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   OLG München, 13.06.2017 - 25 U 168/17   

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https://dejure.org/2017,25450
OLG München, 13.06.2017 - 25 U 168/17 (https://dejure.org/2017,25450)
OLG München, Entscheidung vom 13.06.2017 - 25 U 168/17 (https://dejure.org/2017,25450)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 25 U 168/17 (https://dejure.org/2017,25450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2, § 708 Nr. 10; BGB § 134, § 409 Abs. 1
    Zurückweisung der Berufung - Schuldnerschutz bei Abtretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rewis.io

    Zurückweisung der Berufung - Schuldnerschutz bei Abtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 16.12.2016 - 26 O 6643/16

    Legitimationswirkung der Abtretungsanzeige nach unwirksamem Kauf einer

    Auszug aus OLG München, 13.06.2017 - 25 U 168/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Aktenzeichen 26 O 6643/16, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Aktenzeichen 26 O 6643/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Auszug aus OLG München, 13.06.2017 - 25 U 168/17
    Die Klägerin wiederholt darin lediglich zusammenfassend ihre bereits im Schriftsatz vom 06.04.2017 (ausführlicher) dargelegte und im Hinweis des Senats schon berücksichtigte Auffassung, dass in Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.01.2017, Az. IV ZR 340/13, in Fällen einer gemäß § 134 BGB nichtigen Abtretung der Schuldnerschutz des § 409 Abs. 1 BGB nicht greife.
  • OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17

    Zum Anwendungsbereich von § 409 BGB bei der Abtretung der Ansprüche aus einem

    Der Senat hält insoweit an seiner den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 07.04.2017 im Verfahren 25 U 4024/16 fest; das veröffentlichte Urteil des OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, juris, sowie die von der dortigen Beklagten im Parallelverfahren 25 U 168/17 mit der Berufungserwiderung vorgelegten, dem hiesigen Klägervertreter bekannten - Entscheidungen zu vergleichbaren Parallelverfahren des OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16, des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - (, des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 175/16 - bestätigen diese Rechtsauffassung des Senats.
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