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   OLG Nürnberg, 29.06.2016 - 7 UF 625/16   

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https://dejure.org/2016,33025
OLG Nürnberg, 29.06.2016 - 7 UF 625/16 (https://dejure.org/2016,33025)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.06.2016 - 7 UF 625/16 (https://dejure.org/2016,33025)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 7 UF 625/16 (https://dejure.org/2016,33025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit als Voraussetzung für gemeinsame elterliche Sorge

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2016 - 7 UF 625/16
    § 1671 BGB enthält insoweit kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn, dass eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehen und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen würde (vgl. BGH NJW 2008, 994; 2006, 2008; BVerfG FamRZ 2004, 354).

    Wenn also die Vergangenheit, insbesondere das Verhalten der Eltern nach der Trennung, gezeigt hat, dass die elterliche Sorge praktisch nicht funktioniert und auch keine begründete Hoffnung besteht, dass sich dies in Zukunft ändert, ist der Alleinsorge eines Elternteils der Vorzug zu geben (vgl. BGH NJW 2000, 203; 2008, 994).

    Wenn es aus Gründen des Kindeswohls geboten ist, kann die elterliche Sorge auch dem Elternteil übertragen werden, welcher einseitig die Kommunikation mit dem anderen Elternteil verweigert (BGH NJW 2008, 994 ff.).

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2016 - 7 UF 625/16
    Fehlt es hieran und sind keine Hinweise vorhanden, dass sich daran in der Zukunft etwas ändern wird, rechtfertigt dies die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge, weil sich die für eine vernünftige Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge unbedingt erforderliche Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit der Eltern in der Realität nicht verordnen lässt (vgl. BGH NJW 2005, 2080).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2016 - 7 UF 625/16
    § 1671 BGB enthält insoweit kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn, dass eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehen und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen würde (vgl. BGH NJW 2008, 994; 2006, 2008; BVerfG FamRZ 2004, 354).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2016 - 7 UF 625/16
    Wenn also die Vergangenheit, insbesondere das Verhalten der Eltern nach der Trennung, gezeigt hat, dass die elterliche Sorge praktisch nicht funktioniert und auch keine begründete Hoffnung besteht, dass sich dies in Zukunft ändert, ist der Alleinsorge eines Elternteils der Vorzug zu geben (vgl. BGH NJW 2000, 203; 2008, 994).
  • OLG Brandenburg, 13.08.2018 - 9 UF 148/18

    Verfahrenskostenhilfe: Begründung eines Terminsverlegungsantrags in

    In einem solchen Fall darf die Anhörung unterbleiben und das Amtsgericht zulässigerweise entscheiden (OLG Nürnberg NZFam 2016, 1205; Hüßtege a.a.O. § 160 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2023 - 18 WF 166/22

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes in einem Umgangsverfahren gegen einen

    Das Amtsgericht hätte den Vater daher zu einem neuen Anhörungstermin laden müssen, wobei das nach § 33 Abs. 3 FamFG festgesetzte Ordnungsgeld der Durchsetzung des persönlichen Erscheinens des Vaters gedient hätte (OLG Bremen vom 26.01.2015 - 5 UF 123/14, juris Rn. 13; OLG Frankfurt vom 30.08.2006 - 1 UF 196/06, juris Rn. 4; Prütting/Helms/Hammer, a.a.O., § 160 Rn. 12; Sternal/ Schäder, a.a.O., § 160 Rn. 13; Musielak/Borth/Frank, FamFG, 7. Auflage 2022, § 160 Rn. 5; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack, FamFG, 4. Auflage 2021, § 160 Rn. 23; Heilmann/Cirullies, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Auflage 2020, § 34 FamFG Rn. 9; Johannsen/Henrich/ Althammer/Döll, FamFG, 7. Auflage 2020, § 160 FamFG Rn. 4; a.A. OLG Nürnberg vom 29.06.2016 - 7 UF 625/16 juris Rn. 50).
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