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   OLG Karlsruhe, 08.03.2018 - 9 U 67/16   

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https://dejure.org/2018,32756
OLG Karlsruhe, 08.03.2018 - 9 U 67/16 (https://dejure.org/2018,32756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2018 - 9 U 67/16 (https://dejure.org/2018,32756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2018 - 9 U 67/16 (https://dejure.org/2018,32756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 39 Abs 1 Nr 5 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 135 Abs 1 Nr 2 InsO, § 142 InsO vom 05.10.1994, § 143 Abs 1 InsO
    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters für eine Autohaus-GmbH nach Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg bei der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 135 Abs. 1 ; InsO § 142
    Bargeschäftsprivileg bei der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens

  • rechtsportal.de

    InsO § 135 Abs. 1 ; InsO § 142
    Insolvenzanfechtung der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens gegen Aufgabe einer Sicherheit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bargeschäftsprivileg bei der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bargeschäftsprivileg gilt auch für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bargeschäftsprivileg gilt auch für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1987
  • NZI 2018, 938
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 229/12

    Insolvenzanfechtung: Rückzahlung zurückgewährter Gesellschafterdarlehen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2018 - 9 U 67/16
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Saldoklage des Insolvenzverwalters in Fällen der vorliegenden Art ausnahmsweise zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 7/12 -, Rn. 17, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 229/12 -, Rn. 38, zitiert nach Juris).

    g) Da dem Kläger Rückgewähransprüche wegen der geleisteten Darlehensrückzahlungen nicht zustehen, kommt es nicht darauf an, ob der Kläger den geltend gemachten Saldo auf der Basis der wechselseitigen Zahlungen zutreffend errechnet hat (vgl. zur Berechnung einer Saldoforderung in einem entsprechenden Fall BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 229/12 -, Rn. 38, zitiert nach Juris).

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 7/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungsrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2018 - 9 U 67/16
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Saldoklage des Insolvenzverwalters in Fällen der vorliegenden Art ausnahmsweise zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 7/12 -, Rn. 17, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 229/12 -, Rn. 38, zitiert nach Juris).

    b) Das Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 InsO a. F. ist nach seinem Wortlaut grundsätzlich bei sämtlichen Anfechtungstatbeständen der Insolvenzordnung anwendbar; insbesondere ergibt sich aus dem Gesetz kein Ausschluss für die Anfechtungstatbestände gemäß § 135 InsO (vgl. Kirchhof in Münchener Kommentar, InsO, 3. Auflage 2013, § 142 InsO Rn. 22; Ganter/Weinland in Karsten Schmidt, Insolvenzordnung, 19. Auflage 2016, § 142 InsO Rn. 11; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 14. Auflage 2015, § 142 InsO Rn. 8; von einer grundsätzlichen Anwendbarkeit von § 142 InsO im Bereich der Anfechtung gemäß § 135 Abs. 1 InsO gehen auch OLG Celle, ZInsO 2013, 2557 und BGH, WM 2013, 708 am Ende aus.).

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05

    Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei Beendigung einzelner Angelegenheiten im Rahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2018 - 9 U 67/16
    Die "Unmittelbarkeit" verlangt einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH, NJW 2006, 2701).
  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 273/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2018 - 9 U 67/16
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO a. F. vorliegen kann, wenn eine Zahlung der Schuldnerin im Austauschverhältnis steht mit der Übertragung beziehungsweise Freigabe einer Sicherheit (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 916; BAG, NZA 2009, 105; Ganter/Weinland, a. a. O., § 142 InsO Rn. 16; Uhlenbruck/Hirte, a. a. O., § 142 InsO Rn. 14).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines

    Dies wird von zahlreichen Autoren mit unterschiedlichen Begründungen angenommen und beispielsweise eine Zug um Zug gegen Darlehensgewährung bestellte Sicherheit für die Forderung auf Rückgewähr des Darlehens ("anfängliche Sicherheit") grundsätzlich für insolvenzfest gehalten (vgl. HmbKomm-InsO/Schröder, 6. Aufl., § 135 Rn. 29, 35 mwN; Uhlenbruck/Borries/Hirte, InsO, 15. Aufl., § 142 Rn. 8 f; Ehricke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2008, § 142 Rn. 19; Schmidt/Ganter/Weiland, InsO, 19. Aufl., § 142 Rn. 11; Thole, Gläubigerschutz durch Insolvenzrecht, S. 407 ff; Thole, ZHR 176 (2012), 513, 542 f; Bitter, ZIP 2013, 1497, 1503 ff; Marotzke, ZInsO 2013, 641, 644 f; Thiessen, ZGR 2015, 396, 437 ff; Hiebert, ZInsO 2016, 1679 ff; vgl. auch OLG Karlsruhe, ZIP 2018, 1987, 1989).
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