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   OLG Naumburg, 11.05.2017 - 1 W 53/16 (PKH)   

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https://dejure.org/2017,54672
OLG Naumburg, 11.05.2017 - 1 W 53/16 (PKH) (https://dejure.org/2017,54672)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.05.2017 - 1 W 53/16 (PKH) (https://dejure.org/2017,54672)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 1 W 53/16 (PKH) (https://dejure.org/2017,54672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 314 Abs 1 S 2 BGB, § 490 Abs 3 BGB, § 605 Nr 1 BGB
    Prozesskostenhilfeverfahren: Auslegung eines privatschriftlichen Darlehensvertrags als unentgeltliches Darlehen; gemeinsame Ausübung des Kündigungsrechts durch mehrere Darlehensgeber; Interessenabwägung bei Kündigung des unverzinslichen Gefälligkeitsdarlehens aus ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Darlehensgebers zur Kündigung eines unverzinslichen Gefälligkeitsdarlehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Darlehensgebers zur Kündigung eines unverzinslichen Gefälligkeitsdarlehens

  • rechtsportal.de

    Berechtigung des Darlehensgebers zur Kündigung eines unverzinslichen Gefälligkeitsdarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2001 - 3 Wx 12/01

    Leihverhältnis über Räume - außerordentliche Kündigung - Eigenbedarf -

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.05.2017 - 1 W 53/16
    Die Dringlichkeit des Bedarfes am verliehenen Gegenstand ist grundsätzlich keine Voraussetzung für den Auflösungsgrund des § 605 Nr. 1 BGB (Weidenkaff in Palandt, BGB 74 Aufl., § 605, RN 2; OLG Düsseldorf, Beschluss zu 3 Wx 12/01 vom 9. März 2001, zitiert nach juris, 12).
  • KG, 31.10.1968 - 12 W 3733/68
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.05.2017 - 1 W 53/16
    Anderes kann dann gelten, wenn das zur Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch berufene Gericht mit demjenigen Gericht identisch ist, das auch im ordentlichen Prozess endgültig entscheiden wird (KG, Beschluss vom 31. Oktober 1968 zu 12 W 3733/68, zitiert nach juris, Orientierungssatz).
  • OLG Stuttgart, 21.03.1986 - 2 U 181/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung eines Darlehensvertrages; Abbedingung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.05.2017 - 1 W 53/16
    Es spricht vieles dafür, auf das unverzinsliche Gefälligkeitsdarlehen den Rechtsgedanken des § 605 Nr. 1 BGB heranzuziehen, und dem Darlehensgeber die Kündigung des Darlehens zu gestatten wenn er des verliehenen Geldes bedarf (OLG Stuttgart, Urteil vom 21. März 1986 zu 2 U 181/85, zitiert nach juris, RN 22).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 17 U 145/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Ausübung des Widerrufsrechts bei von

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.05.2017 - 1 W 53/16
    Bei Mehrheit von Vertragsparteien auf der einen Seite eines Darlehensvertrages kann das Kündigungsrecht nur gemeinsam ausgeübt werden (Grüneberg, in Palandt, BGB, 74 der Auflage, § 425, RN 17 in Verbindung mit RN 16; vgl. zum Widerruf: OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Dezember 2015 zu 17 U 145/14, zitiert nach juris, RN 33; OLG Köln Urteil vom 31. August 2016 zu 13 U 56/16, RN 4).
  • LAG Hessen, 22.05.2023 - 17 Sa 644/22

    Analoge Gesetzesanwendung bei planwidriger Regelungslücke; Unverzinslicher

    Eine hinreichende Vergleichbarkeit zur Situation der Leihe kommt allenfalls bei einem unverzinslichen Gefälligkeitsdarlehen in Betracht (vgl. dazu OLG Koblenz 24. Januar 2000 - 13 U 819/99 - Rn. 10; OLG Sachsen-Anhalt 11. Mai 2017 - 1 W 53/16 - Rn. 30; OLG Stuttgart 21. März 1986 - 2 U 181/85 - Rn. 22; BeckOGK/Lohsse, 1. März 2023, BGB § 605 Rn. 8; MüKoBGB/Häublein, 9. Aufl. 2023, BGB § 605 Rn. 6).
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