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   OLG Koblenz, 03.05.2018 - 6 W 101/18   

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https://dejure.org/2018,13405
OLG Koblenz, 03.05.2018 - 6 W 101/18 (https://dejure.org/2018,13405)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.05.2018 - 6 W 101/18 (https://dejure.org/2018,13405)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 6 W 101/18 (https://dejure.org/2018,13405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 286 Abs 1 S 1 ZPO, § 485 Abs 2 ZPO, § 823 BGB, § 177 StGB
    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer aussagepsychologischen Begutachtung des Antragstellers zur Klärung des Wahrheitsgehalts seiner Angaben

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2018 - 6 W 101/18
    Es geht vielmehr um die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, das heißt einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen (vgl. BGHSt 45, 164 Rdnr. 11).

    Entscheidet sich das erkennende Gericht gleichwohl für eine aussagepsychologische Begutachtung, kann es neben einer präzisen Auftragsbeschreibung insbesondere dienlich sein, die Anknüpfungstatsachen mitzuteilen, von denen das Gutachten ausgehen soll (BGHSt 45, 164 Rdnr. 58).

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZB 12/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2018 - 6 W 101/18
    (1) Der Senat verkennt nicht, dass das erforderliche rechtliche Interesse grundsätzlich weit zu verstehen ist, um dem auf Prozessvermeidung gerichteten Zweck des Gesetzes gerecht zu werden (vgl. Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., § 485 Rdnr. 30; zu Einzelheiten vgl. BGHZ 198, 237 ff. - diese und die folgenden Entscheidungen jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 03.02.2006 - 9 U 117/05

    Schadensersatz, Strafanzeige, Glaubwürdigkeit, aussagepsychologisches Gutachten,

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2018 - 6 W 101/18
    Da die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Person und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben Aufgabe des Tatrichters ist und er diese Aufgabe im Regelfall kraft eigener Sachkunde erfüllen kann, kommt die Anordnung einer aussagepsychologischen Begutachtung - die sich jedenfalls im Regelfall auf des Beweismittel des Zeugen bezieht - nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. Zöller/Greger, vor § 373 Rdnr. 14; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 2015, Kapitel 31, § 114 Rdnr. 76 f.; OLG Hamm, OLGR Hamm 2006, 465 Rdnr. 11).
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