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   OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16   

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OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16 (https://dejure.org/2016,31967)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2016 - 34 Wx 303/16 (https://dejure.org/2016,31967)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2016 - 34 Wx 303/16 (https://dejure.org/2016,31967)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883
    Vormerkungsfähigkeit eines Anspruchs für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bewilligung und Eintragung einer Vormerkung für die Ausübung eines bedingten Ankaufsrechts durch den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks

  • rewis.io

    Hinreichende Bestimmtheit eines eine Vormerkung betreffenden Eintragungsvermerks

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Vormerkungslöschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Bewilligung und Eintragung einer Vormerkung für die Ausübung eines bedingten Ankaufsrechts durch den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Bewilligung und Eintragung einer Vormerkung für die Ausübung eines bedingten Ankaufsrechts durch den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausübung eines bedingten Ankaufsrechts: Vormerkung dennoch zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    Unzulässige Bezugnahmen wirken nicht als Eintrag (BGH NJW 2007, 3777/3778; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 874 Rn. 3; § 885 Rn. 15).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11

    Antrag auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    Inhaltlich unzulässig sind Eintragungen, wenn ein Recht mit dem eingetragenen Inhalt oder in der eingetragenen Ausgestaltung aus Rechtsgründen nicht bestehen kann, wenn die Eintragung etwas Widersprüchliches verlautbart und ihre Bedeutung auch bei zulässiger Auslegung nicht ermittelt werden kann oder wenn sie ein an sich eintragungsfähiges Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt verlautbart (vgl. BGH vom 16.2.2012, V ZB 204/11 = BeckRS 2012, 6466 Rn. 13; Meinke in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 53 Rn. 99).
  • BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92

    Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    Eine unzulässige Bezugnahme ist auch nicht zur Auslegung des Eintragungsvermerks oder zur Bestimmung der Person des Berechtigten verwertbar (BGH ZfIR 1997, 734; BGHZ 123, 297/301).
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    d) Selbst wenn aber davon ausgegangen werden müsste, dass eine Mehrzahl von je durch eine gesonderte Vormerkung zu sichernden Ansprüchen vorliegt, so wird auch von dieser Meinung nicht in Frage gestellt, dass Anspruch und Vormerkung in derartigen Fällen jedenfalls auf gewohnheitsrechtlicher Grundlage fortbestehen (Schöner/Stöber Rn. 261 d; DNotI-Report 2001, 113 f.; ferner Staudinger/Gursky BGB Bearb. 2013 § 883 Rn. 74; siehe auch BayObLGZ 1995, 149/153).
  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    Der Bundesgerichtshof hat sie für die schuldrechtliche Verpflichtung, zu bestimmten Zeitpunkten die Höhe des Erbbauzinses veränderten Umständen anzupassen, akzeptiert (BGHZ 22, 220/225), und zwar verfahrensrechtlich durch die Eintragung einer (einzigen) Vormerkung, die einen Anspruch sichert, welcher bedingt durch den Eigentümerwechsel mehreren aufeinander folgenden Personen als Berechtigten (sukzessive) zusteht.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2003 - 20 W 396/03

    Grundbuchverfahrensrecht: Klarstellender Vermerk bezüglich der

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    Die Voraussetzungen für eine Klarstellung (vgl. OLG Frankfurt vom 4.12.2004, 20 W 396/03 juris) erachtet der Senat hier nicht als gegeben, weil die Person des Berechtigten selbst unmittelbar aus dem Grundbuch folgt.
  • BGH, 17.10.1997 - V ZR 376/96

    Auslegung der Eintragungsbewilligung einer Vormerkung

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    Eine unzulässige Bezugnahme ist auch nicht zur Auslegung des Eintragungsvermerks oder zur Bestimmung der Person des Berechtigten verwertbar (BGH ZfIR 1997, 734; BGHZ 123, 297/301).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    Denn es ist nichts dafür ersichtlich, geschweige denn positiv bekannt (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 88; Hügel/Kral § 44 Rn. 70), dass der gesicherte Anspruch aus der Ankaufsvereinbarung untergegangen ist.
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    In der Rechtsprechung des früher für Grundbuchsachen zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts fand sie im Grundsatz ebenfalls Billigung (vgl. BayObLGZ 1984, 252/256; auch 1995, 149/152 f.).
  • RG, 02.01.1926 - V 479/25

    Dinglicher und schuldrechtlicher Berichtigungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16
    Denn im Amtsverfahren nach § 53 GBO ist beschwerdeberechtigt nur, wer einen Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB geltend machen kann (RGZ 112, 260/265; Hügel/Kramer § 71 Rn. 180; Demharter § 71 Rn. 69), das heißt die Ablehnung der Amtslöschung muss in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreifen (vgl. Hügel/Kramer § 71 Rn. 203).
  • RG, 03.05.1930 - V B 6/30

    Kann der Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks auch zugunsten des jeweiligen

  • LG München II, 10.10.2018 - 1 O 1310/18

    Rückschnitt von Bewuchs auf dem Grundstück

    Nach gefestigter Rechtsprechung sei bei einem Widerspruch zwischen dem Eintragungsvermerk des Grundbuchs und der Eintragungsbewilligung letztere unbeachtlich, soweit es um die Bezeichnung von herrschendem und dienendem Grundstück gehe (BGH, Urteil vom 23.09.1993, V ZB 27/92 OLG München, Beschluss vom 30.09.2016, 34 Wx 303/16 BayObLG, Beschluss vom 12.12.1986, BReg. 2 Z 125/86).

    OLG München, Beschluss vom 30.09.2016, 34 Wx 303/16, § 885 I 1 BGB ist inhaltsgleich mit § 874 S. 1 BGB:.

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