Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 2 Ws 133/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9639
OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 2 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,9639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2015 - 2 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,9639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2015 - 2 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,9639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsbeschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer extramuralen Belastungserprobung nach § 51 Abs. 2 PsychKHG; Verweigerung der Zustimmung nach § 51 Abs. 1 PsychKHG durch die Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gewährung von Vollzugslockerungen für den im Maßregelvollzug Untergebrachten: Rechtsbeschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33; UBG § 15 Abs. 2
    Gewährung einer extramuralen Belastungserprobung nach § 51 Abs. 2 PsychKHG

  • rechtsportal.de

    StPO § 33 ; UBG § 15 Abs. 2
    Gewährung einer extramuralen Belastungserprobung nach § 51 Abs. 2 PsychKHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einweisung nach dem PsychKHG - und die Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen eine Vollzugslockerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 304
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 2 Ws 133/15
    Ihre Versagung bindet die Strafvollstreckungskammer nicht, sie wird durch deren Entscheidung wirkungslos (OLG Stuttgart NStZ 1986, 525, 526; OLG Celle RuP 2008, 61).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2015 - 2 Ws 2/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Vorliegen von Flucht- oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 2 Ws 133/15
    Nachdem diese Entscheidung auf die Rechtsbeschwerde des Untergebrachten durch Senatsbeschluss vom 13.01.2015 (2 Ws 2/15) aufgehoben worden war, hob die Strafvollstreckungskammer H. durch Beschluss vom 10.03.2015 die ablehnende Verfügung des PZN W. vom 25.09.2014 auf und verpflichtete die Maßregelvollzugsanstalt, dem Untergebrachten die von ihm begehrte extramurale Belastungserprobung nach § 51 Abs. 2 PsychKHG zu gewähren.
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