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   OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02   

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https://dejure.org/2003,12214
OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02 (https://dejure.org/2003,12214)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.02.2003 - 1 W 149/02 (https://dejure.org/2003,12214)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 1 W 149/02 (https://dejure.org/2003,12214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer von einem Notar dem Kostenschuldner übersandten Rechnung; Bestimmung des Geschäftswerts eines Erbauseinandersetzungsvertrages; Gegenstandswert des Hausgrundstückes; Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

  • Judicialis

    KostO § 156; ; KostO § 156 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 321a n. F.; ; ZPO § 574 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02
    Im Falle der rechtswidrigen Verweigerung der Selbstkorrektur gibt es dagegen nur noch die Verfassungsbeschwerde, nicht aber ein weiteres außerordentliches Rechtsmittel (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, OLGR 2002, 304 [305]; KG, MDR 2002, 1086).

    Er hat mit § 321a ZPO n. F. erstmals eine Abhilfemöglichkeit für Verfahren vorgesehen, in denen eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils bislang nicht möglich war (vgl. BGH, NJW 2002, 1577).

  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02
    Im Falle der rechtswidrigen Verweigerung der Selbstkorrektur gibt es dagegen nur noch die Verfassungsbeschwerde, nicht aber ein weiteres außerordentliches Rechtsmittel (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, OLGR 2002, 304 [305]; KG, MDR 2002, 1086).
  • KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02
    Im Falle der rechtswidrigen Verweigerung der Selbstkorrektur gibt es dagegen nur noch die Verfassungsbeschwerde, nicht aber ein weiteres außerordentliches Rechtsmittel (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, OLGR 2002, 304 [305]; KG, MDR 2002, 1086).
  • OLG Frankfurt, 13.03.1997 - 20 W 86/97
    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02
    Eine Beschwerde gegen die Versagung der Zulassung ist, da insoweit keine Sondervorschrift besteht, auch nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1997, 685 m. w. N.).
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