Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7937
OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03 (https://dejure.org/2004,7937)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.03.2004 - 4 U 127/03 (https://dejure.org/2004,7937)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. März 2004 - 4 U 127/03 (https://dejure.org/2004,7937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines angemessenen Risikoausgleichs zwischen einem Unternehmer und einem Besteller; Anwendbarkeit von § 645 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Bestehen eines Baugrundrisikos im Hinblick auf die Realisierbarkeit eines Bauvorhabens für einen Besteller; Bestehen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 645

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werklohnanspruch für nicht beendete Bauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugrundrisiko bei Zusammenbruch eines Bohrkanals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugrundrisiko: Vergütung für fehlgeschlagene Bohrarbeiten? (IBR 2004, 481)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 107
  • ZfBR 2004, 791 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift, die auch bei einem VOB-Vertrag anwendbar ist (vgl. BGHZ 137, 35 ff.), liegen hier vor.

    Diese Vorschrift bezweckt einen angemessenen Risikoausgleich im Verhältnis zwischen Besteller und Unternehmer und ist auch auf Fälle anwendbar, in denen die Leistung des Unternehmers aus Umständen untergeht oder unmöglich wird, die in der Person des Bestellers liegen oder auf Handlungen des Bestellers zurückzuführen sind, auch wenn diesen kein Verschulden trifft (BGHZ 137, 35 Schürmann-Bau).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03
    c) Die Anspruchshöhe, die sich nach den zu § 649 BGB entwickelten Grundsätzen im Falle eines gekündigten Werkvertrages bestimmt (vgl. BGH NJW 99, 2036), hat die Klägerin zuletzt in ihrem Schriftsatz vom 17.12.2002 detailliert dargelegt.
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 127/03
    Dieser Gesichtspunkt der Gefahrennähe hat die Rechtsprechung bewogen, § 645 etwa dann anzuwenden, wenn der Besteller (als Generalunternehmer) dem Bauunternehmer aus in der Person des Bauherrn liegenden Gründen das Baugrundstück nicht zur Verfügung stellen konnte (OLG München NJW-RR 92, 348), oder wenn eine vom Unternehmer übernommene Montageleistung im Ausland wegen der dortigen politischen Verhältnisse nicht erbracht werden konnte (BGHZ 83, 197 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht