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   OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16   

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https://dejure.org/2016,49205
OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16 (https://dejure.org/2016,49205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.06.2016 - 13 WF 565/16 (https://dejure.org/2016,49205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 13 WF 565/16 (https://dejure.org/2016,49205)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1603 BGB, § 1606 Abs 3 S 1 BGB
    Kindesunterhalt: Ermittlung der Haftungsanteile beider kindesbarunterhaltspflichtiger Elternteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Haftungsanteile beider kindesbarunterhaltspflichtiger Elternteile; Berücksichtigung eines angemessenen Selbstbehalts; Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Eltern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Haftungsanteile beider kindesbarunterhaltspflichtiger Elternteile; Berücksichtigung eines angemessenen Selbstbehalts; Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Eltern

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 ; BGB § 1606 Abs. 3 S. 1
    Ermittlung der Haftungsanteile beider kindesbarunterhaltspflichtiger Elternteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16
    Die Haftungsanteile werden von der Unterhaltspraxis dabei in Durchschnittsfällen als Quote anhand des verteilungsfähigen Einkommens berechnet, welches dem oberhalb des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts (Sockelbetrag) verfügbaren Einkommen entspricht (vgl. BGH FamRZ 2011, 454).

    Das bedeutet beim Kindesunterhalt privilegierter Volljähriger im Fall der Leistungsfähigkeit eines Elternteils, dass bei dem anderen Elternteil die Opfergrenze für den Unterhalt unverändert beim angemessenen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 1 BGB verbleibt und eine weitergehende Unterhaltspflicht nicht besteht (vgl. BGH FamRZ 2011, 454 und FamRZ 2008, 137 Tz. 39).

    Denn diese greift nur im Mangelfall ein, der wiederum nur vorliegt, wenn auch der angemessene Selbstbehalt des anderen Elternteils nicht gewahrt ist (vgl. BGH FamRZ 2011, 454 und FamRZ 2009, 962 Tz. 32).

    Wie bereits ausgeführt, geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass trotz der in § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB ebenfalls erwähnten Vermögensverhältnisse sich die anteilige Haftung beider Elternteile in den Durchschnittsfällen aus der Quote des verteilungsfähigen Einkommens berechnet (vgl. BGH FamRZ 2011, 454).

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 65/07

    Kita-Kosten (ausgenommen Verpflegungskosten) sind Mehrbedarf

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16
    Denn diese greift nur im Mangelfall ein, der wiederum nur vorliegt, wenn auch der angemessene Selbstbehalt des anderen Elternteils nicht gewahrt ist (vgl. BGH FamRZ 2011, 454 und FamRZ 2009, 962 Tz. 32).
  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05

    Unterhaltspflicht eines in Verbraucherinsolvenz befindlichen Selbständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16
    Das bedeutet beim Kindesunterhalt privilegierter Volljähriger im Fall der Leistungsfähigkeit eines Elternteils, dass bei dem anderen Elternteil die Opfergrenze für den Unterhalt unverändert beim angemessenen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 1 BGB verbleibt und eine weitergehende Unterhaltspflicht nicht besteht (vgl. BGH FamRZ 2011, 454 und FamRZ 2008, 137 Tz. 39).
  • OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16
    Beim Kindesunterhalt ist dabei der objektive Wohnwert maßgeblich (vgl. Senat FamRZ 2014, 1926).
  • OLG Koblenz, 09.11.2006 - 7 WF 1042/06

    Kindesunterhalt: Fortgeltung eines zur Zeit der Minderjährigkeit des Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16
    Denn nunmehr obliegt es dem volljährig gewordenen Kind, den Fortbestand der Haftung des Titelschuldners aufzuzeigen ( OLG Koblenz FamRZ 2007, 653, OLG Köln FamRZ 2012, 438, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1049 und OLG Hamm FamRZ 2003, 1025 ).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 49/87

    Neubemessung des Unterhaltsbedarfs nach Eintritt der Volljährigkeit -

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16
    Denn sie betreut diese Kinder (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) und Barunterhalt leisten jeweils die nicht mehr mit der Kindesmutter zusammenlebenden jeweiligen Väter (vgl. BGH FamRZ 1988, 1039).
  • OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16
    Denn nunmehr obliegt es dem volljährig gewordenen Kind, den Fortbestand der Haftung des Titelschuldners aufzuzeigen ( OLG Koblenz FamRZ 2007, 653, OLG Köln FamRZ 2012, 438, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1049 und OLG Hamm FamRZ 2003, 1025 ).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2002 - 9 UF 209/00

    Abänderung eines Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16
    Denn nunmehr obliegt es dem volljährig gewordenen Kind, den Fortbestand der Haftung des Titelschuldners aufzuzeigen ( OLG Koblenz FamRZ 2007, 653, OLG Köln FamRZ 2012, 438, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1049 und OLG Hamm FamRZ 2003, 1025 ).
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