Rechtsprechung
   OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6816
OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05 (https://dejure.org/2005,6816)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2005 - 32 Wx 113/05 (https://dejure.org/2005,6816)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2005 - 32 Wx 113/05 (https://dejure.org/2005,6816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 72

    KostO § 27 Abs. 3, § 36 Abs. 2, § 44, § 47; AktG § 30
    Gesonderte Gebühr für Bestellung des ersten Aufsichtsrats

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 27 Abs 3, KostO § 36 Abs 2, KostO § 44, KostO § 47, AktG § 30
    Gesonderte Gebühr für Beschluss über Bestellung des ersten Aufsichtsrates bei Gründung einer AG

  • Judicialis

    KostO § 27 Abs. 3; ; KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 44; ; KostO § 47; ; AktG § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 27 Abs. 3 § 36 Abs. 2 § 44 § 47; AktG § 30
    Notargebühren bei gleichzeitiger Beurkundung der Gesellschaftsgründung und Aufsichtsratsbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Gesonderte Gebühr für Beurkundung der AG und des Aufsichtsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG und des OLG München im Jahr 2005

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notargebühr bei Gründung einer Aktiengesellschaft und gleichzeitiger Bestellung des Aufsichtsrats

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 17.05.2002 - 3 W 83/02

    Gebühr für die Bestellung des ersten Aufsichtsrats

    Auszug aus OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
    Wird in einem Gesellschaftsvertrag ein Beschluss der Gründerversammlung (hier: Wahl des ersten Aufsichtsrats) mitbeurkundet, entsteht daher nach ganz überwiegender Ansicht für die Beschlussfassung eine gesonderte Gebühr gemäß § 47 KostO (vgl. Göttlich/Mümmler aaO Stichwort: "Aktiengesellschaft" Anm. 1.4 und "Beschlüsse von Gesellschaftsorganen" Anm. 3; Rohs/Wedewer, KostO 3. Aufl. Stand 08/05 § 41c RdNr. 44; Streifzug durch die Kostenordnung, 5. Aufl. Rdnr. 709; Beck'sches Notarhandbuch, 2. Aufl. D III Rdnr. 16; OLG Zweibrücken JurBüro 2002, 492 f).
  • OLG Stuttgart, 13.09.1990 - 8 W 18/90
    Auszug aus OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
    c) Bei einem Zusammentreffen von Beschlüssen mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen (wie hier die Gründung der Aktiengesellschaft) ist § 44 KostO nicht anwendbar; dann liegen nämlich nicht mehrere Beschlüsse in derselben Verhandlung vor, die Verweisung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 KostO a. F. bzw. § 41 c Abs. 1 Satz 1 KostO n. F. ist also nicht einschlägig (vgl. Korintenberg/Reimann, aaO, § 41 c RdNr. 10 und § 44 Rdnr. 6; Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. Stichwort "Beschlüsse von Gesellschaftsorganen" Anm. 3 m.w.N.; OLG Zweibrücken aaO; OLG Stuttgart JurBüro 1990, 1633 ff; OLG Zweibrücken MittBayNot 1988, 141; Kammergericht Berlin JurBüro 1983, 1551 ff).
  • OLG Zweibrücken, 28.03.1988 - 3 W 45/88

    Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über die Geschäftsführerbestellung

    Auszug aus OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
    c) Bei einem Zusammentreffen von Beschlüssen mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen (wie hier die Gründung der Aktiengesellschaft) ist § 44 KostO nicht anwendbar; dann liegen nämlich nicht mehrere Beschlüsse in derselben Verhandlung vor, die Verweisung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 KostO a. F. bzw. § 41 c Abs. 1 Satz 1 KostO n. F. ist also nicht einschlägig (vgl. Korintenberg/Reimann, aaO, § 41 c RdNr. 10 und § 44 Rdnr. 6; Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. Stichwort "Beschlüsse von Gesellschaftsorganen" Anm. 3 m.w.N.; OLG Zweibrücken aaO; OLG Stuttgart JurBüro 1990, 1633 ff; OLG Zweibrücken MittBayNot 1988, 141; Kammergericht Berlin JurBüro 1983, 1551 ff).
  • OLG München, 26.07.2005 - VA - Not 1/05

    Eignungsvergleich zwischen auswärtigem Notar und heimischem Notarassessor

    OLG München, Beschluss vom 8.11.2005, 32 Wx 113/05; mitgeteilt von Jupp Joachimski, Vorsitzender Richter am BayObLG Der Notar beurkundete die Errichtung der Kostenschuldnerin zu 2 - einer Aktiengesellschaft - durch den Kostenschuldner zu 1. In der gleichen Urkunde wurde unter Ziff. IV der erste Aufsichtsrat bestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht