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   OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 7 WF 3549/97   

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https://dejure.org/1997,5925
OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 7 WF 3549/97 (https://dejure.org/1997,5925)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.11.1997 - 7 WF 3549/97 (https://dejure.org/1997,5925)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. November 1997 - 7 WF 3549/97 (https://dejure.org/1997,5925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Höhe des Streitgegenstandes; Begriff des "vorzeitigen Gewinnausgleichs"

  • Anwaltsblatt

    § 18 GKG 2004, § 254 ZPO, § 1386 BGB, § 1379 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1386 § 1379; GKG § 18; ZPO § 254
    Streitwerte der Klageanträge auf vorzeitigen Zugewinnausgleich und Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 685
  • AnwBl 1999, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1972 - IV ZR 107/72

    Streitwert für eine Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 7 WF 3549/97
    Denn der Streitwert für die Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1973, 133 = NJW 1973, 369 = JurBüro 1973, 213 = Rpfleger 1973, 89) nach dem Interesse der Klägerin an der vorzeitigen Auflösung der Zugewinngemeinschaft zu bemessen und kann im Regelfall auf 1/4 des zu erwartenden Zugewinnausgleichsbetrags festgesetzt werden (BGH aaO; Zöller/Herget, ZPO , 20. Auflage, 3 Rn. 16 "Zugewinngemeinschaft"; Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Auflage, 1385 Rn. 1).
  • OLG Celle, 29.11.1982 - 12 WF 333/82

    Zulässigkeit eines Auskunftsbegehrens und Zahlung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 7 WF 3549/97
    Entgegen der Ansicht der Klägerin, die sich zu Unrecht auf ein offensichtlich mißverstandenes) Zitat bei Palandt/Diederichsen ( BGB , 56. Auflage, § 1385 Rn. 1) beruft (vgl. Klageschrift S. 5, Bl. 5 d. A.), kann die Gestaltungsklage aus §§ 1385, 1386 BGB zwar mit einer Klage auf Auskunft (aus § 1379 BGB ) und Zahlung des Ausgleichsbetrags in Form einer Stufenklage verbunden werden (so mißverständlich MünchKomm/Gernhuber, BGB , 3. Auflage, § 1386 Rn. 36), jedoch bleibt das Stufenverhältnis (nur) auf die Ansprüche auf Auskunft (§ 1379 BGB ) und Zahlung (§ 1378 Abs. 1 BGB ) beschränkt, wie die zugrundliegende Entscheidung des OLG Celle (FamRZ 1983, 171 f. m.w.N.) zutreffend festgestellt hat (vgl. Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 2. Auflage, § 1385 Rn. 4).
  • OLG Celle, 08.09.1999 - 21 UF 6/99

    Gefährdung der künftigen Ausgleichsforderungen durch Vermögensverfügungen (hier:

    Auf Grund der Formulierung in § 1379 Abs. 1 BGB , wonach der Auskunftsanspruch erst nach der Beendigung des Güterstandes besteht, wird vertreten, dass eine Verurteilung zur Auskunft erst zulässig sei, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch ein rechtskräftiges Urteil beendet worden ist (OLG Celle, FamRZ 1983, 171; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 685 [OLG Nürnberg 24.11.1997 - 7 WF 3549/97] ; MüKO-Gernhuber § 1385 Rn 36; Staudinger/Thiele § 1379 Rn 9, § 1385 Rn 18; Soergel-Lange § 1379 Rn 4, § 1385 Rn 9; RGRK-Finke § 1385 Rn. 11; Ermann-D. Heckelmann § 1379 Rn 5).
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