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   OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16   

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OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16 (https://dejure.org/2017,36462)
OLG München, Entscheidung vom 16.08.2017 - 34 SchH 14/16 (https://dejure.org/2017,36462)
OLG München, Entscheidung vom 16. August 2017 - 34 SchH 14/16 (https://dejure.org/2017,36462)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Schiedsklausel in AGB

  • rewis.io

    Schiedsverfahren - Auslegung einer Schiedsvereinbarung bei handelsrechtlichen Geschäftsbeziehungen

  • ra.de
  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schiedsvereinbarung; Auslegung; Vertragsklausel; Handelsgeschäft; Vertragsdokumente; Schiedsrichter; Schiedsklausel; Besorgnis der Befangenheit; Obmann; Feststellung; Schiedsverfahren

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 85/81

    Schiedsvertrag - Nichtigkeit - Bestimmtheit - Schiedsgericht - Einrede der

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    Kein anderes (vgl. BGH NJW 1983, 1267), sondern dasselbe ständige Schiedsgericht ist auch dann vereinbart, wenn - unterstellt - die Einheitsbedingungen und mit ihnen die Schiedsklausel gemäß deren § 1 Vertragsbestandteil geworden sind.

    aa) Notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 ZPO ist neben der Derogation der staatlichen Gerichte die eindeutige Benennung des für die Entscheidung eines bestimmten Rechtsverhältnisses zuständigen Schiedsgerichts (BGH NJW 1983, 1267; Senat vom 7.1.2009, 34 SchH 14/08, juris Rn. 19 m. w. N.; Zöller/Geimer § 1029 Rn. 28).

    (2) Trotz der knappen Beschreibung als "Arbitration of seller" ist das konkrete (ständige) Schiedsgericht durch Auslegung zu ermitteln und daher, was ausreicht (BGH NJW 1983, 1267/1268; Senat vom 7.1.2009, 34 SchH 14/08, juris), eindeutig bestimmbar.

    Weil somit eine widersprüchliche Vereinbarung über die schiedsrichterliche Zuständigkeit nach den Einheitsbedingungen einerseits und der gesonderten Schiedsklausel andererseits ausscheidet (BGH NJW 1983, 1267), kann im Verfahren über die Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens die Frage der wirksamen Einbeziehung der Einheitsbedingungen offen bleiben.

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    Zwar muss die Schiedsvereinbarung mit den Grundsätzen überparteilicher Rechtspflege vereinbar sein (vgl. § 1034 Abs. 2 ZPO), wozu auch gehört, dass die Besetzung des Schiedsgerichts ein unparteiliches Verfahren (§ 1042 Abs. 1 ZPO) zu gewährleisten imstande ist (vgl. BGH NJW 2016, 2266 Rn. 24 - Pechstein; Schütze Schiedsgericht und Schiedsverfahren 6. Aufl. Rn. 277).

    Gibt die Schiedsvereinbarung einer Partei ein Übergewicht bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts, so führt dies zudem nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung; der benachteiligten Partei stehen vielmehr die Rechtsbehelfe des § 1034 Abs. 2 ZPO zur Verfügung (BGH NJW 2016, 2266 Rn. 35 - Pechstein; Schütze a. a. O. Rn. 281).

    h) Der Umstand, dass die Antragstellerin aufgrund der von der Antragsgegnerin gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung den Hauptvertrag nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Schiedsvereinbarung schließen kann, steht einer freiwilligen Unterwerfung unter die Schiedsvereinbarung nicht entgegen (BGH NJW 2016, 2266 Rn. 54 f. - Pechstein).

  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 265/03

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel in einer

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    Eine im geschäftlichen Verkehr verwendete Schiedsklausel ist jedenfalls im Regelfall weder im Sinne von § 305 c BGB noch nach Art. 7, 8, 14 CISG überraschend (Schlosser in Stein/Jonas § 1029 Rn. 18; MüKo/Münch § 1029 Rn. 24; zu Verbraucherverträgen BGH NJW 2005, 1125/1126).

    aa) Eine Schiedsbindung unter kaufmännischen Unternehmen, die grenzüberschreitend am Marktgeschehen teilnehmen, erscheint grundsätzlich nicht unangemessen; insbesondere muss kein besonderes Bedürfnis für die Einsetzung eines Schiedsgerichts seitens des Verwenders vorliegen (BGH NJW 2005, 1125/1126; MüKo/Münch § 1029 Rn. 24).

  • OLG München, 07.01.2009 - 34 SchH 14/08

    Schiedsvereinbarung: Auslegungsfähigkeit einer den Sitz des schiedsrichterlichen

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    aa) Notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 ZPO ist neben der Derogation der staatlichen Gerichte die eindeutige Benennung des für die Entscheidung eines bestimmten Rechtsverhältnisses zuständigen Schiedsgerichts (BGH NJW 1983, 1267; Senat vom 7.1.2009, 34 SchH 14/08, juris Rn. 19 m. w. N.; Zöller/Geimer § 1029 Rn. 28).

    (2) Trotz der knappen Beschreibung als "Arbitration of seller" ist das konkrete (ständige) Schiedsgericht durch Auslegung zu ermitteln und daher, was ausreicht (BGH NJW 1983, 1267/1268; Senat vom 7.1.2009, 34 SchH 14/08, juris), eindeutig bestimmbar.

  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    j) Selbst wenn - unterstellt - die Einheitsbedingungen wirksam in die Verträge einbezogen wurden (vgl. BGHZ 149, 113/116 ff.; BGH NJW 2002, 370/371 f.; OLG Naumburg vom 13.2.2013, 12 U 153/12, juris; OLG Düsseldorf vom 22.7.2014, 4 Sch 8/13, juris; OLG Stuttgart vom 21.12.2015, 1 SchH 1/15, juris) - etwa aufgrund Handelsbrauchs, Art. 9 Abs. 2 CISG - und die in § 1 der Einheitsbedingungen enthaltene Schiedsvereinbarung Vertragsbestandteil wurde (siehe allerdings BGH vom 6.4.2017, I ZB 69/16, juris), folgt daraus die Zuständigkeit keines anderen als des angerufenen Schiedsgerichts.
  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 69/16

    Abschluss einer Schiedsvereinbarung durch Handelsbrauch

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    j) Selbst wenn - unterstellt - die Einheitsbedingungen wirksam in die Verträge einbezogen wurden (vgl. BGHZ 149, 113/116 ff.; BGH NJW 2002, 370/371 f.; OLG Naumburg vom 13.2.2013, 12 U 153/12, juris; OLG Düsseldorf vom 22.7.2014, 4 Sch 8/13, juris; OLG Stuttgart vom 21.12.2015, 1 SchH 1/15, juris) - etwa aufgrund Handelsbrauchs, Art. 9 Abs. 2 CISG - und die in § 1 der Einheitsbedingungen enthaltene Schiedsvereinbarung Vertragsbestandteil wurde (siehe allerdings BGH vom 6.4.2017, I ZB 69/16, juris), folgt daraus die Zuständigkeit keines anderen als des angerufenen Schiedsgerichts.
  • OLG Naumburg, 13.02.2013 - 12 U 153/12

    Internationaler Warenkauf: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    j) Selbst wenn - unterstellt - die Einheitsbedingungen wirksam in die Verträge einbezogen wurden (vgl. BGHZ 149, 113/116 ff.; BGH NJW 2002, 370/371 f.; OLG Naumburg vom 13.2.2013, 12 U 153/12, juris; OLG Düsseldorf vom 22.7.2014, 4 Sch 8/13, juris; OLG Stuttgart vom 21.12.2015, 1 SchH 1/15, juris) - etwa aufgrund Handelsbrauchs, Art. 9 Abs. 2 CISG - und die in § 1 der Einheitsbedingungen enthaltene Schiedsvereinbarung Vertragsbestandteil wurde (siehe allerdings BGH vom 6.4.2017, I ZB 69/16, juris), folgt daraus die Zuständigkeit keines anderen als des angerufenen Schiedsgerichts.
  • OLG Stuttgart, 21.12.2015 - 1 SchH 1/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Einbeziehung in einen dem UN-Kaufrecht

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    j) Selbst wenn - unterstellt - die Einheitsbedingungen wirksam in die Verträge einbezogen wurden (vgl. BGHZ 149, 113/116 ff.; BGH NJW 2002, 370/371 f.; OLG Naumburg vom 13.2.2013, 12 U 153/12, juris; OLG Düsseldorf vom 22.7.2014, 4 Sch 8/13, juris; OLG Stuttgart vom 21.12.2015, 1 SchH 1/15, juris) - etwa aufgrund Handelsbrauchs, Art. 9 Abs. 2 CISG - und die in § 1 der Einheitsbedingungen enthaltene Schiedsvereinbarung Vertragsbestandteil wurde (siehe allerdings BGH vom 6.4.2017, I ZB 69/16, juris), folgt daraus die Zuständigkeit keines anderen als des angerufenen Schiedsgerichts.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4 Sch 8/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Heilung fehlender

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    j) Selbst wenn - unterstellt - die Einheitsbedingungen wirksam in die Verträge einbezogen wurden (vgl. BGHZ 149, 113/116 ff.; BGH NJW 2002, 370/371 f.; OLG Naumburg vom 13.2.2013, 12 U 153/12, juris; OLG Düsseldorf vom 22.7.2014, 4 Sch 8/13, juris; OLG Stuttgart vom 21.12.2015, 1 SchH 1/15, juris) - etwa aufgrund Handelsbrauchs, Art. 9 Abs. 2 CISG - und die in § 1 der Einheitsbedingungen enthaltene Schiedsvereinbarung Vertragsbestandteil wurde (siehe allerdings BGH vom 6.4.2017, I ZB 69/16, juris), folgt daraus die Zuständigkeit keines anderen als des angerufenen Schiedsgerichts.
  • BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06

    Rechtsfolgen einer unangemessenen Einschränkung des

    Auszug aus OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16
    bb) Das Verlangen nach Abschluss einer Schiedsvereinbarung und die vorgegebene Wahl des bei derjenigen Organisation angesiedelten ständigen Schiedsgerichts, dem die Antragsgegnerin als Klauselverwenderin angehört, erfüllen für sich genommen diese Kriterien nicht (vgl. auch BGH SchiedsVZ 2007, 163/164).
  • BGH, 30.06.2011 - III ZB 59/10

    Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens: Eingang des Antrags bei

  • BGH, 19.07.2012 - III ZB 66/11

    Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 14 Sch 4/09

    Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

  • OLG Hamburg, 24.01.2003 - 11 Sch 6/01
  • BGH, 14.05.1952 - II ZR 276/51

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 25.10.2001 - 4Z SchH 6/01

    Durchführbarkeit einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsvereinbarung bei

  • BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99

    Gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

  • OLG Koblenz, 15.06.2010 - 2 U 1247/09

    Zustandekommen einer Schiedsvertragsabrede im Handelsverkehr

  • OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 26 Sch 2/20
    Die Anwendbarkeit deutschen Rechts führt bei der Vertragsauslegung dazu, dass sich die Auslegung der Schiedsklausel nach den im deutschen Recht für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsregeln richtet, ohne dass diese durch die Auslegungsgrundsätze des Art. 8 CISG verdrängt werden (a.A. OLG München, Beschluss v. 16.08.2017, 34 SchH 14/16, Rn. 59, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 26 SchH 1/18

    Zur Frage der Beschränkung einer Schiedsklausel auf bestimmte Streitigkeiten

    Die Parteien haben mit der individuell vereinbarten Schiedsklausel den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wirksam ausgeschlossen, weshalb auch eine unterstellte Einbeziehung einer Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zuständigkeit eines staatlichen Gerichts anstelle eines Schiedsgerichts nicht zu begründen vermag (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 16.08.2017, Az.: 34 SchH 14/16, zitiert nach BeckRS).
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