Rechtsprechung
   OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10237
OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22 e (https://dejure.org/2023,10237)
OLG München, Entscheidung vom 03.05.2023 - 2 UF 1057/22 e (https://dejure.org/2023,10237)
OLG München, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - 2 UF 1057/22 e (https://dejure.org/2023,10237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,10237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1, S. 2, S. 3, § 1606 Abs. 3 S. 2
    Streit über den Unterhalt für gemeinsame minderjährige Kinder

  • rewis.io

    Einkommen, Beschwerde, Kindesunterhalt, Arbeitszeit, Unterhaltspflicht, Arzt, Selbstbehalt, Unterhalt, Mindestunterhalt, Kind, Attest, Trennungsunterhalt, Erwerbsobliegenheit, Kinder, Darlegungs und Beweislast, eingelegte Beschwerde, Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern und die Anforderungen an die ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Demnach ist auch das Einkommen aus einer nach dem Maßstab des § 1603 Abs. 1 BGB unzumutbaren Erwerbstätigkeit in vollem Umfang für den Kindesunterhalt einzusetzen, wenn anderenfalls der Mindestunterhalt nach § 1612 a Abs. 1 BGB gefährdet wäre, welcher der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle entspricht (BGH, Beschluss vom 10.7.2013 - XII ZB 297/12, NJW 2013, 2897, beck-online).

    Daneben ist zu Gunsten eines wirtschaftlich besser gestellten betreuenden Elternteils zu bedenken, dass das minderjährige Kind faktisch auch dessen gehobene Lebensverhältnisse teilt; ein dadurch erzeugter zusätzlicher Barbedarf des Kindes muss von vornherein allein durch den ... Elternteil befriedigt werden (vgl. BGH Beschluss vom 10.7.2013 - XII ZB 297/12; in NJW 2013, 2897, beck-online).

    Wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, nähert sich die Einkommensdifferenz einer Grenze, an der es unter gewöhnlichen Umständen der Billigkeit entsprechen kann, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen (vgl. BGH a.a.O. NJW 2013, 2897 Rn. 29, beck-online).

    Auch bei erheblich günstigeren Einkommensverhältnissen des betreuenden Elternteils kann die Würdigung des Tatrichters somit zu dem Ergebnis führen, dass der nicht betreuende Elternteil im erhöhten Maße und gegebenenfalls auch allein zur Aufbringung des Barunterhalts heranzuziehen ist (vgl. BGH Beschluss vom 10.7.2013 - XII ZB 297/12; in NJW 2013, 2897, beck-online).

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Zudem geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine vollständige Heranziehung von Einkommen aus einer - gemessen an § 1603 Abs. 1 BGB - überobligatorischen Erwerbstätigkeit regelmäßig dann angezeigt ist, wenn der Unterhaltspflichtige einer gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB unterliegt (BGH in BGHZ 188, 50 = NJW 2011, 670 = FamRZ 2011, 454 Rdnr. 54).
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des

    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Sofern keine teilweise Bedarfsdeckung eintritt, kann den erhöhten wirtschaftlichen Belastungen des Unterhaltspflichtigen durch eine Herabstufung um eine oder sogar mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle Rechnung getragen werden (BGH NJW 2014, 1958; OLG Düsseldorf JAmt 2016, 169 = BeckRS 2016, 1216; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.4.2022 - 9 UF 155/21, NZFam 2022, 975, beck-online) Eine Anrechnung von erhöhten Betreuungsleistungen durch die Antragsgegnerin vermag auch der Senat nach den Feststellungen des Erstgerichts nicht zu sehen.
  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10

    Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche

    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Diese beruht auf der besonderen Verantwortung der Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder (BGH FamRZ 2013, 616).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Obwohl die Leistungsfähigkeit als anspruchsbegründender Umstand an sich zur Antragsbegründung gehört, wollte der Gesetzgeber das Kind bis zur Höhe des Existenzminimums vollständig von der Darlegungs- und Beweislast freistellen (BGH FamRZ 2002, 536).
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Eine Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern legt dem Unterhaltsschuldner sogar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit auf (§ 1603 Abs. 2 BGB; vgl. BGH, NJW 1994, 1002 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 7 UF 10/15

    Berechnung des Unterhaltsbedarfs eines Kindes bei einem Wechselmodell

    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Sofern keine teilweise Bedarfsdeckung eintritt, kann den erhöhten wirtschaftlichen Belastungen des Unterhaltspflichtigen durch eine Herabstufung um eine oder sogar mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle Rechnung getragen werden (BGH NJW 2014, 1958; OLG Düsseldorf JAmt 2016, 169 = BeckRS 2016, 1216; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.4.2022 - 9 UF 155/21, NZFam 2022, 975, beck-online) Eine Anrechnung von erhöhten Betreuungsleistungen durch die Antragsgegnerin vermag auch der Senat nach den Feststellungen des Erstgerichts nicht zu sehen.
  • OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 9 UF 155/21
    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Sofern keine teilweise Bedarfsdeckung eintritt, kann den erhöhten wirtschaftlichen Belastungen des Unterhaltspflichtigen durch eine Herabstufung um eine oder sogar mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle Rechnung getragen werden (BGH NJW 2014, 1958; OLG Düsseldorf JAmt 2016, 169 = BeckRS 2016, 1216; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.4.2022 - 9 UF 155/21, NZFam 2022, 975, beck-online) Eine Anrechnung von erhöhten Betreuungsleistungen durch die Antragsgegnerin vermag auch der Senat nach den Feststellungen des Erstgerichts nicht zu sehen.
  • OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 9 UF 155/21

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Mehrkosten für eine Betreuung in Hort und Kita;

    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Sofern keine teilweise Bedarfsdeckung eintritt, kann den erhöhten wirtschaftlichen Belastungen des Unterhaltspflichtigen durch eine Herabstufung um eine oder sogar mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle Rechnung getragen werden (BGH NJW 2014, 1958; OLG Düsseldorf JAmt 2016, 169 = BeckRS 2016, 1216; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.4.2022 - 9 UF 155/21, NZFam 2022, 975, beck-online) Eine Anrechnung von erhöhten Betreuungsleistungen durch die Antragsgegnerin vermag auch der Senat nach den Feststellungen des Erstgerichts nicht zu sehen.
  • OLG Naumburg, 13.12.2007 - 8 UF 172/07

    Bestimmtheitsanforderungen an den zu vollstreckenden Zahlungsanspruch:

    Auszug aus OLG München, 03.05.2023 - 2 UF 1057/22
    Zu diesem Zweck besteht auch eine Obliegenheit zur Aufnahme weiterer Tätigkeiten einschließlich Nebentätigkeiten wie Zeitungsaustragen, Kellnern usw. (vgl. OLG Naumburg vom 13.12.2007 - 8 UF 172/07).
  • OLG Bamberg, 27.07.1994 - 2 UF 31/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht