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   OLG Nürnberg, 16.02.2022 - 3 W 351/22   

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https://dejure.org/2022,3133
OLG Nürnberg, 16.02.2022 - 3 W 351/22 (https://dejure.org/2022,3133)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.02.2022 - 3 W 351/22 (https://dejure.org/2022,3133)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 3 W 351/22 (https://dejure.org/2022,3133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 63, § 68; RVG § 25, § 33
    Keine Streitwertfestsetzung im Ordnungsmittelbeschluss

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Streitwert, Unterlassung, Zwangsvollstreckung, Verfahren, Gegenstandswert, Antragsverfahren, Beschwerdewert, Gegenvorstellung, Duldung, Kostenentscheidung, Wert, RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 ; RVG § 33
    Sofortige Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Beseitigung des Rechtsscheins einer Streitwertfestsetzung; Unzulässige Streitwertfestsetzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 07.02.2018 - 13 W 101/18

    Beschwerde gegen die Gegenstandswertfestsetzung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2022 - 3 W 351/22
    Der Senat folgt dabei der Rechtsauffassung, wonach dafür der Wert der Hauptsacheklage bzw. des vorangegangenen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung ohne Abschlag maßgeblich ist (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2014, 1943; OLG Hamm, BeckRS 2015, 14808; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 359: OLG München, NJOZ 2019, 879).
  • OLG Hamm, 14.03.2017 - 4 W 34/16

    Ordnungsmittel; Unterlassungsgebot; Reichweite; wesentliche Eigenschaften;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2022 - 3 W 351/22
    Der Senat folgt dabei der Rechtsauffassung, wonach dafür der Wert der Hauptsacheklage bzw. des vorangegangenen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung ohne Abschlag maßgeblich ist (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2014, 1943; OLG Hamm, BeckRS 2015, 14808; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 359: OLG München, NJOZ 2019, 879).
  • OLG Hamm, 26.03.2015 - 4 W 15/15

    Gegenstandswert eines Ordnungsmittelverfahrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2022 - 3 W 351/22
    Der Senat folgt dabei der Rechtsauffassung, wonach dafür der Wert der Hauptsacheklage bzw. des vorangegangenen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung ohne Abschlag maßgeblich ist (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2014, 1943; OLG Hamm, BeckRS 2015, 14808; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 359: OLG München, NJOZ 2019, 879).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2023 - 13 WF 134/23

    Zwangsmittel, Familienrecht, Gerichtsgebühren

    Das ergibt sich daraus, dass ein Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt, der Verfahrenswert im Tenor des Beschlusses festgesetzt und sich die Rechtsbehelfsbelehrung auf § 59 FamGKG und nicht auf § 33 Abs. 3 S. 3 RVG bezieht (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 3 W 351/22 -, Rn. 6, juris).
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