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   OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 604/86   

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https://dejure.org/1986,2694
OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 604/86 (https://dejure.org/1986,2694)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.07.1986 - 6 U 604/86 (https://dejure.org/1986,2694)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juli 1986 - 6 U 604/86 (https://dejure.org/1986,2694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsgeheimnis; Betriebsgeheimnis; Kunden; Anschrift; Kaufmann; Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Kundenadressen, Kundenkartei, Kundenliste, nachvertragliche Verwertung von Kundenanschriften, Kundenlisten, einstweiliger Rechtsschutz, einstweilige Verfügung, Verfügungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1004; HGB § 90

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 95
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 604/86
    Ist einer formularmäßigen Bestimmung über die nachvertragliche Verwertung von Kundenadressen die Wirksamkeit gemäß § 9 AGBG zu versagen, stellt sich die Frage nicht mehr, ob sie nicht in Wirklichkeit eine Wettbewerbsabrede i. S. des § 90 a HGB darstellt, die für den HV nur verbindlich wären, wenn die Antragstellerin ihm eine angemessene Entschädigung zahlt (unter Bezugnahme auf BAG, BB 82, 1792 = NJW 83, 134).

    Unter einem Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis ist jede Tatsache zu verstehen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb steht, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem erklärten Willen des Unternehmers auf Grund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheimgehalten werden soll (unter Bezugnahme auf BAG BB 82, 1792, 1793 = NJW 83, 134).

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 604/86
    Das gilt auch für Formularverträge, die in gleicher Weise wie AGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen, wenn und soweit sie nach Entstehung und Inhalt das typische Gepräge derartiger Geschäftsbedingungen haben (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 77, 624).

    Von einem individuellen Aushandeln i. S. des § 1 Abs. 2 AGBG kann nur gesprochen werden, wenn und soweit der Vertragspartner des Verwenders die Möglichkeit gehabt hat, zur Wahrung eigener Interessen den Inhalt der einzelnen Vertragsbedingungen zu beeinflussen (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 77, 624, 625).

  • OLG Koblenz, 08.11.1984 - 6 U 1327/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 604/86
    Für die Frage der Dringlichkeit einer einstweilligen Verfügung des U gegen den ausgeschiedenen HV ist vielmehr allein auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der U positive Kenntnis von den Abwerbungsversuchen erlangt hat (unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, 08.11.1984, WRP 85, 289 = GRUR 85, 300).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06

    Versicherungsuntervertreter

    Nach anderer Ansicht ist nur die branchenfremde Verwertung der Namen und Anschriften selbst geworbener Kunden frei; die branchengleiche Verwertung soll dagegen nur erlaubt sein, wenn die Kunden ohne Zutun des Handelsvertreters entschlossen sind, die Geschäftsbeziehungen zu dem Unternehmer nicht mehr fortzusetzen (vgl. Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 90 Rdn. 7; MünchKomm. HGB/v. Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 90 Rdn. 24 f.; ähnlich OLG Koblenz NJW-RR 1987, 95, 98).
  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06

    Verwertung von Kundendaten nach Ende des Vertreterverhältnisses?

    Nach anderer Ansicht ist nur die branchenfremde Verwertung der Namen und Anschriften selbst geworbener Kunden frei; die branchengleiche Verwertung soll dagegen nur erlaubt sein, wenn die Kunden ohne Zutun des Handelsvertreters entschlossen sind, die Geschäftsbeziehungen zu dem Unternehmer nicht mehr fortzusetzen (vgl. Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 90 Rdn. 7; MünchKomm.HGB/ v. Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 90 Rdn. 24 f.; ähnlich OLG Koblenz NJW-RR 1987, 95, 98).
  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U (Hs) 59/03

    Zurechnung des wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Handelsvertreters zu dem

    des Handelsvertrages inhaltlich von dem dispositiven Recht ab und benachteiligt den Beklagten zu 1.) unangemessen ( vergl. BGH NJW 1993, 1786 [ 1787 ]; OLG Koblenz NJW-RR 1987, 95 [ 96f ] ).

    Die Klausel verstößt gegen § 9 AGBG iVm Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB, weil danach auch eine nach dem dispositiven Recht zulässige Verwertung von präsentem Wissen zur Verpflichtung der Zahlung einer Lizenzgebühr führt ( vergl. BGH NJW 1993, 1786 [ 1787 ]; OLG Koblenz NJW-RR 1987, 95 [ 96f ] ).

  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03

    Vertragswidrige Verwertung von Kundenlisten nach Beendigung des

    des Handelsvertrages inhaltlich von dem dispositiven Recht ab und benachteiligt den Beklagten zu 1.) unangemessen ( vergl. BGH NJW 1993, 1786 [1787]; OLG Koblenz NJW-RR 1987, 95 [96f] ).

    Die Klausel verstößt gegen § 9 AGBG iVm Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB , weil danach auch eine nach dem dispositiven Recht zulässige Verwertung von präsentem Wissen zur Verpflichtung der Zahlung einer Lizenzgebühr führt ( vergl. BGH NJW 1993, 1786 [1787]; OLG Koblenz NJW-RR 1987, 95 [96f] ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - L 8 R 437/11
    Eine "Vielzahl" ist nämlich bereits anzunehmen, wenn die Vertragsbestimmungen für eine unbestimmte Zahl von Verträgen gedacht sind, wobei genügt, dass der Inhalt der verwendeten Klauseln im Wesentlichen gleich ist (BGH, NJW, 1979, 2387, 2388; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 95, 96).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - L 8 R 31/12

    Statusfeststellungsverfahren

    Eine "Vielzahl" ist nämlich bereits anzunehmen, wenn die Vertragsbestimmungen für eine unbestimmte Zahl von Verträgen gedacht sind, wobei genügt, dass der Inhalt der verwendeten Klauseln im Wesentlichen gleich ist (BGH, NJW, 1979, 2387, 2388; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 95, 96).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00

    Pflichtverletzung des Rechtsanwaltes, der durch sein Verschulden die Durchführung

    Eine entgegenstehende vertragliche Vereinbarung kann den Vorwurf einer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG zu beanstandenden unangemessenen, den Geboten von Treu und Glauben zuwiderlaufenden Benachteiligung (OLG Koblenz NJW-RR 1987, 95, 97) begründen.
  • LG Köln, 24.06.2009 - 28 O 116/09

    Zulässigkeit einer Internetdatenbank für den Handel mit Schuldtiteln

    Beim Antrag auf eine Unterlassungsverfügung - wie vorliegend - muss allerdings das erstrebte Verbot genau bezeichnet sein (vgl. Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 938 Rn. 2; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 95, 96).
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