Rechtsprechung
   OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16585
OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23 (https://dejure.org/2023,16585)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.06.2023 - 10 UF 62/23 (https://dejure.org/2023,16585)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. Juni 2023 - 10 UF 62/23 (https://dejure.org/2023,16585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,16585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 3 KiEntfbk Haag, Art 12 KiEntfbk Haag, Art 13 KiEntfbk Haag, Art 22 EUV 20191111, Art 27 Abs 3 EUV 20191111
    Rückführung eines gemeinsamen Kindes nach Belgien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückführung eines mit der Mutter gegen den Willen des Vaters nach Deutschland verbrachten Kindes; Begriff des widerrechtlichen Zurückhaltens im Sinne von Art. 3 HKÜ

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückführung eines mit der Mutter gegen den Willen des Vaters nach Deutschland verbrachten Kindes; Begriff des widerrechtlichen Zurückhaltens im Sinne von Art. 3 HKÜ

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    aa.) Die Ausnahmetatbestände sind restriktiv auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.02.1996 - 2 BvR 233/96 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Ausnahmegrundes liegt bei der antragsgegnerischen Partei (vgl. Pérez-Bericht, a.a.O., Rn. 114; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 - 17 UF 105/09 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2007 - 7 UF 681/07 - KG, Beschluss vom 13.12.1995 - 3 UF 1573/95 -, alle juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02

    Internationale Kindesentführung: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    (bb.) Ein Elternteil, das im Rahmen einer internationalen Kindesentführung auf Rückführung des Kindes in Anspruch genommen wird, kann sich zur Abwehr dieses Antrags nicht auf eine durch die Trennung des Kindes von ihm als Hauptbezugsperson verbundene Gefährdung berufen, wenn ihm zuzumuten ist, mit dem Kind in den Herkunftsstaat zurückzukehren (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2002 - 2 UF 115/02 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.2021 - 17 UF 282/21 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 17.07.2007 - 7 UF 681/07

    Anwendbarkeit des HKÜ bei Vereinbarung eines vorübergehenden Aufenthaltes des

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Ausnahmegrundes liegt bei der antragsgegnerischen Partei (vgl. Pérez-Bericht, a.a.O., Rn. 114; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 - 17 UF 105/09 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2007 - 7 UF 681/07 - KG, Beschluss vom 13.12.1995 - 3 UF 1573/95 -, alle juris).
  • EGMR, 11.12.2006 - 41092/06

    S. M. gegen Deutschland

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Lichte des HKÜ auszulegen (EGMR, Entscheidung vom 11.12.2006 - Nr. 41092/06, juris).
  • OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    Von Amts wegen ist nur der Ausnahmetatbestand des Art. 13 Abs. 2 HKÜ zu prüfen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.01.2002 - 10 UF 753/01 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2021 - 17 UF 282/21

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kleinkindes nach Italien bei

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    (bb.) Ein Elternteil, das im Rahmen einer internationalen Kindesentführung auf Rückführung des Kindes in Anspruch genommen wird, kann sich zur Abwehr dieses Antrags nicht auf eine durch die Trennung des Kindes von ihm als Hauptbezugsperson verbundene Gefährdung berufen, wenn ihm zuzumuten ist, mit dem Kind in den Herkunftsstaat zurückzukehren (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2002 - 2 UF 115/02 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.2021 - 17 UF 282/21 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1995 - 11 Wx 15/95

    Rückführung eines Kindes aus Deutschland nach Jugoslawien; Zurückhalten eines

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    Von einem widerrechtlichen Zurückhalten ist nämlich auch dann auszugehen, wenn das Kind sich zunächst mit Zustimmung des (Mit-)Sorgeberechtigten in einem Vertragsstaat aufgehalten hat, dann aber die Zustimmung für einen weiteren Aufenthalt entfallen ist, sei es wegen einer zeitlichen Befristung oder weil sie widerrufen wurde (vgl. BeckOGK/Markwardt, Stand: 01.03.2023, HKÜ Art. 3, Rn. 33 unter Verweis auf OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.1995 - 11 Wx 15/95).
  • OLG Rostock, 11.07.2016 - 10 UF 78/16
    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    Die Anforderungen an die Darlegungslast sind hoch, so dass ein allgemeiner, pauschaler Vortrag nicht ausreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.07.2016 - 10 UF 78/16).
  • KG, 13.12.1995 - 3 UF 1573/95
    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Ausnahmegrundes liegt bei der antragsgegnerischen Partei (vgl. Pérez-Bericht, a.a.O., Rn. 114; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 - 17 UF 105/09 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2007 - 7 UF 681/07 - KG, Beschluss vom 13.12.1995 - 3 UF 1573/95 -, alle juris).
  • OLG Rostock, 26.07.2023 - 10 UF 79/23

    Verfahren in Familiensachen: Gerichtliche Zuständigkeit für die Abänderung einer

    Der Senat erklärt sich bezüglich des Antrages der Antragstellerin auf Abänderung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Rostock - 1. Familiensenat - vom 09.06.2023 (Az.: 10 UF 62/23) für unzuständig und verweist die Sache an das Amtsgericht Rostock - Familiengericht.

    Hinsichtlich des Sachverhalts wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Darstellung unter Ziffer I. des Beschlusses des Senats vom 09.06.2023 im Beschwerdeverfahren 10 UF 62/23 verwiesen.

    Der Senat hat die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde mit Beschluss vom 09.06.2023 (Az.: 10 UF 62/23) mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Frist zur Rückführung des Kindes bis zum 25.06.2023 verlängert wird.

    Die gegen den Senatsbeschluss vom 09.06.2023 (Az.: 10 UF 62/23) erhobene Anhörungsrüge und den Antrag, die Vollziehung des Beschlusses auszusetzen und die Vollstreckung einzustellen, hat der Senat mit Beschluss vom 30.06.2023 zurückgewiesen.

    den Beschluss des OLG Rostock vom 09.06.2023, Az. 10 UF 62/23, auf Grund nachträglich entstandener Rückführungshindernisse abzuändern und den Antrag des Vaters auf Rückführung des Kindes L., geb.

    die Vollstreckung des Beschlusses des OLG Rostock vom 09.06.2023, Az. 10 UF 62/23, einstweilen auszusetzen gemäß § 93 I 1 Nr. 4 FamFG i.V.m. § 14 Abs. 2 IntFamRVG.

    Der Senat hat im Rahmen der gemäß § 44 Abs. 2 IntFamRVG bestehenden Zuständigkeit für die Vollstreckung des Beschlusses vom 09.06.2023 (Az.: 10 UF 62/23) mit Beschluss vom 18.07.2022 entschieden, dass die Vollstreckung nicht eingestellt wird.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht