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   OLG München, 12.07.2017 - 21 U 2777/14   

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https://dejure.org/2017,25399
OLG München, 12.07.2017 - 21 U 2777/14 (https://dejure.org/2017,25399)
OLG München, Entscheidung vom 12.07.2017 - 21 U 2777/14 (https://dejure.org/2017,25399)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 21 U 2777/14 (https://dejure.org/2017,25399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 32 Abs. 2 S. 1; GKG § 68 Abs. 1 S. 1, S. 3, § 63 Abs. 3 S. 2; ZPO § 4
    Entgangener Gewinn als streitwertneutrale Nebenforderung im Sinne von § 4 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung; Höhe des Streitwerts bei Geltendmachung entgangenen Gewinns aus der Anlage des mit der Hauptforderung geltend gemachten Geldbetrages

  • rewis.io

    Entgangener Gewinn als streitwertneutrale Nebenforderung im Sinne von § 4 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung; Höhe des Streitwerts bei Geltendmachung entgangenen Gewinns aus der Anlage des mit der Hauptforderung geltend gemachten Geldbetrages

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2013 - III ZR 257/12

    Berücksichtigung der Hauptforderungen von Streitgenossen durch Addition bei der

    Auszug aus OLG München, 12.07.2017 - 21 U 2777/14
    Der Senat orientiert sich demgegenüber trotz der von beiden Parteivertretern vorgebrachten Kritik an der Rechtsprechung des BGH, insbesondere an der Spruchpraxis des für das streitgegenständliche Verfahren zuständigen 3. Senats des BGH (vgl. etwa BGH vom 27.06.2016, III ZR 257/12 und vom 03.11.2016, III ZR 213/16 m.w.N.).

    Haben die Kläger keinen Anspruch auf Rückzahlung der auf die Kapitalanlage erbrachten Zahlungen (= Hauptforderung), haben sie auch keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn aus diesen Beträgen (vgl. BGH vom 27.06.2016, III ZR 257/12: Verzug oder Rechtshängigkeit ist nicht erforderlich).

  • BGH, 07.02.2017 - XI ZR 366/15
    Auszug aus OLG München, 12.07.2017 - 21 U 2777/14
    Zwar ist die Gegenvorstellung in entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH vom 07.02.2017, Az. XI ZR 366/15).
  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 213/16

    Bestimmung des Werts der Beschwer im Rechtsmittelverfahren; Schadenersatzbegehren

    Auszug aus OLG München, 12.07.2017 - 21 U 2777/14
    Der Senat orientiert sich demgegenüber trotz der von beiden Parteivertretern vorgebrachten Kritik an der Rechtsprechung des BGH, insbesondere an der Spruchpraxis des für das streitgegenständliche Verfahren zuständigen 3. Senats des BGH (vgl. etwa BGH vom 27.06.2016, III ZR 257/12 und vom 03.11.2016, III ZR 213/16 m.w.N.).
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