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   OLG München, 26.11.2007 - 34 Wx 119/07   

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OLG München, 26.11.2007 - 34 Wx 119/07 (https://dejure.org/2007,42986)
OLG München, Entscheidung vom 26.11.2007 - 34 Wx 119/07 (https://dejure.org/2007,42986)
OLG München, Entscheidung vom 26. November 2007 - 34 Wx 119/07 (https://dejure.org/2007,42986)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 27.08.2018 - 18 W 42/18

    Voraussetzungen der auf einen Miteigentumsanteil beschränkten Teillöschung einer

    Die in seinem Antrag vom 9. Mai 2018 auf Eintragung der Teillöschung (§ 46 Abs. 1 GBO) bei verständiger Würdigung (§ 133 BGB) enthaltene Zustimmungserklärung (§ 27 GBO, vgl. OLG München, Beschluss vom 26. November 2007 - 34 Wx 119/07, BeckRS 2007, 65095 Rn. 11; Kohler in Bauer/von Oefele, GBO, a. a. O. § 27 Rn. 35) ist vor dem Hintergrund, dass der Beteiligte zu 1 die Eintragung der Teillöschung nur an seinem Bruchteilseigentum erreichen möchte, indessen ausreichend.
  • OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15

    Notwendigkeit der eindeutigen Zustimmung des Eigentümers bei Löschung eines

    Soll im Rahmen einer Grundstücksveräußerung die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts alle Grundstücke umfassen, an denen das Recht lastet, so muss dies in so eindeutiger Weise geschehen, dass kein Zweifel bestehen bleibt, es könne nur die Löschung der Belastung an dem veräußerten Grundstück gemeint sein (Bestätigung von Senat vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07).

    Es darf kein Zweifel bleiben, es könne nur die Löschung der Belastung an dem veräußerten Grundstück gemeint sein (vgl. Senat vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07 juris; siehe auch LG München I Rpfleger 2008, 21; Demharter § 27 Rn. 11).

  • OLG München, 10.06.2008 - 34 Wx 39/08

    Grundbuch: ausnahmsweise Zurückweisung eines Eintragungsantrags bei

    Eine zu einem anderen Grundbuchblatt gegebene Löschungsbewilligung für ein Gesamtgrundpfandrecht allgemein "und allerorts" genügt wegen § 28 Abs. 1 GBO weder zum hinreichenden Bezug für das nun bezeichnete Grundstück noch erübrigt sich die Zustimmungserklärung des Eigentümers (vgl. Senat vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07; BayObLGZ 1961, 103/105; OLG Köln DNotZ 1976, 746).
  • LG München I, 12.03.2018 - 36 T 12519/10

    Keine Bindung des Käufers an schuldrechtliche Vereinbarungen der übrigen

    Maßgebend sind dabei der Wortlaut der Eintragung und der Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Wortlauts ergibt (st. Rpsr., vgl. nur BGH v. 06.11.2014, V ZB 131/13, Rn. 10 bei juris; OLG Brandenburg v. 21.12.2017, 5 W 76/17, Rn. 13 bei juris; OLG München v. 26.11.2007, 34 Wx 119/07, Rn. 15 bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2012 - 3 W 110/11

    Grundbuchverfahren: Klarheit und Bestimmtheit einer im Voraus erklärten

    Auf ihrer Grundlage kann das Grundbuchamt die Eintragung deshalb löschen, jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Löschungsbewilligung ihrerseits das zu löschende Recht hinreichend deutlich bezeichnet (OLG München, Beschluss vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07, juris).
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