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   OLG Koblenz, 12.01.1989 - 11 WF 10/89   

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https://dejure.org/1989,3950
OLG Koblenz, 12.01.1989 - 11 WF 10/89 (https://dejure.org/1989,3950)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.01.1989 - 11 WF 10/89 (https://dejure.org/1989,3950)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Januar 1989 - 11 WF 10/89 (https://dejure.org/1989,3950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsrechtsverhältnis; Benachrichtigungspflicht des Unterhaltsschuldners; Kündigung einer Krankenversicherung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 649
  • FamRZ 1989, 1111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84

    Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1989 - 11 WF 10/89
    "... Aus einem Unterhaltsrechtsverhältnis ergeben sich auch Nebenpflichten, wie z. B. in besonderen Fällen die Pflicht zu ungefragten Informationen über wesentliche Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (s. BGH, FamRZ 1986, 450 ; 1986, 794; 1988, 270).
  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 96/86

    Rechte des Unterhaltsberechtigten bei Wegfall der Gründe für eine einvernehmliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1989 - 11 WF 10/89
    "... Aus einem Unterhaltsrechtsverhältnis ergeben sich auch Nebenpflichten, wie z. B. in besonderen Fällen die Pflicht zu ungefragten Informationen über wesentliche Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (s. BGH, FamRZ 1986, 450 ; 1986, 794; 1988, 270).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 29/85

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Unterhaltsverpflichteten durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1989 - 11 WF 10/89
    "... Aus einem Unterhaltsrechtsverhältnis ergeben sich auch Nebenpflichten, wie z. B. in besonderen Fällen die Pflicht zu ungefragten Informationen über wesentliche Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (s. BGH, FamRZ 1986, 450 ; 1986, 794; 1988, 270).
  • OLG Köln, 26.03.1985 - 4 UF 284/84

    Unterhaltsanspruch; Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1989 - 11 WF 10/89
    Die Verletzung dieser sich aus § 242 BGB ergebenden Nebenpflicht aus dem Unterhaltsschuldverhältnis führt zu einer Schadensersatzverpflichtung, wenn dem Unterhaltsberechtigten hierdurch ein Schaden entsteht (so auch OLG Köln, FamRZ 1985, 926 f.).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2004 - 2 UF 7/04

    Unterhaltsbedarf Minderjähriger umfasst Krankenversicherungsschutz -

    Dieser Umstand fällt auch in den Verantwortungsbereich des Beklagten, weil dieser es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kläger auf die Kündigung der Krankenversicherung und damit auch den Wegfall der Mitversicherung hinzuweisen (vgl. hierzu OLG Koblenz, FamRZ 1989, 1111; OLG Köln, FamRZ 1985, 926).
  • AG Bremen, 26.02.2014 - 63 F 2381/13

    Lebensgemeinschaft: Änderung eines bestehenden Hausratversicherungsvertrages -

    Eine Verpflichtung, den anderen Ehegatten über die Aufhebung eines zu seinen Gunsten bestehenden Versicherungsschutzes so rechtzeitig zu informieren, dass dieser sich um einen anderweitigen Versicherungsschutz bemühen kann, ist als Gegenstand der vermögensrechtlichen Fürsorgepflicht aus der ehelichen Lebensgemeinschaft anzusehen (vgl. zum Krankenversicherungsschutz und in Bezug auf das Unterhaltsrechtsverhältnis OLG Köln FamRZ 1985, 926; OLG Koblenz FamRZ 1989, 1111).
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