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   OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14   

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OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14 (https://dejure.org/2015,79807)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.05.2015 - 11 W 2151/14 (https://dejure.org/2015,79807)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 11 W 2151/14 (https://dejure.org/2015,79807)
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  • OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 33/08

    Bedeutung des Geburtsnamens im englischen Namensrecht, Eintragung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Im Anschluss an die im angefochtenen Beschluss zitierten Entscheidungen der OLGe Hamburg (StAZ 1980, 285) und München (StAZ 2009, 108) sieht er als Geburtsname vielmehr den von der Beschwerdeführerin bei ihrer Geburt erworbenen Namen Vo. an, der bereits im Personenstandsregister eingetragen ist.

    Es gehört zu den Grundlagen des deutschen Namensrechts, dass Namen nicht frei wählbar sind, sondern von der Rechtsordnung verbindlich zugewiesen werden, und Namensänderungen, von den Sonderfällen des NamÄndG abgesehen, nur im Zusammenhang mit statusrechtlichen Veränderungen möglich sind (BVerfG NJW 2002, 1256; OLG Naumburg a. a. O. Rn. 26.) Dagegen sind Namen aus der Sicht des englischen Rechts etwas Privates; sie können vom Namensträger jederzeit unabhängig von einer familienrechtlichen Statusänderung durch Erklärung ("deed poll") geändert werden, sofern nur der Namensträger dem neuen Namen eine "reputation", d. h. Publizität und Anerkennung auf gesellschaftlicher Ebene, verschafft (Staudinger/Hepting/Hausmann a. a. O. Vorbem. zu Art. 10 Rn. 35; OLG München, FamRZ 2009, 1581).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Es gehört zu den Grundlagen des deutschen Namensrechts, dass Namen nicht frei wählbar sind, sondern von der Rechtsordnung verbindlich zugewiesen werden, und Namensänderungen, von den Sonderfällen des NamÄndG abgesehen, nur im Zusammenhang mit statusrechtlichen Veränderungen möglich sind (BVerfG NJW 2002, 1256; OLG Naumburg a. a. O. Rn. 26.) Dagegen sind Namen aus der Sicht des englischen Rechts etwas Privates; sie können vom Namensträger jederzeit unabhängig von einer familienrechtlichen Statusänderung durch Erklärung ("deed poll") geändert werden, sofern nur der Namensträger dem neuen Namen eine "reputation", d. h. Publizität und Anerkennung auf gesellschaftlicher Ebene, verschafft (Staudinger/Hepting/Hausmann a. a. O. Vorbem. zu Art. 10 Rn. 35; OLG München, FamRZ 2009, 1581).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 2.96

    Namensrecht - Namensänderung, Gewährung von Adelsnamen bei Namensänderung nur in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Das mit dieser Regelung verbundene Verbot der Verleihung von Adelsbezeichnungen gilt auch für die Gewährung eines Adelstitels als Namensbestandteil im Wege der Namensänderung (OLG Naumburg StAZ 2014, 338; BVerwG, NJW 1997, 1594; Wall, StAZ 2015, 41/48).
  • OLG Köln, 30.12.2002 - 16 Wx 240/02

    Anfechtung des mit dem Ausspruch der Adoption verbundenen Ausspruchs über die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Die Namenswahl bedarf daher gesetzlicher Regeln, nach denen der Name bestimmt wird oder ausgewählt werden kann (OLG Naumburg a. a. O.; OLG Köln FamRZ 2003, 1773; Wall a. a. O., 49; Staudinger/Hepting/Hausmann a. a. O. Vorbem. zu Art. 10 Rn. 37).
  • OLG Naumburg, 06.09.2013 - 2 Wx 20/12

    Berücksichtigung einer Namensänderung durch die Behörden des Heimatstaates bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Das mit dieser Regelung verbundene Verbot der Verleihung von Adelsbezeichnungen gilt auch für die Gewährung eines Adelstitels als Namensbestandteil im Wege der Namensänderung (OLG Naumburg StAZ 2014, 338; BVerwG, NJW 1997, 1594; Wall, StAZ 2015, 41/48).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1996 - 3 Wx 174/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Nur bestehende und bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 namensähnlich verwendete (OLG Düsseldorf, StAZ 1997, 177) Adelsbezeichnungen konnten als Namensbestandteile weiterverwendet werden.
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Auch die teleologische Reduktion ist verfassungsrechtlich zulässig (BVerfG NJW 1993, 2861; 1997, 2230) und wird nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vorgaben aus dem Bereich des Europarechts angewandt (BGH NJW 2009, 427 zu § 439 Abs. 3, 4 BGB).
  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 10.08.2012 (BR-Drucks. 468/12, S.13f) verweist lediglich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.10.2008 in der Sache "Grunkin Paul" (StAZ 2009, 9) und sagt, dass Art. 48 EGBGB in Fällen, die dem vom EuGH entschiedenen Sachverhalt entsprechen, im deutschen Namensrecht eine Rechtsgrundlage für die Eintragung eines im EU-Ausland erworbenen und dort in ein Personenstandsregister eingetragenen Namens bieten soll.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Die vom EuGH zu beurteilenden Sachverhalte - neben "Grunkin Paul" sind die Entscheidungen vom 2.10.2003 "Garcia Avello" (StAZ 2004, 40) und vom 22.12.2010 "Sayn-Wittgenstein" (StAZ 2011, 77) zu nennen - unterscheiden sich von dem verfahrensgegenständlichen dadurch, dass es hier um die Berücksichtigung eines isolierten, unabhängig von einem familienrechtlichen Vorgang wie Geburt oder Adoption erfolgten Namenserwerb geht.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-208/09

    Ein Mitgliedstaat darf es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung ablehnen, den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14
    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH (Rs C-208/09, StAZ 2011, 77 RN 77), die der deutsche Gesetzgeber in Art. 48 EGBGB umsetzen wollte, genügen Eintragungen in anderen behördlichen Dokumenten wie Personalausweisen, Reisepässen oder Führerscheinen, aber auch im Handelsregister oder Sozialversicherungsakten (Hepting/Hausmann a. a. O. Rn. 14; einschränkend Freitag, StAZ 2013, 69/70).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99

    Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

  • BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

  • OLG Hamburg, 21.01.1980 - 2 W 36/79
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