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   OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19   

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https://dejure.org/2020,18686
OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19 (https://dejure.org/2020,18686)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2020 - 31 Wx 455/19 (https://dejure.org/2020,18686)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 31 Wx 455/19 (https://dejure.org/2020,18686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 666, § 2216 Abs. 2, § 2227 Abs. 1
    Antragsrecht des Miterben auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • rewis.io

    Antragsrecht des Miterben auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vermögensmischung als Entlassungsgrund für einen Testamentsvollstrecker

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1084
  • FGPrax 2020, 238
  • FamRZ 2021, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 22.09.2005 - 31 Wx 46/05

    Erbengemeinschaft mit teilweiser Testamentsvollstreckung - unzulässiger Antrag

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19
    (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats = OLG München Beschluss v. 22.09.2005 - 31 Wx 46/05).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung, Beschluss v. 22.09.2205 - 31 Wx 46/05 (= NJW-RR 2006, 14 = FGPrax 2005, 267 = ZErb 2005, 424 = Rpfleger 2006, 18) die Auffassung vertreten hat, dass ein Miterbe, dessen Anteil nicht der Testamentsvollstreckung unterliegt, keinen Antrag auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers stellen kann, der nur die Anteile der übrigen Miterben verwaltet, hält er daran nicht, mehr fest.

  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 283/95

    Kosten der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19
    Vielmehr wirkt die vom Erblasser angeordnete Erbteilstestamentvollstreckung als Beschränkung auch für die vollstreckungsfreien Miterben, solange die Erbengemeinschaft besteht (BGH NJW 1997, 1362 ).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170 FamRZ 2004, 740).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19
    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus für sich genommenen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLGZ 1997, 1/26; Heckschen in: Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Auflage § 2227 Rn. 6, 10 -11).
  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09

    Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19
    Insoweit bejaht die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm FamRZ 2009, 2120; OLG Celle OLGR 2005, 112) sowie die Literatur (vgl. nur Heckschen a.a.O.; Staudinger/Baldus BGB § 2227 Rn. 27; Palandt/Weidlich BGB 70. Auflage § 2227 Rn. 7 MüKoBGB/Zimmermann, 8. Aufl. 2020, BGB § 2227 Rn. 4; Muscheler AcP 197 (1997), 226 (239); Muscheler ZErb 2009, 54; Reimann ZEV 2006, 32) die Antragsbefugnis eines Miterben, der nicht selbst von dieser Testamentsvollstreckung erfasst ist.
  • BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02

    Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170 FamRZ 2004, 740).
  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170 FamRZ 2004, 740).
  • OLG Celle, 03.01.2005 - 6 W 125/04

    Anordnung von Testamentsvollstreckung nur für den Erbteil eines von zwei

    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19
    Insoweit bejaht die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm FamRZ 2009, 2120; OLG Celle OLGR 2005, 112) sowie die Literatur (vgl. nur Heckschen a.a.O.; Staudinger/Baldus BGB § 2227 Rn. 27; Palandt/Weidlich BGB 70. Auflage § 2227 Rn. 7 MüKoBGB/Zimmermann, 8. Aufl. 2020, BGB § 2227 Rn. 4; Muscheler AcP 197 (1997), 226 (239); Muscheler ZErb 2009, 54; Reimann ZEV 2006, 32) die Antragsbefugnis eines Miterben, der nicht selbst von dieser Testamentsvollstreckung erfasst ist.
  • OLG Köln, 18.05.1987 - 2 Wx 3/87
    Auszug aus OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19
    Die Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 1987, 1098) steht hierzu nicht im Widerspruch, da diese das Beschwerderecht eines entlassenen Testamentsvollstreckers bei der Ernennung des neuen betrifft.
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