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   OLG München, 16.02.2012 - 21 W 1098/11   

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https://dejure.org/2012,1837
OLG München, 16.02.2012 - 21 W 1098/11 (https://dejure.org/2012,1837)
OLG München, Entscheidung vom 16.02.2012 - 21 W 1098/11 (https://dejure.org/2012,1837)
OLG München, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 21 W 1098/11 (https://dejure.org/2012,1837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshofs: Zur Frage der anderweitigen Rechtshängigkeit bei Beklagteneigenschaft der Parteien einerseits und Rollen als Kläger und Beklagter andererseits; zum Wohnsitzgerichtsstand bei Streitigkeit aus einem dinglichen ...

  • unalex.eu

    Art. 22 Nr. 1, 27, 28 Brüssel I-VO
    Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechte an unbeweglichen Sachen - Verhältnis zu anderen Regelungen der Brüssel I-VO - Dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen - Abgrenzung zwischen dinglichen und persönlichen Rechten - Rechtshängigkeit - Derselbe Anspruch - Derselbe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus OLG München, 16.02.2012 - 21 W 1098/11
    14 Das vorlegende Gericht ist der Auffassung, dass auch in Bezug auf Art. 27 EuGVVO - ähnlich wie in der Entscheidung des EuGH vom 6.12.1994, Az. C-406/92, in Bezug auf das Brüsseler Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - von einem weiten Verfahrensgegenstandsbegriff auszugehen ist, so dass in Fällen wie dem vorliegenden von Klagen wegen desselben Anspruchs i.S.v. Art. 27 EuGVVO auszugehen ist.
  • BGH, 18.09.2013 - V ZB 163/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof: Zur Frage der

    EG 1972 Nr. L 299/32, S. 36], nach dem sich das Zweitgericht grundsätzlich für unzuständig erklären musste, auch: OLG Köln, NJW 1991, 1427, 1428 [obiter dictum]; Kaye, Civil Jurisdiction and Enforcement of Foreign Judgments, S. 1221 f., 1232; O"Malley/Layton, European Civil Practice, Rn. 23.08; eingeschränkt Droz, Pratique de la Convention des Bruxelles du 27 Septembre 1968, Rn. 115 ; eine Aussetzungspflicht bejahend OLG München, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 21 W 1098/11, juris Rn. 18 (14); Geimer/Schütze, EuZVR, 3. Aufl., Art. 27 EuGVVO Rn. 18; Kropholler/von Hein, EuZPR, 9. Aufl., Art. 27 Rn. 19; Rauscher/Leible, EuZPR/EuIPR (2011), Art. 27 Brüssel I-VO Rn. 16b; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., Art. 27 EuGVVO Rn. 7; Mayr in Fasching/Konecny, Zivilprozeßgesetze, 2. Aufl., Art. 27 EuGVVO Rn. 24 a.E.; Weller in Hess/Pfeiffer/Schlosser, The Brussels I-Regulation (EC) No 44/2001 (Heidelberg Report), Rn. 356, 403; Carl, Torpedoklagen, S. 193 ff.; McGuire, Verfahrenskoordination, S. 122 ff.; Schmehl, Parallelverfahren, S. 385 ff.; zum EuGVÜ bzw. LugÜ vgl. auch Gothot/Holleaux, La Convention de Bruxelles du 27 Septembre 1968, Rn. 219 ff.; Isenburg-Epple, Die Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit nach dem EuGVÜ, S. 87, 89; BaslerKommentar-LugÜ/Mabillard, Art. 27 Rn. 52, 54; Dasser/Oberhammer - Dasser, LugÜ, Art. 21 Rn. 35).

    Auch wenn die Vorlagefrage bereits Teil eines beim Gerichtshof anhängigen Vorabentscheidungsersuchens ist (C-438/12; vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 21 W 1098/11, juris), erscheint eine erneute Vorlage sachdienlich.

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