Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
| Abschnitt 8 - Vollstreckung (§§ 86 - 96a) |
| Unterabschnitt 2 - Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs (§§ 88 - 94) |
(1) 1Das Gericht kann durch Beschluss die Vollstreckung einstweilen einstellen oder beschränken und Vollstreckungsmaßregeln aufheben, wenn
| 1. | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt wird; | |
| 2. | Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt wird; | |
| 3. | gegen eine Entscheidung Beschwerde eingelegt wird; | |
| 4. | die Abänderung einer Entscheidung beantragt wird; | |
| 5. | die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens (§ 165) beantragt wird. |
2In der Beschwerdeinstanz ist über die einstweilige Einstellung der Vollstreckung vorab zu entscheiden. 3Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
(2) Für die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln gelten § 775 Nr. 1 und 2 und § 776 der Zivilprozessordnung entsprechend.
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Rechtsprechung zu § 93 FamFG
51 Entscheidungen zu § 93 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 29.06.2026 - 8 UF 106/26
Gegenstandswert im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung
- OLG Rostock, 26.07.2023 - 10 UF 79/23
Verfahren in Familiensachen: Gerichtliche Zuständigkeit für die Abänderung einer ...
- BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1691/22
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Kindesrückführungssache ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung sowie auf ...
- OLG Bamberg, 11.07.2022 - 2 WF 125/22
Vollstreckung der Entscheidung zur Herausgabe eines Kindes
- BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
- OLG Brandenburg, 20.08.2019 - 13 WF 174/19
Ordnungsgeld wegen Zuwiderhandlung gegen einen Umgangstitel: Missachtung der ...
- OLG Brandenburg, 08.03.2021 - 9 WF 264/20
- OLG Celle, 05.05.2022 - 10 WF 52/22
Elterliche Sorge; Befangenheitsablehnung aufgrund gehäufter bzw. grober ...
- BVerfG, 17.02.2022 - 1 BvR 743/21
Nichtannahmebeschluss: Pflicht der Eltern zum Kindesumgang (§ 1684 Abs 1 BGB) mit ...
- AG Düsseldorf, 26.02.2018 - 252 F 57/16
Umgang, Vereitelung, Schuldhaft, Kind, Ordnungsgeld, Nichtabhilfe
Querverweise
Auf § 93 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 19 (Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen)