Rechtsprechung
OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung eines angemessenen Risikoausgleichs zwischen einem Unternehmer und einem Besteller; Anwendbarkeit von § 645 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Bestehen eines Baugrundrisikos im Hinblick auf die Realisierbarkeit eines Bauvorhabens für einen Besteller; Bestehen eines ...
- Judicialis
BGB § 645
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werklohnanspruch für nicht beendete Bauarbeiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baugrundrisiko bei Zusammenbruch eines Bohrkanals
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baugrundrisiko: Vergütung für fehlgeschlagene Bohrarbeiten? (IBR 2004, 481)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 02.07.2003 - 23 O 182/02
- OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03
Papierfundstellen
- NZBau 2005, 107
- ZfBR 2004, 791 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96
Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03
Die Voraussetzungen dieser Vorschrift, die auch bei einem VOB-Vertrag anwendbar ist (vgl. BGHZ 137, 35 ff.), liegen hier vor.Diese Vorschrift bezweckt einen angemessenen Risikoausgleich im Verhältnis zwischen Besteller und Unternehmer und ist auch auf Fälle anwendbar, in denen die Leistung des Unternehmers aus Umständen untergeht oder unmöglich wird, die in der Person des Bestellers liegen oder auf Handlungen des Bestellers zurückzuführen sind, auch wenn diesen kein Verschulden trifft (BGHZ 137, 35 Schürmann-Bau).
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98
Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03
c) Die Anspruchshöhe, die sich nach den zu § 649 BGB entwickelten Grundsätzen im Falle eines gekündigten Werkvertrages bestimmt (vgl. BGH NJW 99, 2036), hat die Klägerin zuletzt in ihrem Schriftsatz vom 17.12.2002 detailliert dargelegt. - BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80
Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage
Auszug aus OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03
Dieser Gesichtspunkt der Gefahrennähe hat die Rechtsprechung bewogen, § 645 etwa dann anzuwenden, wenn der Besteller (als Generalunternehmer) dem Bauunternehmer aus in der Person des Bauherrn liegenden Gründen das Baugrundstück nicht zur Verfügung stellen konnte (OLG München NJW-RR 92, 348), oder wenn eine vom Unternehmer übernommene Montageleistung im Ausland wegen der dortigen politischen Verhältnisse nicht erbracht werden konnte (BGHZ 83, 197 ff.).