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   OLG Oldenburg, 24.02.2017 - 5 W 15/17   

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https://dejure.org/2017,27893
OLG Oldenburg, 24.02.2017 - 5 W 15/17 (https://dejure.org/2017,27893)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.02.2017 - 5 W 15/17 (https://dejure.org/2017,27893)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 5 W 15/17 (https://dejure.org/2017,27893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    JVEG § 2 Abs. 1 S. 1; JVEG § 8a Abs. 4
    Beschränkung der Vergütung des Sachverständigen auf die Höhe des eingezahlten Vorschusses; Zulässigkeit der Einreichung einer neuen Rechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Vergütung des Sachverständigen auf die Höhe des eingezahlten Vorschusses; Zulässigkeit der Einreichung einer neuen Rechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 2 Abs. 1 S. 1; JVEG § 8a Abs. 4
    Beschränkung der Vergütung des Sachverständigen auf die Höhe des eingezahlten Vorschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.2017 - 5 W 15/17
    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtspositionrechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 43, juris, m. w. N.).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.2017 - 5 W 15/17
    Eine Rechtsausübung kann insbesondere unzulässig sein, wenn der Rechtsausübung kein schützenswertes Eigeninteresse zugrunde liegt (vgl. Palandt, BGB, 76. Aufl., § 242, Rn. 50) oder wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH NJW-RR 2013, 757).
  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.2017 - 5 W 15/17
    Das Vorgehen des Sachverständigen wird nicht deswegen rechtsmissbräuchlich, weil er zunächst - möglicherweise auch aus Unkenntnis der Regelung des § 8a Abs. 4 JVEG oder in der irrigen Annahme, es sei ein höherer Vorschuss geleistet worden (vgl. die Ausführungen des Sachverständigen im Schreiben vom 23.05.2016, Bl. 120) - eine Vergütungsforderung gestellt hat, die den Anforderungen von § 8a Abs. 4 JVEG nicht genügt hat (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.06.2015, AZ: L 15 SF 255/14 E, zit. nach juris, Rn. 112-115).
  • OLG Schleswig, 29.04.2013 - 9 W 34/13

    Sachverständigenentschädigung: Anforderungen an die Geltendmachung der Vergütung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.02.2017 - 5 W 15/17
    Die Geltendmachung einer Nachforderung unterliegt denselben rechtlichen Anforderungen wie die erstmalige Geltendmachung der Vergütung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 29.04.2013, AZ: 9 W 34/13 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2018 - 15 W 57/18

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen bei den Auslagenvorschuss

    Die frühere Rechtsprechung, nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterblieb, wenn davon auszugehen war, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, ist durch die gesetzliche Neuregelung des § 8a Abs. 4 JVEG überholt (OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2015, - 12 U 62/14 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2017 - 10 W 376/17 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.02.2017 - 5 W 15/17 -, zitiert nach juris; Zöller/Greger, ZPO 32. Auflage, § 413 Rn. 8; Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage, § 8a JVEG Rn. 64; a.A. nur OLG OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17 - , zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2020 - L 15 KR 690/19
    Insoweit gilt nichts anderes, als wenn ein nach § 109 SGG beauftragter Sachverständiger nachträglich seine Vergütungsforderung auf weniger als 120% des eingezahlten Kostenvorschusses begrenzt, um eine Deckelung auf den eingezahlten Kostenvorschuss gem. § 8a Abs. 4 JVEG zu vermeiden und immerhin bis zu 120% des eingezahlten Kostenvorschusses als Vergütung erhalten zu können (siehe hierzu Bayerisches LSG, a.a.O., OLG Oldenburg, Beschl. v. 24.02.2017 - 5 W 15/17 -, juris Rn. 15 ff.).
  • SG Karlsruhe, 17.09.2018 - S 1 KO 2459/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Kürzung bei

    Von einer solchen erheblichen Überschreitung ist jedenfalls bei einer Überschreitung des Auslagenvorschusses von 20 % auszugehen (vgl. BT-Drucks. 17/11471 (neu), S. 260, linke Spalte; siehe hierzu auch OLG Hamm vom 04. Januar 2018 - 25 W 300/17 - und vom 24. Juli 2014 - I-24 W 220/12, 24 W 220/12 -, OLG Düsseldorf vom 23. März 2017 - I-10 W 5/17, 10 W 5/17 -, Bay. LSG vom 10. November 2016 - L 15 RF 29/16 - und vom 11. November 2015 - L 15 RF 43/15 -, OLG Oldenburg vom 24. Februar 2017 - 5 W 15/17 - und LG Neuruppin vom 28. Februar .2017 - 1 O 34/16 - ; ferner Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 8a JVEG, Rn. 64).
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