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   OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15   

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OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15 (https://dejure.org/2015,20228)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.04.2015 - 5 U 7/15 (https://dejure.org/2015,20228)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. April 2015 - 5 U 7/15 (https://dejure.org/2015,20228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 BeurkG, § 17 Abs 2 BeurkG, § 14 Abs 2 BNotO, § 19 BNotO, § 308 Nr 1 BGB
    Notarhaftung: Fehlender Hinweis auf mögliche Unwirksamkeit eines Kaufangebots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Notars für die Beurkundung der Annahme eines wegen Ablaufs einer unangemessen langen Bindungsfrist unwirksamen notariellen Kaufangebots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftung des Notars für die Beurkundung der Annahme eines wegen Ablaufs einer unangemessen langen Bindungsfrist unwirksamen notariellen Kaufangebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notar muss nicht alle Literaturmeinungen kennen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15
    Zwar beinhalten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorformulierte Vertragsklauseln mit über einen Zeitraum von vier Wochen hinausgehenden Bindungsfristen eine unangemessene Benachteiligung des Käufers und sind deshalb gem. § 308 Nr. 1 BGB unwirksam, es sei denn der Verkäufer kann ein schutzwürdiges Interesse geltend machen, hinter dem das Interesse des Käufers am baldigen Wegfall der Bindung zurücktreten muss (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juni 2010, V ZR 85/09, Rn. 8, 12; Urt. v. 17. Januar 2014, V ZR 5/12, Rn. 7; jeweils zitiert nach juris).

    Wie sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnehmen lässt, können in Konstellationen wie der vorliegenden nämlich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer durchaus ein schutzwürdiges Interesse an einer derartigen Vertragsgestaltung haben, welches im Einzelfall sogar die Vereinbarung einer über vier Wochen hinausgehenden Bindungsfrist rechtfertigen kann (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juni 2010, V ZR 85/09, Rn. 9; Urt. v. 17. Januar 2014, V ZR 5/12, Rn. 7).

  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 5/12

    Vorformulierter Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle für eine Bindungsfristregelung

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15
    Zwar beinhalten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorformulierte Vertragsklauseln mit über einen Zeitraum von vier Wochen hinausgehenden Bindungsfristen eine unangemessene Benachteiligung des Käufers und sind deshalb gem. § 308 Nr. 1 BGB unwirksam, es sei denn der Verkäufer kann ein schutzwürdiges Interesse geltend machen, hinter dem das Interesse des Käufers am baldigen Wegfall der Bindung zurücktreten muss (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juni 2010, V ZR 85/09, Rn. 8, 12; Urt. v. 17. Januar 2014, V ZR 5/12, Rn. 7; jeweils zitiert nach juris).

    Wie sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnehmen lässt, können in Konstellationen wie der vorliegenden nämlich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer durchaus ein schutzwürdiges Interesse an einer derartigen Vertragsgestaltung haben, welches im Einzelfall sogar die Vereinbarung einer über vier Wochen hinausgehenden Bindungsfrist rechtfertigen kann (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juni 2010, V ZR 85/09, Rn. 9; Urt. v. 17. Januar 2014, V ZR 5/12, Rn. 7).

  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Klauseln in AGB, wonach das Angebot des Käufers unbefristet fortbesteht und vom Verkäufer jederzeit angenommen werden kann, auch dann mit § 308 Nr. 1 AGB unvereinbar ist, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 07. Juni 2013, V ZR 10/12, Rn. 18 ff).
  • OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03

    Bindungsfrist von zehn Wochen für die Annahme eines formularmäßigen notariellen

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15
    Jedenfalls letzteres war für den Beklagten im Zeitpunkt der Beurkundung aber nicht erkennbar, denn bis dahin gab es die oben zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht, sondern lediglich Spezialliteratur zum AGBG (vgl. Herrler, DNotZ 2013, 887, 891 mit Fn. 15) sowie ein Urteil des OLG Dresden vom 16. Juni 2003, wonach eine formularmäßige Bindungsfrist von mehr als vier Wochen beim Kauf einer Eigentumswohnung gegen § 10 Nr. 1 AGBG (heute § 308 Nr. 1 BGB) verstößt (MittBayNot 2005, 303 = NotBZ 2004, 356).
  • OLG Celle, 05.10.2012 - 3 U 42/12
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15
    Insoweit vermag sich der Senat auch nicht der Auffassung des OLG Celle anzuschließen, wonach es "auf der Hand gelegen" habe, dass eine Regelung, nach der "die Annahmefähigkeit eines nach Ablauf der Antragsfrist erloschenen Angebots bis zu einem ausdrücklichen Widerruf bestehen bleiben sollte, mit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar sein konnte und die Wirksamkeit einer entsprechenden Vertragsklausel mithin höchst zweifelhaft" gewesen sei (Urt. v. 05. Oktober 2012, 3 U 42/12, Rn. 64, zitiert nach juris).
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