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   OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 293/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26772
OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 293/15 (https://dejure.org/2015,26772)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2015 - 34 Wx 293/15 (https://dejure.org/2015,26772)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2015 - 34 Wx 293/15 (https://dejure.org/2015,26772)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 15 Abs. 2, 18 Abs. 1
    Vermutung des § 15 Abs. 2 GBO wirkt zugunsten des Notariatsverwalters und Amtsnachfolgers; keine Widerlegung bei nachträglichem Verlust der Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Zahlung eines Vorschusses vor Eintragung eines Vorkaufsrechs im Grundbuch; Vermutung der Bevollmächtigung des handelnden Notars

  • rewis.io

    Überprüfung einer grundbuchamtlichen Zwischenverfügung, die die Erledigung des Antrags von der Vorwegleistung der Kosten abhängig macht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Zahlung eines Vorschusses vor Eintragung eines Vorkaufsrechs im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hängt die Eintragung von einer Vorschusszahlung ab?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Zahlung eines Vorschusses vor Eintragung eines Vorkaufsrechs im Grundbuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2016, 608
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 30.03.1990 - 2 Wx 11/90

    Nachweis der Vertretungsregelung einer GmbH gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 293/15
    Darauf, ob mit der Notarbescheinigung vom 6.8.2014 die Vertretungsberechtigung des erst am Folgetag nach der Beurkundung als Geschäftsführer eingetragenen Armin S. gemäß § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen ist (vgl. § 32 GBO; Hügel/Otto § 32 Rn. 17 und 18, sowie OLG Köln NJW-RR 1991, 425), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
  • OLG Jena, 15.10.2014 - 3 W 390/14

    Zahlung eines Kostenvorschusses in Grundbuchsachen

    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 293/15
    Diese müssen sich auf Tatsachen wie z. B. gescheiterte Vollstreckungsmaßnahmen oder offenkundige Vermögenslosigkeit stützen (Bormann a. a. O.) und den Gründen der Zwischenverfügung selbst zu entnehmen sein (OLG Jena vom 15.10.2014, 3 W 390/14 juris); allgemeine Erwägungen genügen nicht (Korintenberg/Klüsener GNotKG 19. Aufl. § 13 Rn. 30).
  • BayObLG, 12.10.1983 - BReg. 3 Z 108/83

    Zum Antragsrecht des Notars nach § 15 GBO und zum Kostenschuldner für

    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 293/15
    b) Die Vermutungswirkung des § 15 Abs. 2 GBO ist freilich widerlegbar (Hügel/Reetz § 15 Rn. 48), etwa aus der Urkunde selbst oder aus anderen Eintragungsunterlagen (BayObLG Rpfleger 1984, 96/97; Hügel/Reetz § 15 Rn. 49).
  • BayObLG, 25.03.1969 - BReg. 2 Z 96/68
    Auszug aus OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 293/15
    Bei Beendigung des Amts geht die nach § 15 Abs. 2 GBO vermutete Vollmacht auf den Amtsnachfolger über (BayObLGZ 1969, 89/91; Hügel/Reetz GBO 2. Aufl. § 15 Rn. 21; Demharter § 15 Rn. 5), so dass der weitere Schriftverkehr des Grundbuchamts auch zutreffend über diesen abgewickelt wird, insbesondere ihm und nicht dem (den) Antragsberechtigten selbst Entscheidungen wie die über die Nichtabhilfe bekannt gemacht werden (Demharter § 15 Rn. 19).
  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 325/18

    Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Antrag auf rechtsändernde Eintragung

    Unabhängig von der Frage, ob § 85 Abs. 2 InsO im Grundbuchverfahren entsprechende Anwendung finden kann (OLG München, 32. Zivilsenat, Rpfleger 2006, 35 f.), kommt auch eine "Aufnahme" des Verfahrens durch die Insolvenzschuldnerin, die Beteiligte zu 1, vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil vor Einlegung der Beschwerde kein Verfahren bei Gericht anhängig war, das infolge der Insolvenzeröffnung entsprechend § 240 ZPO unterbrochen gewesen wäre und deshalb aufgenommen werden könnte, denn bereits mit Beschluss des Senats vom 30.9.2015 (34 Wx 293/15) war die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts zurückgewiesen worden und mit Beschluss des Grundbuchamts vom 19.10.2015 der Eintragungsantrag.

    Die notariell für die Grundstückseigentümerin und die Begünstigte eingelegte Beschwerde gegen die Zwischenverfügung, mit der der Vollzug von der Einzahlung des Kostenvorschusses abhängig gemacht worden ist, hat der Senat - wie ausgeführt - bereits am 30.9.2015 (34 Wx 293/15) als unbegründet zurückgewiesen.

  • OLG München, 16.10.2018 - 34 Wx 226/18

    Anforderung eines Kostenvorschusses für die beantragte Eintragung eines

    Weil mit dem Rechtsmittel die Zwischenverfügung nur hinsichtlich des auf § 13 GNotKG gestützten Vorschussverlangens beanstandet wird, ist es als unbefristete Beschwerde gemäß 82 GNotKG statthaft (Senat vom 30.9.2015, 34 Wx 293/15 = JurBüro 2016, 37; OLG Düsseldorf FGPrax 2017, 200; Demharter GBO 31. Aufl. § 71 Rn. 85).

    a) Die formellen Anforderungen an eine grundbuchamtliche Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO, mit der die Antragserledigung von der Vorwegleistung der Kosten abhängig gemacht wird, sind gewahrt (vgl. Senat vom 30.9.2015, 34 Wx 293/15 = JurBüro 2016, 37).

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - 3 Wx 125/17

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Eintragung eines

    Dabei haben jedoch die Interessen des Betroffenen nicht generell Vorrang vor der effektiven Durchsetzung des Kosteninteresses, andererseits darf das besagte Risiko nicht in keinem Verhältnis zur Verzögerung der Erledigung stehen (zu allem Vorstehenden: OLG München JurBüro 2016, 37 f; OLG Jena, Beschluss vom 15. Oktober 2014 in Sachen 3 W 390/14; Korintenberg-Klüsener, GNotKG, 20. Aufl. 2017, § 13 Rdnr. 20-22 und 26-30a m. zahlr. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2022 - 19 W 7/21

    Voraussetzungen für Gerichtskostenvorschuss im Grundbuchverfahren

    aa) Die formellen Anforderungen an die Verknüpfung der Antragserledigung mit der Vorwegleistung der Kosten sind gewahrt (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. September 2015 - 34 Wx 293/15 -, BeckRS 2015, 18688).
  • KG, 27.06.2022 - 1 W 122/22

    Grundbuchamt: Zwischenverfügung bei einem Antrag auf Eintragung der Aufteilung

    Solche Tatsachen müssen den Gründen der Zwischenverfügung selbst zu entnehmen sein (OLG München, Beschluss vom 30. September 2015 - 34 Wx 293/15 - BeckRS 2015, 18688; OLG Jena, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 3 W 390/14 - BeckRS 2014, 122870).
  • KG, 14.06.2022 - 1 W 122/22

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Solche Tatsachen müssen den Gründen der Zwischenverfügung selbst zu entnehmen sein (OLG München, Beschluss vom 30. September 2015 - 34 Wx 293/15 - BeckRS 2015, 18688; OLG Jena, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 3 W 390/14 - BeckRS 2014, 122870).
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