Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 12 W 1568/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 16 Abs. 3; ZPO § 935
Voraussetzungen der Zuordnung eines Widerspruchs gegen GmbH-Gesellschafterliste im Wege einstweiliger Verfügung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Eidesstattliche Versicherung, Einstweiliger Rechtsschutz und Gesellschafterliste, Eintragung eines Widerspruchs, Gesellschafterliste, Glaubhaftmachung, Verfügungsanspruch GL, Verfügungsgrund, Voraussetzungen für vorläufigen Rechtsschutz gegen Gesellschafterliste, ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste aufgrund einstweiliger Verfügung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 16 Abs. 3
Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste im Wege einstweiliger Verfügung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes - rechtsportal.de
GmbHG § 16 Abs. 3
Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste im Wege einstweiliger Verfügung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste aufgrund einer einstweiligen Verfügung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste aufgrund einer einstweiligen Verfügung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Zuordnung eines Widerspruchs gegen eine Gesellschafterliste
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2014 - 1 HKO 4039/14
- OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 12 W 1568/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1452
- ZIP 2014, 1881
- NZG 2014, 1347
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 01.04.2010 - 2 W 36/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen Gesellschafter und …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 12 W 1568/14
Einerseits ist mit dem Landgericht davon auszugehen, dass aus der Regelung des § 16 Abs. 3 Satz 2 GmbHG nicht gefolgert werden kann, dass bis zum Ablauf der Drei-Jahres-Frist die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung per se "gesetzlich" widerlegt wäre (vgl. KG, BeckRS 2010, 13125).Der Senat geht nicht - wie wohl auch das Landgericht - von einem Fall der "Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung" (vgl. KG, BeckRS 2010, 13125) aus.
Ein Fall der "Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung" (vgl. KG, BeckRS 2010, 13125) würde zur Überzeugung des Senats dann nicht vorliegen, denn die Dringlichkeit würde sich aus dem Umstand des Ablaufs der Drei-Jahres-Frist ergeben.
- OLG Hamm, 27.11.2019 - 8 U 69/19
Einstweilige Verfügung; Gesellschafterliste, transmortale Vollmacht, …
Ein solcher Antrag auf Zuordnung eines Widerspruchs gegen eine nach § 16 GmbHG zum Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste ist im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich zulässig und angesichts des dargelegten Ablaufs vorliegend auch sachdienlich; ob ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund vorliegen, ist demgegenüber eine Frage der Begründetheit (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.08.2014, 12 W 1568/14, juris). - OLG München, 30.03.2022 - 7 U 6050/21
Widerspruch gegen Eintragung in die Gesellschafterliste
Der Senat folgt insoweit nicht der von Beklagtenseite in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Nürnberg (Beschluss vom 19.08.2014 - 12 W 1568/14). - LG Cottbus, 01.02.2018 - 11 O 73/17
Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH: Zuordnung eines …
Streitwert : 96.000,00 Euro (Höhe des Geschäftsanteils des Verfügungsklägers, vgl. OLG Nürnberg ZIP 2014, 1881).