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   OLG München, 27.02.1992 - 11 WF 521/92   

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https://dejure.org/1992,3903
OLG München, 27.02.1992 - 11 WF 521/92 (https://dejure.org/1992,3903)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.1992 - 11 WF 521/92 (https://dejure.org/1992,3903)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 11 WF 521/92 (https://dejure.org/1992,3903)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung; Umgangsregelung; Isoliertes Verfahren; Antrag; Interessenschuldner; Antragsschuldner; Gerichtliche Kostenentscheidung; Gesamtschuldnerhaftung; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Innenverhältnis; Anteiliger Ausgleich ; Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 58 Abs. 2 S. 2; KostO §§ 2 Nr. 2, § 5, § 94

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1095
  • Rpfleger 1992, 297
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00

    Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den

    Nach altem Recht (vor Inkrafttreten der Neuregelung ab 01.07.1998) war das isolierte Verfahren wegen elterlichen Sorgerechts als Amtsverfahren ausgestaltet, so daß beide Eltern neben den Kindern für die gerichtlichen Auslagen gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht darauf als Interesseschuldner gemäß § 2 Nr. 2 KostO hafteten, wer das Verfahren in Gang gesetzt hatte und welche gerichtliche Kostenentscheidung getroffen worden war (Senat, JurBüro 1992, 479 = Rpfleger 1992, 297 = FamRZ 1992, 1095 ).

    Der Senat selbst hat seinen Standpunkt für das Amtsverfahren des FGG bekräftigt (JurBüro 1992; 479 = Rpfleger 1992, 297 = FamRZ 1992, 1095 ).

  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

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  • OLG Zweibrücken, 16.12.1998 - 3 W 234/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

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  • OLG Celle, 22.03.1996 - 21 WF 14/96

    Antrag auf Änderung und Erweiterung des Umgangsrechts; Antrag auf

    Das gilt in diesem Fall nicht nur für die gerichtlichen Gebühren, sondern auch für die gerichtlichen Auslagen, zu denen nach § 137 Nr. 6 KostO insbesondere die Sachverständigenentschädigung zählt (vgl. im einzelnen Beschluß des Senats vom 31.01.1990 FamRZ 1990, 900 = Nds.Rpfl 1990, 174; zuletzt OLG Nürnberg Rpfl 1994, 228 und OLG Rostock FamRZ 1994, 252 [OLG Rostock 15.03.1993 - 3 WF 22/93] ; a.A. zuletzt OLG München FamRZ 1992, 1095 [OLG München 27.02.1992 - 11 WF 521/92] und BayObLGE 1994, 1).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2000 - 5 WF 22/00

    Umgangsrecht - Kostenschuldner - Auslagen - Kostenentscheidung

    Im Falle dieser gesamtschuldnerischen Haftung als Interessenschuldner wird eine entsprechende Anwendung des 5 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig abgelehnt (vgl. etwa Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 5 Rdnr. 4; Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 58 GKG Rdnr. 23; Lappe, Anm. zu "Kostenrechtsprechung zu § 5 KostO Nr. 4"; OLG Frankfurt, RPfleger 1989, 40; OLG München, RPfleger 1992, 297 und OLG Koblenz, FamRZ 1995, 1367 und JurBüro 1998, 368; Beschluß des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 1. Dezember 1999 - 2 WF 118/99 -).
  • OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94

    Kostenausspruch des Vormundschaftsgerichts im Verfahren auf Rückführung eines

    Der Senat tritt der in Rechtsprechung und Schrifttum weit verbreiteten Auffassung bei, die Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO beziehe sich nur auf die Verfahrensgebühr und gelte für gerichtliche Auslagen nicht (BayObLG, RPfleger 1994, 386, 387; KG, RPfleger 1985, 256; OLG Zweibrücken, JurBüro 1988, 1705; OLG München, RPfleger 1992, 297, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95

    Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB

    Denn für die Frage, wer Interessenschuldner ist, kann es weder darauf ankommen, ob der Betreffende Antragsteller oder Antragsgegner des Verfahrens ist, noch darauf, wie das Verfahren geendet hat (OLG Celle JurBüro 1990, 370/371; OLG München Rpfleger 1992, 297 ; OLG Koblenz JurBüro 1995, 211 ).
  • OLG München, 24.04.2003 - 11 WF 1194/02
    Nach altem Recht vor Inkrafttreten der Neuregelungen ab 01.07.1998 war das isolierte Verfahren wegen elterlichen Sorgerechts als Amtsverfahren ausgestaltet, so dass beide Eltern neben den Kindern für die gerichtlichen Auslagen gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht darauf als Interessenschuldner gemäß § 2 Nr. 2 KostO hafteten, wer das Verfahren in Gang gesetzt hatte und welche gerichtliche Kostenentscheidung getroffen worden war (Senat, JurBüro 1992, 479 = FamRZ 1992, 1095).
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