Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43039
OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11 (https://dejure.org/2011,43039)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.09.2011 - 4 U 75/11 (https://dejure.org/2011,43039)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. September 2011 - 4 U 75/11 (https://dejure.org/2011,43039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,43039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 4 S 1 BJagdG, § 123 Abs 1 BGB, § 130 Abs 1 S 1 BGB, § 142 Abs 1 BGB, § 151 S 1 BGB
    Jagdpacht: Anforderungen an das Zustandekommen eines Jagdpachtvertrags; Beachtlichkeit von Kündigungs- oder Anfechtungsrechten im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform eines Jagdpachtvertrages

  • RA Kotz

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Jagdpachtvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BJagdG § 11 Abs. 4 S. 1; BGB § 125
    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform eines Jagdpachtvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11
    Bei der gesetzlich geltenden Schriftform wie im vorliegenden Falle ist mithin vom Grundsatz auszugehen, dass ein Vertrag unter Abwesenden nur dann rechtswirksam zustande kommen kann, wenn sowohl Antrag als auch Annahme in schriftlicher Form erklärt werden und in dieser Form dem anderen Vertragspartner auch zugehen ( BGH, NJW 2010, 1518, 1519).
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 196/61
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11
    Etwas anderes ist jedoch dann anzunehmen, wenn eine Vertretungsmacht nach außen durch eindeutige Satzungsbestimmung beschränkt wird ( BGH, Urteil vom 26. Februar 1964, Az.: V ZR 196/61, zitiert nach juris , Rdnr. 34, 35).
  • BGH, 25.01.1990 - III ZR 101/89

    Einordunung eines Verlängerungsvertrags einer Jagdpacht als privatrechtlich, wenn

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11
    Dem steht der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, den die Verfügungsbeklagte als Jagdgenossenschaft innehat, nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 1990, Az.: III ZR 101/89, zitiert nach juris ).
  • BGH, 07.06.1995 - VIII ZR 125/94

    Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen, notariell beurkundeten Willenserklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11
    Vielmehr kann dieser nach allgemeinen Vertragsgrundsätzen unter den Voraussetzungen des § 151 Satz 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung und damit auf die Urkundenübergabe verzichten, sofern dem nicht der jeweilige Zweck der Schriftform entgegensteht ( BGH, Urteil vom 07. Juni 1995, Az.: VIII ZR 125/94, zitiert nach juris , Rdnr. 12, 13; BGH, NJW 2005, 2962, 2963; BGH, NJW 2010, 1516, 1518; Bork, in: Staudinger, BGB, 2010, § 151 Rdnr. 4).
  • AG Walsrode, 20.09.2005 - 7 C 713/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11
    Er kann sich deshalb auch nicht auf Besitzschutzvorschriften berufen ( Metzger, in: Lorenz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, 4. Aufl., 2011, § 11 BJagdG, Rdnr. 8; Amtsgericht Walsrode, Urteil vom 20. September 2005, Az.: 7 C 713/05, zitiert nach juris , Rdnr. 14).
  • BGH, 13.04.1978 - III ZR 89/76

    Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages - Formanforderungen an den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11
    Dieser erschöpft sich nämlich nicht allein darin, ein behördliches Beanstandungsverfahren entsprechend § 12 BJagdG zu ermöglichen und der Sicherheit des Rechtsverkehrs zu dienen, indem er den Beweis über Abschluss und Inhalt der getroffenen Vereinbarungen erleichtert, sondern dieser soll insbesondere auch die Vertragspartner wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpachtdauer von 9 Jahren (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BJagdG) vor der Eingehung einer übereilten langfristigen Bindung schützen ( BGH, Urteil vom 13.04.1978, Az.: III ZR 89/76, zitiert nach juris , Rdnr. 22).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 233/05

    Vorzeitige Beendigung eines VOB-Vertrages: Nachweis der einvernehmlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11
    Allein aus einem Streit über das Zustandekommen oder das Bestehen eines Jagdpachtvertrages und einer damit für ein Jagdausübungsrecht einhergehenden Rechtsunsicherheit lässt sich regelmäßig noch keine für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendige Dringlichkeit entnehmen (vgl. ebenso für den Fall einer fristlosen Kündigung das Landgericht Landau in einem Urteil vom 27. Juni 2005, Az.: 4 U 233/05, zitiert nach juris , Rdnr. 16, und das Amtsgericht Fritzlar, Agrarrecht 1988, 209, 210).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2011 - 4 U 75/11
    Der Zugang einer empfangsbedürftigen, schriftlich verkörperten Annahmeerklärung geht dem anderen Teil regelmäßig erst dann zu, wenn das Schriftstück in dessen Herrschaftsbereich gelangt ( BGH, NJW 2004, 2962, 2963).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 1 O 114/16

    Streitwert im Verfahren auf Feststellung der Jagdausübung

    Eine Vervielfachung mit der Vertragslaufzeit käme zudem wegen § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht in Betracht, der den Streitwert für eine Streitigkeit über das Bestehen oder die Dauer eines Pachtverhältnisses auf den Jahrespachtzins begrenzt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - XII ZR 134/03 -, juris; Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZR 66/09 -, juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. September 2011 - 4 U 75/11 -, juris, Rdnr. 61).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht