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   OLG Oldenburg, 21.06.2017 - 1 Ws 298/17   

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https://dejure.org/2017,27888
OLG Oldenburg, 21.06.2017 - 1 Ws 298/17 (https://dejure.org/2017,27888)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.06.2017 - 1 Ws 298/17 (https://dejure.org/2017,27888)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 1 Ws 298/17 (https://dejure.org/2017,27888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anrechnung der Unterbringung auf eine verfahrensfremde Strafe

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anrechnung der Unterbringung auf eine verfahrensfremde Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung von Unterbringung auf eine wegen einer nach deren Anordnung begangenen Tat verhängte verfahrensfremde Strafe möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 368
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.2017 - 1 Ws 298/17
    Eine Anrechnung der Unterbringung auf eine wegen einer nach deren Anordnung begangenen Tat verhängte verfahrensfremde Strafe kommt wegen unbilliger Härte auch dann in Betracht, wenn die neue Straftat vor Beginn der Unterbringung begangen worden ist, eine erneute Unterbringung in dem neuen Verfahren trotz Vorliegens der Voraussetzungen entgegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2005 (3 StR 216/05, BGHSt 50, 199) nur im Hinblick auf die bereits vollzogene Unterbringung unterblieben ist, so dass die bei nochmaliger Anordnung gebotene Unterbrechung der Maßregel gemäß § 54 Abs. 3 StVollstrO nicht möglich ist.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschluss v. 14.07.2005, 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199) ist, wenn der bereits mit einer Maßregel gemäß § 63 StGB belegte Angeklagte die in dem neuen Verfahren angeklagte Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, während Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) sicher ausgeschlossen werden kann, und gegen ihn daher eine Freiheitsstrafe verhängt werden muss, der erneute Ausspruch der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht nur zulässig, sondern geboten, um die Anrechenbarkeit der Zeit des Maßregelvollzuges auf die Strafe zu gewährleisten und hierdurch eine Benachteiligung des Angeklagten auszuschließen.

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.06.2017 - 1 Ws 298/17
    Durch die Formulierung "in der Regel" soll jedoch Spielraum geschaffen werden, ausnahmsweise auch in solchen Fällen eine Anrechnung zu gestatten, wenn - wie hier - die neue Tat vor dem Maßregelvollzug begangen wurde und der Betroffene daher noch nicht behandelt und dem mit dem Vollzug verbundenen Freiheitsentzug ausgesetzt worden war (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 18/7244, S. 29 unter Hinweis auf die zu Grunde liegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2012, 2 BvR 2258/09, Rz. 64, die bei dem von ihm skizzierten Ausschlussgrund vorrangig auf im Maßregelvollzug begangene Straftaten abstellt).
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