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   OLG Koblenz, 19.10.2016 - 5 U 458/16   

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https://dejure.org/2016,35125
OLG Koblenz, 19.10.2016 - 5 U 458/16 (https://dejure.org/2016,35125)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.10.2016 - 5 U 458/16 (https://dejure.org/2016,35125)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 5 U 458/16 (https://dejure.org/2016,35125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 640, 307 ff.
    AGB-rechtliche Unwirksamkeit der fingierten (Teil-)Abnahme durch Ingebrauchnahme des Vertragsgegenstands (hier: Bezug der Eigentumswohnung)

  • baurechtsiegen.de

    Bauträgervertrag - konkludente Abnahme bei Mängelrüge

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307
    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Fiktion der Abnahme bei tatsächlicher Ingebrauchnahme des Vertragsgegenstands

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abnahmeklausel zur Bezugsfertigkeit bei Wohnungseigentum - keine konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beim Einzug Mängel gerügt: Keine Abnahme durch Ingebrauchnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    (Teil-)Abnahme beim Bauträger: Ingebrauchnahme allein genügt nicht!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abnahme durch Ingebrauchnahme! (IBR 2016, 700)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1440
  • VersR 2017, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 24.11.1993 - 12 U 29/93

    Keine Abnahmefiktion durch ABG-Klausel "Abnahme mit dem Einzug"

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2016 - 5 U 458/16
    Aber auch dann, wenn die Klausel nicht ausdrücklich den Verjährungsbeginn an die Ingebrauchnahme knüpft, sondern lediglich die (für den Verjährungsbeginn maßgebliche) Abnahme mit der Ingebrauchnahme fingiert wird, ist von der Unwirksamkeit auszugehen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1614, 1616; OLG Hamm, OLGR 1994, 74; jurisPK-BGB/Genius, 7. Aufl. 2014, § 640 Rn. 26; Christensen, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. § 2016, Teil 2 - (11) Bauträgerverträge Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06

    Bauträgervertrag: Nachbesserungsanspruch wegen Schallschutzmängeln

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2016 - 5 U 458/16
    Aber auch dann, wenn die Klausel nicht ausdrücklich den Verjährungsbeginn an die Ingebrauchnahme knüpft, sondern lediglich die (für den Verjährungsbeginn maßgebliche) Abnahme mit der Ingebrauchnahme fingiert wird, ist von der Unwirksamkeit auszugehen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1614, 1616; OLG Hamm, OLGR 1994, 74; jurisPK-BGB/Genius, 7. Aufl. 2014, § 640 Rn. 26; Christensen, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. § 2016, Teil 2 - (11) Bauträgerverträge Rn. 6).
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2016 - 5 U 458/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei einem wiederholt verwendeten Mustervertrag eine Allgemeine Geschäftsbedingung vor (vgl. nur BGH, NJW 2002, 138).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 130/03

    Rechtstellung des Verwaltungsbeirats bei Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.2016 - 5 U 458/16
    Daher wird eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der die Verjährung mit der Übergabe einer Eigentumswohnung an den Erwerber beginnt, als unwirksam angesehen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 949).
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 24 U 194/20

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn für die Errichtung eines Bungalows; Einrede

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass der als Abnahmefiktion geregelte Einzug mangels anderweitiger Regelungen auch zum Beginn der Verjährung von Mangelansprüchen führt, weil das Gesetz den Verjährungsbeginn an die Abnahme knüpft (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2004 - VII ZR 130/03 - NJW-RR 2004, 949; BGH, Urteil vom 09. Oktober 1986 - VII ZR 245/85 - zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 5 U 458/16 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 24. November 1993 - 12 U 29/93 - zitiert nach juris).

    Nach ihrem Wortlaut müsste der Auftraggeber somit den Einzug ablehnen, wenn er einer Abnahmewirkung entgegentreten wollte (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 5 U 458/16 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 11.11.2021 - 24 U 194/20

    Schlussrechnungsreife eingetreten: Abschlagsforderungen verjähren selbstständig!

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass der als Abnahmefiktion geregelte Einzug mangels anderweitiger Regelungen auch zum Beginn der Verjährung von Mangelansprüchen führt, weil das Gesetz den Verjährungsbeginn an die Abnahme knüpft (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2004 - VII ZR 130/03 - NJW-RR 2004, 949; BGH, Urteil vom 09. Oktober 1986 - VII ZR 245/85 - OLG Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 5 U 458/16 - OLG Hamm, Urteil vom 24. November 1993 - 12 U 29/93 -).

    Nach ihrem Wortlaut müsste der Auftraggeber somit den Einzug ablehnen, wenn er einer Abnahmewirkung entgegentreten wollte (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 5 U 458/16 -).

  • AG Sinzig, 27.06.2017 - 10a C 13/16

    Kaufvertrag streitig: Werdende Eigentümer dennoch stimmberechtigt?

    Im vorliegenden Fall würde dies dazu führen, dass nach dem stattgebenden Urteil des Landgerichts Koblenz (Az. 8 O 200/14) die Klägerin hätte eingeladen werden müssen, nach dem klageabweisenden Urteil des OLG Koblenz (Az. 5 U 458/16) aber die Erwerber hätten eingeladen werden müssen.
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