. 21.11.2018, 3 Ws 278/18, und Beschl. v. 02.10.2015, 4 Ws 83/15; OLG Braunschweig, Beschl. v. 03.12.2015, 1 Ws 309/15; Schmitt a.a.O., § 406e Rn. 12; Weiner in BeckOK, a.a.O., § 406e Rn. 9 ff.).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 47/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Zwar ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus § 406e Abs. 5 Satz 4 StPO, dass die Entscheidung des erkennenden Gerichts über die Gewährung von Akteneinsicht für den Nebenkläger nach Abschluss der Ermittlungen gemäß § 304 Abs. 1 StPO anfechtbar ist (vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 1 Ws 110/14, NStZ 2015, 105 Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 Ws 309/15, NStZ 2016, 629; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 2 Ws 27/21, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 21. November 2018 - 3 Ws 278/18, NStZ 2019, 110 Rn. 6; SSW-StPO/Schöch, 4. Aufl., § 406e Rn. 18; BeckOK StPO/Weiner, 45. Ed., § 406e Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 2 Ws 56/24

    Akteneinsicht, Verletzte, Vergewaltigungsverfahren, unbewusste Beeinflussung

    Die Beschwerde des Angeschuldigten ist zulässig, insbesondere gemäß §§ 304 Abs. 1, 406e Abs. 4 S. 4 StPO - die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben - statthaft (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2020 - 1 Ws 81/20,-, BeckRS 2020, 17128; KG, Beschluss vom 10.05.2021 - 5 Ws 85/21 - 161 AR 62/21 -, BeckRS 2021, 55985; Senat, Beschluss vom 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 -, juris; BeckOK/Weiner, StPO, 50. Ed. Stand 01.01.2024, § 406e StPO Rn. 19).

    Der Senat hält im Übrigen an seiner Auffassung fest, dass jedenfalls die anwaltliche Zusicherung der mit der Akteneinsicht betrauten Rechtsanwältin, keinerlei Aktenkenntnis an die Nebenklägerin weiterzugeben, geeignet ist, eine Beeinflussung der Aussage der Verletzten und damit eine Gefährdung des Untersuchungszwecks auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 05.02.2021, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 06.09.2021 - 4 Ws 153/21

    Nebenkläger; Akteneinsicht; Gefährdung des Untersuchungszwecks;

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob in Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht, bei Gewährung von Akteneinsicht an die Nebenklägervertreterin generell eine Gefährdung des Untersuchungszwecks i.S.v. § 406e Abs. 2 S. 2 StPO zu gewärtigen ist (OLG Hamburg, Beschl. v. 21.03.2016 - 1 Ws 40/16 - juris; Eisenberg JR 2016, 390, 394; Hinderer StraFo 2016, 76 ff.) oder ob eine solche erst nach Betrachtung der Umstände des Einzelfalls angenommen werden kann (so etwa: KG Berlin StraFo 2019, 116 f.; OLG Braunschweig StraFo 2016, 75, 76; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.02.2021 - 2 Ws 27/21 - juris).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 48/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Zwar ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus § 406e Abs. 5 Satz 4 StPO, dass die Entscheidung des erkennenden Gerichts über die Gewährung von Akteneinsicht für den Nebenkläger nach Abschluss der Ermittlungen gemäß § 304 Abs. 1 StPO anfechtbar ist (vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 1 Ws 110/14, NStZ 2015, 105 Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 Ws 309/15, NStZ 2016, 629; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 2 Ws 27/21, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 21. November 2018 - 3 Ws 278/18, NStZ 2019, 110 Rn. 6; SSW-StPO/Schöch, 4. Aufl., § 406e Rn. 18; BeckOK StPO/Weiner, 45. Ed., § 406e Rn. 19).
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