Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 10 Abs. 1, 54 Abs. 1 S. 1; BNotO § 21; FamFG §§ 26, 31 Abs. 1
Bescheinigung eines deutschen Notars aufgrund elektronischer Einsichtnahme in englisches Handelsregister kein ausreichender Vertretungsnachweis für deutsches Handelsregister - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung der Vertretungsbefugnis der handelnden Organe einer juristischen Person durch das Registergericht; Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des Directors einer Private Limited Company englischen Rechts
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Nachweis der Vertretungsbefugnis der Directors einer Limited für das Handelsregister
- rewis.io
Nachweis der Vertretungsbefugnis des Directors (Geschäftsführers) einer englischen Limited
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Vertretungsbefugnis der handelnden Organe einer juristischen Person durch das Registergericht
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Eintragung einer Satzungsänderung ins Handelsregister: Nachweis der Vertretungsbefugnis des directors einer Limited
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anmeldung Handelsregister, ausländische Kapitalgesellschaft, Formale Prüfungspflicht des Handelsregisters, Handelsregister, Limited, Notar, Satzungsänderung, Vertretungsbefugnis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht des Registergerichts im Eintragungsverfahren zur Prüfung einer Vertretungsberechtigung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Englische Limited: Einsichtnahme durch deutschen Notar reicht für Nachweis der Vertretungsbefugnis nicht aus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pflicht des Registergerichts im Eintragungsverfahren zur Prüfung einer Vertretungsberechtigung
- noerr.com (Kurzinformation)
Nachweis der Vertretungsberechtigung der directors einer Ltd. beim Handelsregister
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- haufe.de (Entscheidungsbesprechung)
Nachweis der Vertretungsberechtigung einer englischen Limited
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Vertretungsnachweis des Director einer UK-PLC - Bloße Einsichtnahme im Companies House ist nicht ausreichend
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Gesellschaftsrecht: Nachweis der Vertretungsberechtigung einer Englischen Limited
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 20.11.2014 - Gz. HRB 1... (Fall 18)
- OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 1630
- FGPrax 2015, 124
- WM 2015, 1019
- DB 2015, 2203
- Rpfleger 2015, 406
- NZG 2015, 401
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (15)
- OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 10/12
Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer Limited nach …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
Die bloße Glaubhaftmachung, also die Vermittlung einer überwiegenden erheblichen Wahrscheinlichkeit (…Sternal in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. § 31 Rn. 3), genügt dabei nicht; das an strenge formale Kriterien gebundene Registerverfahren begnügt sich nicht mit einer Glaubhaftmachung, sondern verlangt urkundliche Nachweise (OLG Schleswig GmbHR 2012, 799; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 33).- teilweise wird eine Registerbescheinigung des Companies House mit Apostille und deutscher Übersetzung für den Sonderfall, dass die Gesellschaft nur über einen einzigen director verfüge, der deshalb die Gesellschaft nur allein vertreten könne, für ausreichend erachtet (OLG Rostock IPRspr. 2009, Nr. 297, 763; OLG Schleswig GmbHR 2012, 799);.
- eine aktuelle Bescheinigung eines englischen Notars über die Vertretungsbefugnis wird teilweise für genügend gehalten (OLG Schleswig GmbHR 2012, 799), teilweise dann nicht, wenn sie allein auf einer Einsichtnahme des Notars in das beim Companies House geführte Register beruht (OLG Köln FGPrax 2013, 18); hingegen soll die Bescheinigung eines englischen Notars zum Nachweis ausreichen, welche die Vertretungsmacht nach Einsicht auch in die beim Register des Companies House geführten Unterlagen ( memorandum , articles of association und Protokollbuch) bestätigt, sofern sie nachvollziehbare Angaben zu den tatsächlichen Gründen der notariellen Feststellungen enthält (OLG Nürnberg DNotZ 2014, 626; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21952).
Das Registergericht ist vielmehr im registerlichen Eintragungsverfahren auch ohne diesbezügliche Zweifel stets zur Prüfung einer bestehenden Vertretungsbefugnis der handelnden Organe zum Zeitpunkt der Stellung des Eintragungsantrags von Amts wegen verpflichtet (vgl. OLG Schleswig GmbHR 2012, 799).
- OLG Düsseldorf, 21.08.2014 - 3 Wx 190/13
Wie ist dem Grundbuchamt die Vertretungsberechtigung für eine ausländische …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
- eine aktuelle Bescheinigung eines englischen Notars über die Vertretungsbefugnis wird teilweise für genügend gehalten (OLG Schleswig GmbHR 2012, 799), teilweise dann nicht, wenn sie allein auf einer Einsichtnahme des Notars in das beim Companies House geführte Register beruht (OLG Köln FGPrax 2013, 18); hingegen soll die Bescheinigung eines englischen Notars zum Nachweis ausreichen, welche die Vertretungsmacht nach Einsicht auch in die beim Register des Companies House geführten Unterlagen ( memorandum , articles of association und Protokollbuch) bestätigt, sofern sie nachvollziehbare Angaben zu den tatsächlichen Gründen der notariellen Feststellungen enthält (OLG Nürnberg DNotZ 2014, 626; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21952).Zwar kann ausnahmsweise die durch einen deutschen Notar aufgrund einer Einsicht in ein ausländisches Register ausgestellte Bescheinigung über eine Vertretungsberechtigung ausreichen, sofern zur Überzeugung des Registergerichts feststeht, dass das ausländische Register seiner rechtlichen Bedeutung nach dem deutschen Register entspricht (vgl. OLG Schleswig DNotZ 2008, 709); dies wird jedoch nahezu einhellig für das beim Companies House - das keine dem deutschen Handelsregister vergleichbare Prüfungskompetenz hat - geführte englische Register verneint (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21952 m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 25.03.2014 - 15 W 381/14
Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht eines director oder associate …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
- eine aktuelle Bescheinigung eines englischen Notars über die Vertretungsbefugnis wird teilweise für genügend gehalten (OLG Schleswig GmbHR 2012, 799), teilweise dann nicht, wenn sie allein auf einer Einsichtnahme des Notars in das beim Companies House geführte Register beruht (OLG Köln FGPrax 2013, 18); hingegen soll die Bescheinigung eines englischen Notars zum Nachweis ausreichen, welche die Vertretungsmacht nach Einsicht auch in die beim Register des Companies House geführten Unterlagen ( memorandum , articles of association und Protokollbuch) bestätigt, sofern sie nachvollziehbare Angaben zu den tatsächlichen Gründen der notariellen Feststellungen enthält (OLG Nürnberg DNotZ 2014, 626; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21952).
- OLG Schleswig, 13.12.2007 - 2 W 198/07
Handelsregistersache: Notarielle Vertretungsbescheinigung aufgrund Einsicht in …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
Zwar kann ausnahmsweise die durch einen deutschen Notar aufgrund einer Einsicht in ein ausländisches Register ausgestellte Bescheinigung über eine Vertretungsberechtigung ausreichen, sofern zur Überzeugung des Registergerichts feststeht, dass das ausländische Register seiner rechtlichen Bedeutung nach dem deutschen Register entspricht (vgl. OLG Schleswig DNotZ 2008, 709); dies wird jedoch nahezu einhellig für das beim Companies House - das keine dem deutschen Handelsregister vergleichbare Prüfungskompetenz hat - geführte englische Register verneint (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21952 m.w.N.). - KG, 20.04.2010 - 1 W 164/10
Grundbucheintragung: Nachweis der Vertretungsbefugnis des directors einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
36 - die Bescheinigung eines deutschen Notars entsprechend § 21 BNotO wird für den Nachweis der Vertretungsbefugnis nicht für ausreichend erachtet, wenn dieser seine Erkenntnisse nur durch die Einsichtnahme in das beim Companies House geführte Register erworben hat (KG DNotZ 2012, 604; vgl. KG ZIP 2013, 973);. - OLG Köln, 25.09.2012 - 2 Wx 184/12
Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer englischen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
- eine aktuelle Bescheinigung eines englischen Notars über die Vertretungsbefugnis wird teilweise für genügend gehalten (OLG Schleswig GmbHR 2012, 799), teilweise dann nicht, wenn sie allein auf einer Einsichtnahme des Notars in das beim Companies House geführte Register beruht (OLG Köln FGPrax 2013, 18); hingegen soll die Bescheinigung eines englischen Notars zum Nachweis ausreichen, welche die Vertretungsmacht nach Einsicht auch in die beim Register des Companies House geführten Unterlagen ( memorandum , articles of association und Protokollbuch) bestätigt, sofern sie nachvollziehbare Angaben zu den tatsächlichen Gründen der notariellen Feststellungen enthält (OLG Nürnberg DNotZ 2014, 626; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21952). - KG, 28.03.2013 - 1 W 434/12
Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
36 - die Bescheinigung eines deutschen Notars entsprechend § 21 BNotO wird für den Nachweis der Vertretungsbefugnis nicht für ausreichend erachtet, wenn dieser seine Erkenntnisse nur durch die Einsichtnahme in das beim Companies House geführte Register erworben hat (KG DNotZ 2012, 604; vgl. KG ZIP 2013, 973);. - BGH, 12.07.2011 - II ZR 28/10
Internationale Zuständigkeit: Rückgriff auf die Gründungstheorie zur Bestimmung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
d) Nach internationalrechtlichem Gesellschaftsstatut richten sich die Rechtsverhältnisse einer Kapitalgesellschaft bei Anwendung der Sitztheorie nach der an ihrem Verwaltungssitz geltenden Rechtsordnung, bei Anwendung der Gründungstheorie nach der Rechtsordnung des Staates, nach der sie gegründet ist (vgl. zuletzt: BGH, Urteil vom 12.07.2011 - II ZR 28/10, BGHZ 190, 242). - OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 229/06
Anmeldung einer Amtsniederlegung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers zum …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
Die bloße Glaubhaftmachung, also die Vermittlung einer überwiegenden erheblichen Wahrscheinlichkeit (…Sternal in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. § 31 Rn. 3), genügt dabei nicht; das an strenge formale Kriterien gebundene Registerverfahren begnügt sich nicht mit einer Glaubhaftmachung, sondern verlangt urkundliche Nachweise (OLG Schleswig GmbHR 2012, 799; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 33). - OLG Dresden, 21.05.2007 - 1 W 52/07
Nachweis der organschaftlichen Vertretungsmacht bei einer Ltd.
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15
- teilweise wird die Vertretungsmacht nicht hinreichend für nachgewiesen erachtet durch beglaubigte Abschriften des certificate of incorporation des registrar of companies sowie der articles of association nebst beglaubigter Übersetzung, einen Beschluss des general meeting über die director -Wahl und die Vertretungsbescheinigung eines company secretary; zur Führung des Nachweises aktuell zutreffender Vertretungsregelungen sei etwa die ergänzende Vorlage des vollständigen minute-book , die Bestätigung des company secretary oder eine entsprechende expert opinion geeignet (OLG Dresden GmbHR 2007, 1156);. - BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 7/02
Grundbuchfähigkeit einer in EG-Staat rechtswirksam gegründeten …
- OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94
Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften
- KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02
Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten …
- LG Berlin, 22.06.2004 - 102 T 48/04
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrages im Sinne des § 12 …
- LG Chemnitz, 03.08.2006 - 2 HKT 722/06
Anmeldung einer Limited & Co. KG zur Eintragung in das Handelsregister; …
- OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 64/17
Nachweis der Vertretungsberechtigung des Kommanditisten für die persönlich …
In der Folgezeit ergangene Rechtsprechung (beispielsweise OLG Nürnberg FGPrax 2015, 124 ff; OLG Jena FGPrax 2018, 104 ff) gibt dem Senat keinen Anlass, hiervon abzugehen. - OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 3 Wx 138/18
Nachweis der Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers einer englischen Ltd. …
In der Folgezeit ergangene Rechtsprechung (beispielsweise OLG Nürnberg FGPrax 2015, 124 ff; OLG Jena FGPrax 2018, 104 ff) gibt dem Senat keinen Anlass, hiervon abzugehen. - LG Dortmund, 08.01.2018 - 9 T 691/17 Das ist aber beim Companies House nicht der Fall, weil dieses keine dem deutschen Handelsregister vergleichbare Prüfungskompetenz hat ( OLG Nürnberg FGPrax 2015, 124; OLG Düsseldorf NZG 2015, 199; KG DNotZ 2012, 604 ).
- AG Berlin-Kreuzberg, 06.09.2022 - 4 C 66/21
Räumung und Herausgabe einer Wohnung
Damit ergibt sich für die Registerangaben zum Gesellschafterbestand derselbe Befund, den das OLG Nürnberg (Beschluss vom 26.01.2015 - 12 W 46/15) und das KG (Beschluss vom 20.04.2010 - 1 W 164-165/10) zur fehlenden Publizitätswirkung des Registers des Companies House hinsichtlich des dort registrierten Kreises vertretungsberechtigter Organe einer Limited festgestellt haben.