Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 88/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Haftungsquote bei einem Auffahrunfall
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung bei einem Auffahrunfall nach abruptem Bremsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall durch abruptes Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs ohne äußeren Anlass
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Erschütterung des Anscheinsbeweis nach Auffahrunfall bei abruptem Bremsen des Vorausfahrenden; §§ 7 Abs. 1, Abs. 2; 17 StVG, 115 Abs. 1 Ziff. 1 VVG, 421 BGB
- verkehrsunfallsiegen.de
Auffahrunfall - Mithaftung von 50 % bei abrupter Bremsung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach abruptem Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs ohne äußeren Anlass
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
50 % Haftungsquote bei Auffahrunfall nach abrupter Bremsung vor ausgeschalteter Baustellenampel - Vollbremsung ohne zwingenden Grund begründet Verkehrsverstoß
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 08.04.2011 - 3 O 221/10
- LG Konstanz, 20.12.2012 - 3 O 221/10
- OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 88/11
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1968
- MDR 2013, 588
- NZV 2013, 392
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 88/11
(Vgl. zur Ausräumung eines Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall beispielsweise BGH, NJW 2012, 608.) Die weiteren Umstände des Geschehens spielen lediglich für die Frage eine Rolle, wie schwer der Verschuldensvorwurf gegenüber der Beklagten Ziff. 1 wiegt und welches Gewicht dem Verkehrsverstoß dementsprechend bei der Abwägung im Rahmen von § 17 Abs. 2 StVG zukommt (dazu siehe unten bb), cc) und dd)). - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 40/68
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 88/11
Danach kann nach den Regeln des Anscheinsbeweises vielfach festgestellt werden, dass den vorausfahrenden Kraftfahrzeugführer kein Verschulden trifft (vgl. beispielsweise BGH, Versicherungsrecht 1969, 859). - OLG Hamm, 14.09.1988 - 13 U 30/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 88/11
ee) Im Übrigen ist das Landgericht zu Gunsten der Zeugin R. zu Recht davon ausgegangen, dass die Zeugin zwar keinen Anlass für eine starke Bremsung hatte, dass sie in der gegebenen Verkehrssituation aus ihrer Sicht jedoch möglicherweise einen Grund hatte, um schon aus einer etwas größeren Entfernung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu verlangsamen, um sodann mit mäßiger Geschwindigkeit und voller Reaktionsbereitschaft an die Baustelle heran zu fahren (vgl. zu einem solchen Verhalten in bestimmten Verkehrssituationen OLG Hamm, VersR 1989, 755).
- OLG Karlsruhe, 28.04.2017 - 9 U 189/15
Schadensersatz bei Auffahrunfall nach möglicherweise grundlosem Abbremsen des …
Diese Feststellung beruht - wie bei anderen Auffahrunfällen - auf den Regeln des sogenannten Anscheinsbeweises (vgl. Senat, NJW 2013, 1968).Im Straßenverkehr muss jeder Fahrzeugführer grundsätzlich damit rechnen, dass das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich abgebremst wird, auch wenn der nachfolgende Fahrzeugführer vorher nicht sieht - und auch nicht vorhersehen kann -, dass und warum es zu einem Bremsmanöver des Vordermanns kommt (vgl. BGH, NZV 2007, 354; OLG Karlsruhe, - 1. Zivilsenat -, NJW-RR 1988, 28, 29; Senat, NJW 2013, 1968; Wenker, jurisPR-VerkR 12/2013 Anmerkung 1;… Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Auflage 2014, § 38 Rn. 87).
- OLG Celle, 07.05.2018 - 14 U 60/18
Auffahrunfall, Ampel, Anscheinsbeweis, Haftungsverteilung
Der Kläger musste beim Umspringen der Ampel von grün auf gelb mit einem plötzlichen abruptem Abbremsen des Vordermannes rechnen [siehe oben unter Ziffer 1.; BGH, NJW-RR 2007, 680; OLG Karlsruhe, NJW 2013, 1968; KG Berlin, NZV 2003, 42]. - LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück …
Als nachfolgender Verkehrsteilnehmer musste der Kläger gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO seinen Abstand indes so wählen, dass er selbst dann hinter diesem anhalten konnte, wenn es plötzlich bremste (vgl. dazu auch Saarländisches Oberlandesgericht RuS 2013, 457; OLG Karlsruhe MDR 2013, 588; KG NZV 2007, 79). - OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 U 54/13
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Der Senat orientiert sich an der Rechtsprechung, nach der die Mithaftung des Vorausfahrenden um so größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (vgl. KG Berlin MDR 2006, 1404; auch OLG Karlsruhe NJW 2013, 1968). - LG Ellwangen/Jagst, 20.09.2013 - 3 O 439/12 Sachverhalt OLG Karlsruhe, NJW 2013, 1968) nicht erwiesen.