Rechtsprechung
OLG Koblenz, 04.02.2014 - 13 WF 83/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1629 Abs 3 S 1 BGB, § 120 FamFG, § 727 ZPO, § 731 ZPO, § 733 ZPO
Erteilung einer weiterer vollstreckbaren Ausfertigung eines in Verfahrensstandschaft erwirkten Kindesunterhaltstitels: Erfordernis der Titelumschreibung bei Betreiben der Zwangsvollstreckung durch das volljährige Kind - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung von Kindesunterhalt durch das inzwischen volljährig gewordene Kind aus einem von einem Elternteil in Verfahrensstandschaft erwirkten Unterhaltstitel
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterhaltsberechtigtes Kind kann vollstreckbare Ausfertigung eines Kindesunterhaltstitels zu beantragen haben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterhaltsberechtigtes Kind kann vollstreckbare Ausfertigung eines Kindesunterhaltstitels zu beantragen haben
Verfahrensgang
- AG Lahnstein, 25.10.2013 - 5 F 198/04
- OLG Koblenz, 04.02.2014 - 13 WF 83/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 596
- FamRZ 2014, 1657
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 27.03.2000 - 7 WF 132/00
Unterhaltsvollstreckung durch Kind - Rechtsnachfolgeklausel - Doppelvollstreckung …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2014 - 13 WF 83/14
Um aus dem Urteil vom 26.11.2004 (Az. 5 F 198/04 - Amtsgericht Lahnstein) vollstrecken zu können, muss die Antragstellerin hier somit eine vollstreckbare Ausfertigung für sich als Rechtsnachfolgerin (§ 727 ZPO) beantragen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 1590). - OLG Frankfurt, 25.02.1987 - 20 W 27/87
Schutzvorschrift für Schuldner; Mehrfache Zwangsvollstreckung; Derselbe Titel
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2014 - 13 WF 83/14
Ob ein solcher Antrag zusätzlich voraussetzt, dass zugleich der auf den Rechtsvorgänger lautende vollstreckbare Titel zurückgegeben oder aber dargetan wird, dass die diesem erteilte vollstreckbare Ausfertigung - bspw. infolge Verlusts - nicht mehr zur Vollstreckung verwendet werden kann (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512) oder der Schuldner nur nach § 733 Abs. 2, 3 ZPO zu schützen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 965 und OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 126) kann hier dahinstehen. - OLG Hamm, 22.10.1990 - 10 WF 424/90
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2014 - 13 WF 83/14
Ob ein solcher Antrag zusätzlich voraussetzt, dass zugleich der auf den Rechtsvorgänger lautende vollstreckbare Titel zurückgegeben oder aber dargetan wird, dass die diesem erteilte vollstreckbare Ausfertigung - bspw. infolge Verlusts - nicht mehr zur Vollstreckung verwendet werden kann (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512) oder der Schuldner nur nach § 733 Abs. 2, 3 ZPO zu schützen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 965 und OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 126) kann hier dahinstehen. - OLG Stuttgart, 19.10.1989 - 8 WF 79/89
Frage, ob zur Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung die erste …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2014 - 13 WF 83/14
Ob ein solcher Antrag zusätzlich voraussetzt, dass zugleich der auf den Rechtsvorgänger lautende vollstreckbare Titel zurückgegeben oder aber dargetan wird, dass die diesem erteilte vollstreckbare Ausfertigung - bspw. infolge Verlusts - nicht mehr zur Vollstreckung verwendet werden kann (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512) oder der Schuldner nur nach § 733 Abs. 2, 3 ZPO zu schützen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 965 und OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 126) kann hier dahinstehen.
- BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14
Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel der Unterhaltsvorschusskasse: …
So entspricht es ganz einhelliger Auffassung, dass das unterhaltsberechtigte Kind einen Titel auf Kindesunterhalt, den ein Elternteil in Verfahrensstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB (…vgl. dazu Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 - XII ZB 39/11 - FamRZ 2013, 1378 Rn. 6 mwN) erwirkt hat, nach § 120 FamFG i.V.m. § 727 ZPO auf sich umschreiben lassen kann, wenn die Verfahrensstandschaft - etwa durch Volljährigkeit des Kindes - endet (vgl. OLG Koblenz JAmt 2014, 228, 229; OLG Bamberg FamRZ 2002, 553, 554; OLG Hamm FamRZ 2000, 1590;… MünchKommBGB/Huber 6. Aufl. § 1629 Rn. 96;… NK-BGB/Kaiser 3. Aufl. § 1629 Rn. 55;… Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 6. Aufl. § 1629 BGB Rn. 13;… MünchKommZPO/Wolfsteiner 4. Aufl. § 727 Rn. 9;… BeckOK ZPO/Ulrici [1. März 2015] § 727 Rn. 17;… Thomas/Putzo/Seiler ZPO 36. Aufl. § 727 Rn. 12a).