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   OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20   

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OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20 (https://dejure.org/2021,11681)
OLG München, Entscheidung vom 08.04.2021 - 8 U 4122/20 (https://dejure.org/2021,11681)
OLG München, Entscheidung vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 (https://dejure.org/2021,11681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826; Fahrzeugemissionen-VO Anh. I; ZPO § 296, § 522 Abs. 2, § 530
    Keine Schadensersatzansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen den Hersteller wegen eines "Thermofensters" (hier: Mercedes C 250 Blue, Motor OM 651)

  • rewis.io

    Berufung, Fahrzeug, Sittenwidrigkeit, Geschwindigkeit, Revision, Haftung, Beweislast, Nachweis, Hinweis, Darlegung, Darlegungslast, Auskunft, Zulassung, Kenntnis, arglistiges Verschweigen, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Zulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    b) Mit dem Beschluss des BGH vom 19.01.2021, VI ZR 433/19, hat sich der Senat in seinem Hinweis besonders ausführlich befasst und ihn, wie dort ausgeführt, seiner Auffassung zugrundegelegt.

    Dass eine nur einfach-rechtlich unzulässige Abschalteinrichtung, z.B. in Gestalt eines "übergroßen Thermofensters", nicht per se sittenwidrig wäre, hat der BGH im Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, bereits entschieden.

    Aus einer derartigen nachträglichen Beanstandung durch das KBA ließen sich auch keine Rückschlüsse auf das Vorstellungsbild des Herstellers bzw. der Beklagten zum maßgeblichen Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung - also spätestens dem Eintritt des behaupteten Schadens in Form des Vertragsschlusses - ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, Rz. 20 ff., für eine nachträgliche freiwillige Kundendienstmaßnahme).

    Die Rechtslage ist spätestens durch den Beschluss des BGH vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, hinreichend geklärt.

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspricht die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20, Rz. 27, zum Software-Update für den VW-Motor EA189).

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20, Rz. 27, zum Software-Update für den VW-Motor EA189).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    (3) In diesem Sinne hat das nach Beweisaufnahme z.B. auch das OLG Stuttgart (Urteil vom 11.12.2020 - 3 U 101/18, Rz. 63 zum Motor OM 651) beurteilt:.
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Es kommt vielmehr darauf an, ob eine Divergenz in Rechtsfragen oder ein Rechtsfehler mit symptomatischer Bedeutung vorliegt (BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - XI ZR 238/02).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Zum Beschluss des BGH vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, wurde dort bereits darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung einen unverjährten Kaufrechtsfall betraf und deshalb nichts darüber aussagt, welche zusätzlichen Anforderungen in diesem Zusammenhang an Vortrag und hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller bzw. ein arglistiges Verschweigen durch den Verkäufer zu richten sind.
  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Eine diesbezügliche sekundäre Darlegungs- oder gar Vorlagelast der Beklagten besteht mangels hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass Gegenstand dieses Verfahrens nicht nur eine - nach nunmehriger Auffassung des KBA - einfach-rechtlich unzulässige, sondern darüber hinaus auch sittenwidrige Abschalteinrichtung, insbesondere eine Prüfstandserkennungsfunktion i.S.d. Rspr. des BGH ist (dazu s.u.), nicht (vgl. Hinweis S. 8 f. und erneut BGH, Urteil vom 8. März 2021 - VI ZR 505/19, Rz. 28; das verkennt Heese, NJW 2021, 887 [889]).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Die Bedeutung einer konkret zu bezeichnenden Urkunde für die begehrte Entscheidung muss sich vielmehr aus dem schlüssigen Parteivortrag ergeben (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 VII ZR 230/06, NJW-RR 2007, 1393 Rn. 10).
  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Dementsprechend darf das Gericht auch die Urkundenvorlegung nicht zum Zwecke bloßer Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags anordnen (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - XI ZR 264/13; das verkennt Heese, NJW 2021, 887 [890]).
  • OLG Bamberg, 21.12.2023 - 4 U 167/22

    Abschalteinrichtung, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Sittenwidrigkeit,

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Bamberg, 21.12.2023 - 4 U 117/22

    Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Darlegungs- und Beweislast, Klagepartei,

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 19 U 1567/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Anders als die Prüfstandserkennung im Falle des Motortyps EA 189 ist eine solche Einrichtung - sollte sie sich auch als gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässige Abschalteinrichtung darstellen - mithin nicht von vornherein per se von arglistigem Vorgehen geprägt (vgl. BGH, Beschluss v. 09.03.2021, VI ZR 889/20; OLG München, Beschluss v. 08.04.2021, 8 U 4122/20, juris).
  • LG Saarbrücken, 11.03.2022 - 12 O 139/21

    Zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch die Mercedes-Benz Group AG

    cc) Soweit der Kläger unter Berufung auf das Gutachten des Gutachters Dr. H eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung in seinem Fahrzeug in Form einer Kühlerjalousie behauptet, lassen sich hieraus ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten ableiten (ebenso OLG München, Beschluss vom 8.4.2021 - 8 U 4122/20, juris).
  • OLG Bamberg, 17.08.2023 - 4 U 20/22

    Keine Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Dieselfahrzeugs mit

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Bamberg, 20.05.2021 - 3 U 392/20

    Schadensersatz, Leistungen, Berufung, Abwasseranlage, Bauvorhaben, Anspruch,

    Soweit die Stellungnahme vom 17.05.2021 neue Angriffs- und Verteidigungsmittel enthält, sind diese deshalb gemäß §§ 530, 296 Abs. 1 ZPO zwingend zurückzuweisen (OLG München, Beschluss vom 08.04.2021 - 8 U 4122/20 -, juris Rn. 6).
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