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   OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22   

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https://dejure.org/2022,46420
OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22 (https://dejure.org/2022,46420)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.12.2022 - 12 U 90/22 (https://dejure.org/2022,46420)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2022 - 12 U 90/22 (https://dejure.org/2022,46420)
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Volltextveröffentlichung

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    BGB § 826 ; BGB § 31
    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    Dies gilt auch dann, wenn die Beklagte zu 3) mit der Entwicklung und dem Einsatz dieser Steuerung eine Kostensenkung und die Erzielung von Gewinn erstrebt hat (z.B. BGH, 19. Januar 2021, VI ZR 433/19, zitiert nach Juris).

    Der darin liegende Gesetzesverstoß wäre auch unter Berücksichtigung einer damit einhergehenden Gewinnerzielungsabsicht der Beklagten zu 3) für sich genommen nicht geeignet, den Einsatz dieser Steuerungssoftware durch die für die Beklagte zu 3) handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen zu lassen (z. B. BGH, 19. Januar 2021, VI ZR 433/19, zitiert nach Juris).

    Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger als Anspruchsteller (z. B. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, VI ZR 433/19, zitiert nach Juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21

    Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    An dieser eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hält der Senat trotz der Schlussanträge des Generalanwalts vom 2. Juni 2022 im Verfahren C-100/21 vor dem Europäischen Gerichtshof fest.

    An dieser bis heute eindeutigen Sach- und Rechtslage hat sich auch nichts dadurch geändert, dass mittlerweile der Generalanwalt seine Schlussanträge vom 2. Juni 2022 im Verfahren C-100/21 vor dem Europäischen Gerichtshof gestellt hat.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    Ein solcher Anlaß besteht für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt ( z. B. BGH, Beschluss vom 27. März 2003, V ZR 291/02, zitiert nach Juris).

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (z. B. BGH, Beschluss vom 27. März 2003, V ZR 291/02, zitiert nach Juris).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    Dabei ist der Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems und auch der weiteren hier geltend gemachten Abschalteinrichtung nicht mit der Fallkonstellation des VW-Motors EA 189 zu vergleichen, in denen der Bundesgerichtshof (Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, zitiert nach Juris) das Verhalten des beklagten Automobilherstellers gegenüber dem klagenden Fahrzeugkäufer als sittenwidrig qualifiziert hat.

    Es kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls durch welches Verhalten im Zusammenhang mit der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, zitiert nach Juris Rn. 17) in strafrechtlich relevanter Weise getäuscht worden ist.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020, VI ZR 5/20, zitiert nach Juris).

    Ebenso scheidet ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte zu 3) aus den §§ 823 Abs. 2, 31 analog BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV oder Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 aus, da es sich hierbei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Juli 2020, VI ZR 5/20, Rz. 11 ff., zitiert nach Juris) nicht um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Käufers handelt.

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    Es sind auch keine Anhaltspunkte für wissentlich unterbliebene oder unrichtige Angaben der Beklagten zu 3) im Typgenehmigungsverfahren seitens des Klägers dargelegt, die noch dazu auf ein heimliches und manipulatives Vorgehen oder eine Überlistung des KBA und damit auf einen bewussten Gesetzesverstoß hindeuten würden (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 29. September 2021, VII ZR 126/21, zitiert nach Beck-online), was ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten zu 3) unterlegen könnte.
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) kann einer Rechtssache nur dann zukommen, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (z. B. BGH, Beschluss vom 8. April 2003, XI ZR 193/02, zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2019 - 9 U 9/19

    Haftung des Herstellers bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs mit unzulässiger

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    Es besteht keine Stoffgleichheit dieser etwaigen Vermögenseinbuße des Käufers mit den denkbaren Vermögensvorteilen, die ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten zu 3) (§ 31 BGB) für sich oder einen Dritten erstrebt haben könnte (BGH, a.a.O.; OLG Bamberg, Urteil vom 24. Juli 2019, 8 U 38/19, BeckRS 2019, 21335 Rn. 25 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 6. Februar 2020, 6 U 1219/19, zitiert nach Juris Rn. 39; OLG Koblenz, Urteil vom 6. Februar 2020, 6 U 1219/19, BeckRS 2020, 7196 Rn. 32; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2019, 9 U 9/19, zitiert nach Juris Rn. 31 f.).
  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 1154/20

    Zur vertraglichen und deliktischen Haftung eines Automobilherstellers und

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    Höchstrichterlich ist es bis heute ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es sich bei den Vorschriften der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Satz 1 EG-FGV bzw. Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 715/2007 nicht um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt, die den Schutz des hier maßgeblichen wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts eines Fahrzeugerwerbers - also des Interesses, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden - bezwecken (z. B. BGH, Urteil vom 20. Juli 2021, VI ZR 1154/20, zitiert nach Juris).
  • BGH, 08.02.2022 - VIII ZR 38/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer des Rechtsmittelführers nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2022 - 12 U 90/22
    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (z. B. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022, VIII ZR 38/21, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 06.02.2020 - 6 U 1219/19

    VW-Abgasskandal: Rechte eines Käufers eines im August 2016 erworbenen

  • OLG Bamberg, 24.07.2019 - 8 U 38/19

    Keine Herstellerhaftung bei Kauf eines Gebrauchtwagens mit Abschalteinrichtung

  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

  • OLG Schleswig, 16.02.2021 - 7 U 68/20

    Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals: Sachmangel bei

  • LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 4092/16

    Abgasskandal; Unzulässige Abschalteinrichtung; Motorsteuerungssoftware;

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