Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 8 - Vollstreckung (§§ 86 - 96a) |
Unterabschnitt 2 - Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs (§§ 88 - 94) |
(1) 1Die Wohnung des Verpflichteten darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses durchsucht werden. 2Dies gilt nicht, wenn der Erlass des Beschlusses den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde.
(2) Auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 94 in Verbindung mit § 802g der Zivilprozessordnung ist Absatz 1 nicht anzuwenden.
(3) 1Willigt der Verpflichtete in die Durchsuchung ein oder ist ein Beschluss gegen ihn nach Absatz 1 Satz 1 ergangen oder nach Absatz 1 Satz 2 entbehrlich, haben Personen, die Mitgewahrsam an der Wohnung des Verpflichteten haben, die Durchsuchung zu dulden. 2Unbillige Härten gegenüber Mitgewahrsamsinhabern sind zu vermeiden.
(4) Der Beschluss nach Absatz 1 ist bei der Vollstreckung vorzulegen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2013 | Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung | 29.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 91 FamFG
20 Entscheidungen zu § 91 FamFG in unserer Datenbank:
- VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
Drittschutz bei der Gewährung von Amtshilfe
- VG Aachen, 05.08.2021 - 8 I 13/21
Durchsuchungsanordnung; Familie; Einreise- und Aufenthaltsverbot; familiäre ...
- VG Aachen, 13.09.2021 - 8 I 16/21
Wohnungsdurchsuchung; Verwaltungsrechtsweg; örtliche Zuständigkeit; förmliche ...
- VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 22 I 28/20
Durchsuchung Abschiebung Betreten Verhältnismäßigkeit prophylaktische ...
- VG Köln, 15.09.2021 - 5 I 28/21
- OLG Nürnberg, 15.09.2015 - 9 UF 542/15
Verkehrte Welt oder Missbrauch der elterlichen Sorge - Weigerung der Eltern ein ...
- LG Saarbrücken, 16.03.2017 - 11 Ns 151/16
Beleidigung, Werturteil
- AG Nürnberg, 03.11.2021 - 103 F 3113/21
Kindesrückführung nach dem HKÜ
- AG Bergisch Gladbach, 05.07.2018 - 26 F 231/14
- AG Coburg, 18.06.2020 - 1 F 356/20 Corona
Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil ...
Querverweise
Auf § 91 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 19 (Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen)
- Ausführungsgesetz GVG (AGGVG)
- Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
- 4. Abschnitt - Gerichtsvollzieher
- § 13a (Auskunftsersuchen an den Polizeivollzugsdienst)