Rechtsprechung
OLG München, 11.01.2012 - 7 U 2609/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch eines Vermittlers eines Unternehmenskaufs bei Nichtzustandekommen einer Vergütungsvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsansprüche des Vermittlers eines Unternehmenskaufs bei Nichtzustandekommen einer Vergütungsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 145; BGB § 683; HGB § 354 Abs. 1
Vergütungsansprüche des Vermittlers eines Unternehmenskaufs bei Nichtzustandekommen einer Vergütungsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- matzen-partner.de (Kurzinformation)
Kein Honorar für M&A-Berater ohne vertragliche Grundlage
Verfahrensgang
- LG München I, 23.05.2011 - 15 HKO 19875/10
- OLG München, 11.01.2012 - 7 U 2609/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98
Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"
Auszug aus OLG München, 11.01.2012 - 7 U 2609/11
Denn Aufwendungen im Vorfeld eines Vertragsschlusses bleiben, sofern es nicht zu einem Abschluss kommt, nach den Regeln des Privatrechts unvergütet; jede Seite trägt das Risiko eines Scheiterns der Vertragsverhandlungen selbst (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.9.1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 f. = FamRZ 2000, 217 ff.).Die Privatrechtsordnung kennt grundsätzlich keine Pflicht zur Vergütung ungefragt überlassener Informationen; ein Entgelt dafür ist lediglich auf vertraglicher Grundlage zu bezahlen (…vgl. BGH v. 7.7.2005, a.a.O.; BGH v. 23.9.1999, a.a.O.).
- BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04
Provisionsanspruch des Kreditvermittlers bei Formnichtigkeit des vermittelten …
Auszug aus OLG München, 11.01.2012 - 7 U 2609/11
Nicht für die Anwendung des § 354 BGB genügt es jedoch, wenn ein Vertrag mangels Einigung zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist oder er diesbezüglich an Willensmängeln leidet, etwa wirksam angefochten ist (zu Vorstehendem vgl. BGH, Urteil vom 7.7.2005 - III ZR 397/04 - BGHZ 163, 338 ff.).Die Privatrechtsordnung kennt grundsätzlich keine Pflicht zur Vergütung ungefragt überlassener Informationen; ein Entgelt dafür ist lediglich auf vertraglicher Grundlage zu bezahlen (vgl. BGH v. 7.7.2005, a.a.O.;… BGH v. 23.9.1999, a.a.O.).