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   OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19   

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https://dejure.org/2020,23455
OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19 (https://dejure.org/2020,23455)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.07.2020 - 15 U 3678/19 (https://dejure.org/2020,23455)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Juli 2020 - 15 U 3678/19 (https://dejure.org/2020,23455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SchVerschrG a.F. § 14a Abs. 3; SchVG § 7 Abs. 6; BGB § 286, § 611, § 812
    Kein Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters gegen die Inhaber von Schuldverschreibungen als Auftraggeber

  • Betriebs-Berater

    Kein Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters gegen die Inhaber von Schuldverschreibungen als Auftraggeber

  • rewis.io

    Kein Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters gegen die Inhaber von Schuldverschreibungen als Auftraggeber

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1402
  • MDR 2020, 1403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten: Rechtsnatur des Anspruchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Es sei nicht treuewidrig, wenn sich die Realisierung des Ausfallrisikos des Beklagte durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2017, Az. IX ZR 87/16, erhöht habe.

    Dies folge auch aus dem Urteil des BGH vom 12.01.2017, Az. IX ZR 87/16.

    (4) Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2017, Az. IX ZR 87/16, insbesondere kann der Entscheidung nicht entnommen werden, dass § 7 Abs. 6 SchVG nur das Innenverhältnis zwischen Schuldverschreibungsgläubiger und -schuldner regle und nur einen Freistellungsanspruch der Gläubiger der Emittentin gegenüber regle.

    Erst mit dem oben genannten Urteil des BGH vom 12.01.2017, Az IX ZR 87/16, wurde hierzu eine Entscheidung getroffen.

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/15

    Kosten des Insolvenzverfahrens: Festsetzung der Vergütungen und Auslagen des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Von diesem Grundsatz geht auch der BGH in dem Beschluss vom 14.7.2016, IX ZB 46/15, aus, indem er ausführt: "Der Schuldner trägt gemäß § 7 Abs. 4 SchVG die durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger entstehenden Kosten und Aufwendungen, einschließlich einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters.

    Da weder § 19 SchVG noch die vorrangige InsO anderweitige Regelungen vorsehen, findet § 7 Abs. 6 SchVG auch im Insolvenzverfahren Anwendung (BGH, Beschluss vom 14.7.2016 - IX ZB 46/15; Brenner NZI 2014, 789, 791; Veranneman a.a.O. § 19 Rn. 85).

    Vorliegend gab es erstmals mit Urteil des BGH vom 14.07.2016, Az. IX ZB 46/15, eine höchstrichterliche Entscheidung dazu, ob die Vergütung des gemeinsamen Vertreters Kosten des Insolvenzverfahrens darstellen und vom Insolvenzgericht festgesetzt werden können.

  • LG Düsseldorf, 11.05.2016 - 23 O 97/15

    Vergütungsanspruch eines gemeinsamen Vertreters von Anleihengläubigern einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Dies ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11.05.2016, Az. 23 O 97/15.

    Vielmehr war die Frage zur damaligen Zeit in der Literatur hoch umstritten (siehe hierzu Urteil des BGH vom 12.01.2017 Rn. 10-11 mit weiteren Nachweisen; Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11.05.2016, Az. 23 O 97/15 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) entspricht der Gläubiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr schon dann, wenn er prüft, ob die Vertragsstörung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die dem eigenen Verantwortungsbereich zuzuordnen, der eigene Rechtsstandpunkt mithin plausibel ist (BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08 -, BGHZ 179, 238-249).
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Ob dies der Fall ist, kann nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände festgestellt werden (BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2014 - XII ZB 181/13).
  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere gleichwertige Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2009 - VI ZR 28/08).
  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 33/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Beteiligung einer Partnerschaftsgesellschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Um den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen zu können, genügt es, wenn die vom Gesetzgeber verfolgten Gemeinwohlziele auf vernünftigen Erwägungen beruhen und das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist, der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit den Berufstätigen mithin nicht übermäßig oder unzumutbar trifft (BGH, Urteil vom 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 33/16 -, BGHZ 214, 235-258).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 160/09

    Preisgebundener Wohnraum: Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 160/09).
  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Bei einer danach erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was redliche und verständige Parteien in Kenntnis der Regelungslücke nach dem Vertragszweck und bei sachgemäßer Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten (BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - III ZR 79/07).
  • BGH, 26.06.2014 - III ZR 299/13

    Ergänzende Vertragsauslegung einer telekommunikationsrechtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19
    Die richterliche Vertragsergänzung darf aber nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2014 - III ZR 299/13).
  • OLG Dresden, 22.07.2015 - 13 W 623/15

    Zur PKH für den Gemeinsamen Vertreter der Schuldverschreibungsgläubiger

  • OLG Nürnberg, 08.06.2021 - 14 U 3753/19

    Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters

    Es gibt daher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gläubiger bei Kenntnis der Rechtsprechung des BGH eine Regelung dahingehend mit dem Beklagten getroffen hätten, seine Vergütungsansprüche - auch nicht im Wege eines Entnahmerechts aus der Insolvenzquote - zu tragen (vgl. zum ganzen OLG Nürnberg, Urteil vom 31.07.2020, Az. 15 U 3678/19, Rn. 61, zitiert nach juris).
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