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   OLG München, 29.03.2007 - 31 Wx 6/07   

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https://dejure.org/2007,21451
OLG München, 29.03.2007 - 31 Wx 6/07 (https://dejure.org/2007,21451)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.2007 - 31 Wx 6/07 (https://dejure.org/2007,21451)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 2007 - 31 Wx 6/07 (https://dejure.org/2007,21451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1960 Abs. 1; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960 Abs. 1; FGG § 12
    Nachlasspflegschaft bei Streit um Testierfähigkeit der Erblasserin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Bekanntheit bzw. Unbekanntheit eines Erben; Anforderungen an den Umfang der Ermittlungen des Erben durch das Tatsachengericht; Vorliegen von Testierfähigkeit bei einem ausgeprägten hirnorganisches Psychosyndrom mit deutlicher kognitiver Verlangsamung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 113/95

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 31 Wx 6/07
    Ob der Erbe "unbekannt" ist und ob ein Fürsorgebedürfnis besteht, ist vom Standpunkt des Beschwerdegerichts aus unter Zugrundelegung des Kenntnisstandes im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1996, 308; BayObLG Rpfleger 1990, 257).

    Ein Erbe ist auch dann als unbekannt anzusehen, wenn mehrere Erben in Betracht kommen, und sich der Tatrichter nicht ohne weitere umfangreiche Ermittlungen davon überzeugen kann, wer Erbe ist, etwa, weil Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit über die Gültigkeit des Testaments besteht (BayObLG FamRZ 1996, 308; Staudinger/Marotzke BGB Bearbeitungsstand 2000, § 1960 Rn. 8).

  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 31 Wx 6/07
    Entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers ist es sachgerecht und regelmäßig geboten, zuerst die Ermittlungen durchzuführen, die erforderlich und möglich sind, um Klarheit über die Anknüpfungstatsachen für die sachverständige Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit zu gewinnen (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 1999, 819).
  • BayObLG, 05.03.1990 - BReg. 1a Z 17/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Wirkungen von Zweifeln

    Auszug aus OLG München, 29.03.2007 - 31 Wx 6/07
    Ob der Erbe "unbekannt" ist und ob ein Fürsorgebedürfnis besteht, ist vom Standpunkt des Beschwerdegerichts aus unter Zugrundelegung des Kenntnisstandes im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1996, 308; BayObLG Rpfleger 1990, 257).
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