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   OLG Koblenz, 27.03.2006 - 12 U 107/05   

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https://dejure.org/2006,11224
OLG Koblenz, 27.03.2006 - 12 U 107/05 (https://dejure.org/2006,11224)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.03.2006 - 12 U 107/05 (https://dejure.org/2006,11224)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. März 2006 - 12 U 107/05 (https://dejure.org/2006,11224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Beweislast hinsichtlich des Vorliegens eines Scheingeschäftes im Sinne des § 117 BGB bei einem Grundstückskauf durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag; Anforderungen an die Substanz des hierfür erforderlichen Beweises; Voraussetzungen für eine ...

  • Judicialis

    BGB § 117; ; BGB § 117; ; BGB § 311b; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 156 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 117; ZPO § 156 Abs. 2
    Beweislast für das Vorliegen eines Scheingeschäfts nach § 117 BGB - Umstände, die Gericht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweis eines Scheingeschäfts bei einem Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77

    Schwarzkauf I - § 815 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2006 - 12 U 107/05
    Das Beklagtenvorbringen und der Zeuge N... G... äußern sich schließlich nicht zur Frage der Rückgabe des angeblich gezahlten Schwarzgeldes im Rahmen der erstrebten Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages (zum Wegfall des Bereicherungsanspruchs hierauf nur bei der hier von der Beklagten nicht gewünschten Vollziehung des Grundstücksgeschäfts BGH NJW 1980, 451 f.; OLG Frankfurt NJW 1991, 1958 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1990 - 19 U 171/89

    "Rechtsfreier Raum" bei Schwarzgeldvereinbarungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2006 - 12 U 107/05
    Das Beklagtenvorbringen und der Zeuge N... G... äußern sich schließlich nicht zur Frage der Rückgabe des angeblich gezahlten Schwarzgeldes im Rahmen der erstrebten Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages (zum Wegfall des Bereicherungsanspruchs hierauf nur bei der hier von der Beklagten nicht gewünschten Vollziehung des Grundstücksgeschäfts BGH NJW 1980, 451 f.; OLG Frankfurt NJW 1991, 1958 f.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2006 - 12 U 107/05
    Nach der Rechtsprechung ist das Gericht zur Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (BGHZ 53, 245, 262).
  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 399/99

    Nichtigkeit eines Scheingeschäfts

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2006 - 12 U 107/05
    Da grundsätzlich von der Ernstlichkeit rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen auszugehen ist, trägt für das Vorliegen eines Scheingeschäfts im Sinne des § 117 BGB (vgl. Wolf, in: Lambert-Land/Tropf/Frenz, Handbuch der Grundstückspraxis, 2. Aufl., 2. Teil Rn. 190) - unter Zurechnung des Wissens des Zeugen G... auf die Beklagte (vgl. BGHZ 144, 331, 333) - derjenige die Beweislast, der sich darauf beruft (vgl. BGH NJW 1988, 2598, 2598 f.; Palandt/Heinrichs, BGB § 117 Rn. 9).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2006 - 12 U 107/05
    Dann bleibt es wiederum dem Ermessen des Gerichts überlassen, ob es erneut in die mündliche Verhandlung eintritt oder nicht (vgl. BGHR ZPO § 156 Ermessen 4).
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